[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

Begonnen von SwenTanortsch, 28.07.2020 14:39

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Rheini

Bevor der Bär nicht erlegt ist, gibt es nichts ...

Ozymandias

Wenn man zufrieden ist mit der Nachzahlung, erklärt man einfach die Erledigung in der Hauptsache. Dann setzt das Gericht die Kosten fest, hier dürfte die Klage als gewonnen gelten.
Ist man nicht zufrieden, kann man auch mit der Klage fortfahren.

Reisinger850

Okay danke dir. Es muss ja irgendwie dann eine pauschale oder zumindest automatisierte Nachzahlung geben, bei mehreren 100.000 Wiedersprüchen. Ich glaube, bald wird es spannend

Rheini

Hinweis. Wenn man obsiegt oder teilobsiegt, sollte man VOR der Erledigungserklärung mit dem Klagegegner eine Vereinbarung über die Kosten des Verfahrens abschliessen. Das Gericht entscheidet nämlich nicht über die Kostenverteilung.

Falls der Klagegegner sich nicht oder nicht in deinem Sinne einlässt, sollte man das Verfahren nicht für erledigt erklären.

WernerWillsWissen

Zitat von: Keating in 11.10.2025 19:37
Moin,
Gerade auf Reddit den Link gesehen :
https://www.noz.de/deutschland-welt/wirtschaft/artikel/verfassungsgericht-entscheidet-gehaltserhoehung-fuer-beamte-49377676


Das entscheidende Wort in dem Artikel ist "möglicherweise". Das Verfahren wird m.E. nach derart in die Länge gezogen, um Gründe zu finden, die Nachzahlungen zu verweigern. Ich jedenfalls glaube nicht mehr an eine Nachzahlung. Gleiches gilt im Übrigen auch für die Zahlung der Ortszulage für ledige.

Ozymandias

Das Gericht entscheidet immer über die Kosten...

Rheini

Zitat von: Ozymandias in 12.10.2025 13:04
Das Gericht entscheidet immer über die Kosten...

Nur wenn ein Beschluss oder Urteil ergeht. Bei einer Erledigungserklärung passiert nämlich genau das nicht  8).

Rheini

Zitat von: Rheini in 12.10.2025 13:13
Zitat von: Ozymandias in 12.10.2025 13:04
Das Gericht entscheidet immer über die Kosten...

Nur wenn ein Beschluss oder Urteil ergeht. Bei einer Erledigungserklärung passiert nämlich genau das nicht  8).

Sry, verwechselt mit Klagerücknahme ....

Ozymandias

Zitat von: Rheini in 12.10.2025 13:13
Zitat von: Ozymandias in 12.10.2025 13:04
Das Gericht entscheidet immer über die Kosten...

Nur wenn ein Beschluss oder Urteil ergeht. Bei einer Erledigungserklärung passiert nämlich genau das nicht  8).

Im Zivilrecht ist die Erledigungserklärung etwas einfacher. Aber auch im Verwaltungsrecht können beide Parteien die Erledigung erklären, das ist vermutlich gemeint.

Aber auch bei einer einseitigen Erledigungserklärung im Verwaltungsrecht ergeht eine Kostenentscheidung, diese fällt nicht immer zu Gunsten einer gewissen Partei aus. In diesem Fall war aber die Nettoalimentation verfassungswidrig und der Staat dürfte die Kosten tragen müssen. Vorgerichtliche RA-Kosten wärennoch mal ein Sonderfall in vielen Verfahren, dort haben schon viele in die Röhre geschaut, egal ob AG, SG, FG, VG.

Hans Werner Mangold

Seit wann stellt ihr eigentlich einen Antrag auf amtsangemessene Alimentation? Ich bin seit 2011 dabei  ::)

Keating

Zitat von: Hans Werner Mangold in 12.10.2025 19:26
Seit wann stellt ihr eigentlich einen Antrag auf amtsangemessene Alimentation? Ich bin seit 2011 dabei  ::)

Erst 2. Das ganze muss doch per Gesetz bestätigt werden und da sind alle Beamte mit drin und nicht nur Teilmengen.

Hans Werner Mangold

#8156
Für die Vergangenheit würden aber nur diejenigen profitieren, die auch einen Antrag auf amtsangemessene Alimentation gestellt haben! Somit hätten wir eine ,,Teilmenge"! Für die Zukunft würden alle Beamte profitieren, vorausgesetzt, dass der Beschluss auch zu unseren Gunsten ausgeht.

Arwen

Seit 2005, ruhend gestellt und Verzicht auf Einrede der Verjährung

justilegal

Ebenfalls seit 2005, mit Ruhendstellung usw. Noch mal neu jährlich seit 2023. Dazu 3+Kind seit 2016 und Klage deswegen seit 2021- offiziell nicht ruhend, passiert aber nichts (Niedersachsen).

Arwen