Hallo Swen,
ist es dir vielleicht noch einmal möglich, deinen Kontakt zum Autoren der ( sehr) umfangreichen Ausarbeitung zur thüringischen Alimentation zu beleben und ggfls. nach einer möglichen Veröffentlichung zu fragen?
Und vielleicht noch eine kurze Einschätzung zu den Äußerungen von Dr. Maidowski, der einen Beschluss für SH noch dieses Jahr für möglich hält , was ich nicht glaube. Hälts du es im Rahmen der jetzt zügigen Entscheidungsfolge für möglich, dass im 1. Halbjahr 2026 sowohl SH alsauch NDS veröffentlicht werden.
Vielen Dank
Hey Arwen,
es ist davon auszugehen, dass der Autor der Ausarbeitung zur Thüringer Alimentation weiterhin an der Studie sitzt, da sie zwischenzeitlich grundlegend über Thüringen hinausgreifen soll. Das Manuskript umfasst mittlerweile über 350 Seiten und soll nun in nächster Zeit seine abschließende Überarbeitungen finden, was aber ob des Umfangs ebenfalls noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird. Was mal mit einem Umfang von 30, 40 Seiten geplant war, hat sich alsbald auf besagte 150 Seiten ausgeweitet, um bis Anfang Oktober den heutigen Umfang einzunehmen. Sehr viel umfangreicher sollte jetzt das Manuskript nicht mehr werden.
Die Entscheidung über die Berliner Pilotverfahren sind mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zwischenzeitlich ergangen und werden derzeit weiterhin ausgefertigt. Wie ich das im Parallelforum begründet habe, halte ich eine Veröffentlichung im November für wahrscheinlich, ggf. kann sie auch noch im Oktober erfolgen, sollte allerdings spätestens im Dezember veröffentlicht sein. Alles andere wäre im höchsten Maße erstaunlich.
Mit welchem Tempo und für welche Rechtskreise es danach weitergeht, wird sich zeigen müssen. Ich halte es für recht wahrscheinlich, dass - nachdem insbesondere die angekündigten saarländischen und wohl auch bremischen Entscheidungen gefällt und veröffentlicht sein sollten - sich der Senat im Anschluss Schleswig-Holstein zuwenden sollte und ggf., da hier Vorlagen des Bundesverwaltungsgerichts vorliegen, auch Niedersachsen mit einiger Wahrscheinlichkeit nicht ganz hinten auf der Entscheidungsliste des Bundesverfassungsgerichts stehen sollte. Aber ob dem so kommen wird und wann das der Fall sein sollte, kann heute tatsächlich niemand wirklich sagen.
Da ja das Bundesverfassungsgericht angekündigt hat, dass nach der Entscheidung über die Berliner Pilotverfahren die Entscheidungshäufigkeit sichtlich erhöht werden solle, sollten wir davon ausgehen, dass das nun auch geschehen wird. Auch dem Senat dürfte spätestens durch den Anfang des Monats erschienenen Beitrag in der ZBR vor Augen stehen, dass zunehmend länger werdende Verfahrensdauern zu ggf. entscheidungserheblichen Problemen führen können, was es sachlich offensichtlich ebenfalls angeraten sein lassen dürfte, nun zu einer größeren zeitlichen Entscheidungsdichte voranzuschreiten.
Nun gut, mit der Veröffentlichung der Berliner Pilotentscheidung und ihrer Begründungen werden wir mit einiger Wahrscheinlichkeit klarer sehen können, wie sich längere zukünftige Entwicklungslinien darstellen können oder ggf. auch werden.