Autor Thema: [Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 4263565 times)

LehrerBW

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7950 am: 29.08.2025 01:55 »
Es gibt ein  Urteil, dass die Grundbesoldung für Partner*in und bis zu zwei Kindern reichen muss. Ab dem dritten Kind müsste der  Beamte unverhältnismäßig viel Geld für die Kinder aufwenden, so dass er selbst nicht mehr amtangemessene leben kann, daher gibt es für das dritte, vierte, fünfte Kind so viel mehr. Man kann Beamten mit Familiengründungsabsichten nur raten, gleich mit Drillingen anzufangen.
Es gibt kein Urteil, welches besagt, dass der Unterhalt für Ehefrau und zwei Kinder über die Grundbesoldung zu erfolgen hat. Eben weil es das nicht gibt, erfolgt dies in BW allein über Zuschlagsorgien, die auch noch nach oben abschmelzen und im hD überhaupt nicht mehr ankommen.
Gäbe es ein Urteil hätte man erfolgreich gegen diese üble Praxis klagen können


Arwen

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7952 am: 29.08.2025 08:17 »
LehrerBW hat ja überhaupt keine Ahnung

Finanzer

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7953 am: 29.08.2025 08:43 »
LehrerBW hat ja überhaupt keine Ahnung

Es ist Freitag und die Woche war lang, da ist doch bei uns allen langsam die Luft raus  ;)

Malkav

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7954 am: 29.08.2025 08:57 »
Es ist Freitag und die Woche war lang, da ist doch bei uns allen langsam die Luft raus  ;)

It's BVerfG-Wochenausblick-Day! ;D

Wie ich trotz besseren Wissens jeden Freitagmorgen gespannt bin, um dann ab 09:31 Uhr wieder desillusioniert zu werden  ::)
« Last Edit: 29.08.2025 09:08 von Malkav »

Finanzer

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7955 am: 29.08.2025 09:02 »
Es ist Freitag und die Woche war lang, da ist doch bei uns allen langsam die Luft raus  ;)

It's BVerfG-Wochenausblick-Day! ;D

Wie ich trotz besseren Wissens jeden freitagmorgen gespannt bin, um dann ab 09:31 Uhr wieder desillusioniert zu werden  ::)

Das hat inzwischen schon rituellen Charakter.

Illunis

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7956 am: 29.08.2025 09:41 »
Es ist Freitag und die Woche war lang, da ist doch bei uns allen langsam die Luft raus  ;)

It's BVerfG-Wochenausblick-Day! ;D

Wie ich trotz besseren Wissens jeden freitagmorgen gespannt bin, um dann ab 09:31 Uhr wieder desillusioniert zu werden  ::)

Das hat inzwischen schon rituellen Charakter.

Die Hoffnung stirbt zuletzt, doch vor Ihr stirbt aller Glaube!

Mal eine andere Frage an die rechtlich Bewanderten: "könnte das BVerfG theoretisch die Föderalisierung rückabwickeln um dem ganzen Zirkus eher Einhalt gebieten zu können?"

A9A10A11A12A13

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7957 am: 29.08.2025 09:45 »
Angespornt wird diese Erwartung, durch die hier verbreitete Mär der besonders ansteigenden Fertigstellungsmoral der Richter deren Amtszeit bald enden könnten. Erst dann arbeiten sie Tag und Nacht hochkonzentriert zielgerichtet und effizient. Im Umkehrschluss hieße das, das sie davor alles jahrelang haben schleifen lassen.

(An ihrer jetzigen Wirkungsstätte antwortet Frau Kessal-Wulf auf ihr angetragene Anliegen, dass sie innerhalb von 90 Tagen entscheidet (wenn alle Unterlagen vorliegen). Tja, solch einen verlässlichen Zeithorizont kundzutun,  würde dem BVerfG nicht mal im Traum einfallen.)

Es ist Freitag und die Woche war lang, da ist doch bei uns allen langsam die Luft raus  ;)

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Malkav

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7958 am: 29.08.2025 09:59 »
Mal eine andere Frage an die rechtlich Bewanderten: "könnte das BVerfG theoretisch die Föderalisierung rückabwickeln um dem ganzen Zirkus eher Einhalt gebieten zu können?"

Ich wüsste nicht wieso das BVerfG dies tun sollte.

Wenn sich alle Besoldungsgesetzgeber an Art. 33 II und V GG halten würden, hätte doch kaum jemand ein grundsätzliches Problem mit der Föderalisierung des Besoldungsrechts. Expetrimentelle Vorstöße (wie z.B. in BRB und RLP die kostenneutrale jeweils hälftige Integrierung des Verheiratetenzuschlags in die Grundgehalt und Familienzuschlag für das erste Kind) lassen sich so wesentlich einfacher realisieren. Selbiges würde für zusätzliche Alimentationskomponenten gelten, welche über die verfassungsrechtliche Untergrenze hinaus gehen (z.B. Münchenzulage in BY oder Inselzulagen in SH/NDS).

Aber da wir uns ununterbrochen in einem Race to the Bottom befinden und der Besoldungsföderalismus aktuell nur einer Suche nach möglichst kreative Wege dient die zu zahlende Gesamtbesoldung zu minimieren, bleiben solche Gedanken wohl Fieberträume überzeugter Föderalisten  :(

Illunis

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7959 am: 29.08.2025 10:09 »
Ich wüsste nicht wieso das BVerfG dies tun sollte.

