Autor Thema: [Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 4410668 times)

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8070 am: 11.09.2025 12:13 »
Ergebnis: Anhörung im November, gesetzt sind DBB und DGB, sowie jede Fraktion darf noch eine weitere Person dazuladen.

Kann man den Fraktionen wirksam mit Vorschlägen aushelfen? Wer steht zur Verfügung?

U. Maidowski BVR. a.D.?
G. !!!Rudeltiere!!! Färber?
Prof. Dr. Martin Werding?
Reiner Holznagel?

Landtag Nordrhein-Westfalen

75. Sitzung (öffentlich - Livestream) des Haushalts- und Finanzausschusses am Donnerstag, dem 11. September 2025....
Intensive fachliche Auseinandersetzung statt schwarz-grüner Scheuklappen: Neues Gutachten eines ehemaligen Bundesverfassungsrichters begründet umfassende Neubewertung der Besoldungsreform der Landesregierung

baysys

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8071 am: 11.09.2025 13:30 »
  •     Beschluss vom 16. Juli 2025
 
2 BvR 1719/23    
 
Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen das vom Landtag des Saarlandes beschlossene Gesetz Nr. 2090 zur Umsetzung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur amtsangemessenen Alimentation vom 7. Dezember 2022    
 
Sie können den Text im Internet über folgende URL erreichen:
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2025/07/rk20250716_2bvr171923.html







RedDearTiger

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8072 am: 13.09.2025 22:55 »
Lol was ne Verarsche.
Alle wissen, dass nur das BVG bei der Thematik zu einer Entscheidung führen kann. Es sollen aber alle die unteren VErwaltungsgerichte damit eindecken, die dass nach xxx Monaten eh ans BVG geben.

Atzinator

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8073 am: 15.09.2025 16:38 »
Na ja, muss aber leider eingestehen, dass ich die Auffassung teile, auch wenn sie absolut sinnfrei erscheint. Es ist nun mal der übliche Weg, erst über das VG zu gehen und dann durch dieses die weitere Verfahrensweise bestimmen zu lassen...