Ist nur eine wirre Idee meinerseits nach zu viel Mate in leicht des­il­lu­si­o­nie­rter Verstimmung.
Wenn man die Geschichte so betrachtet muss man mittlerweile ja von Vorsatz/Absicht ausgehen.
Es würde die Anzahl der "Gegner" und damit der Verfahren erheblich reduzieren.

LehrerBW

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« Antwort #7960 am: 29.08.2025 10:18 »
LehrerBW hat ja überhaupt keine Ahnung
Steht da explizit drin, dass die Grundbesoldung für Partnerin mit zwei Kindern ausreichen muss?
Weil BW stellt diese Alimentation explizit mit Familienzuschlägen her, die nach oben hin auch noch abschmelzen. Und das letzte Verwaltungsgerichtsurteil hatte dies nicht bemängelt,  was es ja eigentlich müsste.

A9A10A11A12A13

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7961 am: 29.08.2025 10:40 »
Es gibt noch eine Handvoll anderer Uralt-Verfahren in der „Lügenliste“, die entweder im laufenden Jahr endgültig entschieden, oder entschieden in die kommenden laufenden Jahre geschoben werden. Auch da sammeln sich weitere zeitliche Verzögerungen durch trödelnde Politiker, weil die zu ändernde Senatszusammensetzung auf sich warten lässt.

Wiegt da z.B. nicht die Kommunalverfassungsbeschwerde von 67 Gemeinden schwerer, als die über siebzig widerspenstigen Einzelbeamten?

Chronologisch liegt der Jahrgang 2014 vor den 16 und 18er Besoldungsfragen und daher hat man wie angekündigt den „Treaty Override“ Zyklus vorangetrieben.
Den Anfang des Zyklus macht der Beschluss vom 15. Dezember 2015 zu- 2 BvL 1/12. In diesem „Treaty Override 1” gab es eine Minderheitinnenmeinung von Frau BVR König.
Daher dachte ich, weil ohne in der Materie vertieft zu sein, dass zum Ende ihrer Amtszeit sie in 2 BvL 15/14 „Treaty Override 2” als Vizepräsidentin eine für sie annehmbare Rechtsauffassung herbeiführen kann, ohne als Minderheitinnenmeinung dazustehen.
Leider war der Beschluss vom 4. Juli 2025 aber lediglich ein neunjähriges „erledigt sich durch Liegenlassen“, weil darauf hingewirkt wurde, das der Bundesfinanzhof seinen Aussetzungs- und Vorlagebeschluss mit Beschluss vom 4. Juni 2025 aufgehoben hat.
Damit ist aber nun der Weg frei für „Treaty Override 3” 2 BvL 21/14, dem Dekaden-Bremsklotz aller Entscheidungen.
Dem vielfach angeführten Brummifaher-, ähm nein, Binnenschifffahrtskapitäns-???, ich habs Pilot-entscheidung, die über eines Flugzeugführers einer in Irland ansässigen Fluggesellschaft.
Denn wie das BVerfG beschloss, dass jede andere „Entscheidung von dem Ergebnis eines sogenannten Pilotverfahrens abhängig ist“


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« Antwort #7962 am: 29.08.2025 10:46 »
Ich wüsste nicht wieso das BVerfG dies tun sollte.

Ist nur eine wirre Idee meinerseits nach zu viel Mate in leicht des­il­lu­si­o­nie­rter Verstimmung.
Wenn man die Geschichte so betrachtet muss man mittlerweile ja von Vorsatz/Absicht ausgehen.
Es würde die Anzahl der "Gegner" und damit der Verfahren erheblich reduzieren.

Zum Thema "Vorsatz" hat sich hier einmal jemand sehr viel Mühe gemacht, um diesen zu dokumentieren:
https://www.berliner-besoldung.de/wp-content/uploads/2025/01/250123_Vorsatz-des-Besoldungsgesetzgebers-ueberarbeitete-Version-2025.pdf

DrStrange

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« Antwort #7963 am: 29.08.2025 11:04 »
Mal eine andere Frage an die rechtlich Bewanderten: "könnte das BVerfG theoretisch die Föderalisierung rückabwickeln um dem ganzen Zirkus eher Einhalt gebieten zu können?"

Das BVerfG vielleicht nicht, aber wir als Bürger. Herr Ramelow möchte eine neue Hymne und stellt die schwarz rot goldene Flagge zur Diskussion. Umsetzen möchte er das mit Art 146 GG. In diesem Atemzug könnte man alles was im GG steht ändern. So wie ich Art 146 GG verstehe würde das jeden einzelnen Art betreffen inkl. Art 1, Art 20 Art 33, Art 79 usw.
Vom Art 146 GG haben nur die wenigsten Deutschen Kenntnis. Die die sie haben, werden in die AluhutEcke gesteckt.

Finanzer

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« Antwort #7964 am: 29.08.2025 11:41 »
Mal eine andere Frage an die rechtlich Bewanderten: "könnte das BVerfG theoretisch die Föderalisierung rückabwickeln um dem ganzen Zirkus eher Einhalt gebieten zu können?"

Das BVerfG vielleicht nicht, aber wir als Bürger.

Da die meisten unserer Mitbürger nur geringe Kenntnisse über den Aufbau unseres Staates, das funktionieren unseres Gemeinwesens und den Förderalismus im speziellen haben, erwarte ich da auch nichts.