Autor Thema: [Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 4729964 times)

Paterlexx

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 213
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8220 am: 27.10.2025 15:47 »
https://www.t-online.de/finanzen/aktuelles/id_100973370/beamte-bekommen-mehr-geld-rueckwirkende-gehaltserhoehung.html

Anzumerken ist vielleicht, das Bundesbeamte hier betroffen sind.

Wenn selbst die am unteren Rand schon nicht angemessen bezahlt sind, der Bund aber trotzdem mehr zahlt als die Länder, dann sagt das einiges über unsere Lage.

Rheini

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 536
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8221 am: 27.10.2025 16:23 »
Viele Landesbeamte sind ja verheiratet und werden von der Ehefrau ausgehalten 😘.

(Ironie).

Paterlexx

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 213
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8222 am: 27.10.2025 16:35 »
Eigentlich sind bestimmt 30-50% geschieden und sind an der unteren Bemessungsgrenze :-)

lotsch

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,111
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8223 am: 27.10.2025 16:36 »
Am 05. Nov. Musterverfahren in Thüringen, lasst mich raten, zu 99,99 % das nächste Vorlageverfahren für das BVerfG. Es ist nur noch traurig.
https://www.pressreader.com/germany/thuringer-allgemeine-eisenach/20251027/281526527289284

Rheini

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 536
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8224 am: 27.10.2025 16:42 »
Eigentlich sind bestimmt 30-50% geschieden und sind an der unteren Bemessungsgrenze :-)

Nur beim Bund. Im Ländle herrscht noch Zucht und Ordnung ...

Rallyementation

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 1
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8225 am: 27.10.2025 23:55 »
... das nächste Vorlageverfahren für das BVerfG. Es ist nur noch traurig. ....

Hallo erstmal, ich hoffe dass ich jahrelang mitlesend zumindest das Bergfest zur Wartezeit zum nächsten BVerfG-Beschluss verpasst habe und rechtzeitig zu den lang erwartenden Konsequenzen ein paar fragende und ergänzende Beiträge hier posten kann.

Der Bundesrat hat am 26. September 2025 sich mit den sächsischen 1,2,4/19 Vorlagen in DS 411/25 befassen müssen ("von einer Äußerung und einem Beitritt abzusehen").
Sie gehen zurück auf das VG Chemnitz vom 08.11.2018.
Gibt es denn andere neue Stellungnahmen dazu als Lesestoff? Und vor allen Dingen möchte das Bundesverfassungsgericht Texte durchsetzt mit den vielfach angebrachten Argumenten aus dem 2020er Beschluss immer noch lesen, während es sich bereits mit den anderen Verfahren "weitest fortgeschritten" befasst hat und sich vielleicht von bisherigen Schlussfolgerungen und Auslegungen zum Teil emanzipiert hat? Wäre es nicht für alle Seiten fruchtbarer den kommenden Musterbeschluss abzuwarten, um jetzige Stellungnahmen darin in Einklang zu bringen um neue Argumente zu bringen und nicht fortwährend bisherige Argumente mit der Gefahr ins Leere also in die Unbegründetheit laufen zu lassen, weil sie bereits unveröffentlicht als überholt gelten?

Oh hoffentlich ist der nächtliche Bandwurmsatz verständlich...

Gabi1978

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 48
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8226 am: 28.10.2025 07:53 »
Guten Morgen

Mal eine Frage…die ganze Sache mit der gerichtlichen Entscheidung betrifft uns als Landesbeamte doch gar nicht, oder? Nur Bundesbeamte bekommen die angekündigte Nachzahlung, richtig?

maxg

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 65
  • Zoll war mal toll ...
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8227 am: 28.10.2025 08:09 »
Mal eine Frage…die ganze Sache mit der gerichtlichen Entscheidung betrifft uns als Landesbeamte doch gar nicht, oder? Nur Bundesbeamte bekommen die angekündigte Nachzahlung, richtig?

Jein. Die Entscheidungen des BVerfG zur Alimentation eines Bundeslands haben auch immer Auswirkungen auf die anderen Länder und den Bund.
Die aktuellen Meldungen zur geplanten Nachzahlung beziehen sich aber nur auf den Bund. Die (meisten) Länder haben bereits Versuche mit verschiedensten Ansätzen unternommen, um dem maßgeblichen Beschluss des BVerfG aus 2020 irgendwie gerecht zu werden. Nur der Bund hat es bisher nicht über Entwürfe hinaus gebracht ...

Malkav

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 361
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8228 am: 28.10.2025 08:22 »
Jein. Die Entscheidungen des BVerfG zur Alimentation eines Bundeslands haben auch immer Auswirkungen auf die anderen Länder und den Bund.

Weswegen man fast Mitleid mit Haushaltspolitikern in Bund und Ländern haben könnte.

Es braucht immer nur einen von 17 Gesetzgebern, welcher den Bogen jeweils überspannt und der (bis 2012 jenseits der kinderreichen Familien nahezu unendliche) politische Gestaltungsspielraum aller 17 Besoldungsgesetzgeber wird immer weiter "kanalisiert" bzw. mittlerweile sogar "eingehegt".

Von daher muss man den "Worst-Case-Gesetzgebern" wie SH (mit der Anrechnung sonstiger Einkünfte des Beamten und dem mit steigender Besoldungsgruppe und Erfahrungsstufen abschmelzenden Familienergänzugszuschlag) oder BY (mit seiner in der Gesetzesbegründung versteckten und damit faktisch unwiderlegbaren Vermutung, dass jede:r Gatte/Gattin einer Beamt:in 20.000,00 EUR verdient) beinahe schon dankbar für Ihre jeweilige Dreistigkeit sein.

Weichgespülte (und damit geringfügig teurere) Lösungen hätten die Gerichte vielleicht noch irgendwie mit argumentativen Verrenkungen durchgewunken, aber man wollte seitens der jeweiligen Gesetzgeber lieber die Taube auf dem Dach als den Spatz in der Hand um kurzfristig maximale Einsparungen zu generieren. Hoffen wir mal, dass denen das auf die Füße fällt.

HansGeorg

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 349
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8229 am: 28.10.2025 10:32 »
Hoffen wir mal, dass denen das auf die Füße fällt.

Eher nicht. Die Ersparnisse aus der ganzen Aktion bleiben. Die Nachzahlung wird bei weitem, aufgrund der niedrigen Klagequote, nicht an die Summe der Einsparungen heran kommen.

Malkav

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 361
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8230 am: 28.10.2025 10:55 »
Die Nachzahlung wird bei weitem, aufgrund der niedrigen Klagequote, nicht an die Summe der Einsparungen heran kommen.

Und genau da hält sich mein Mitleid mit den Kolleg:innen mittlerweile ganz arg in Grenzen.

Ich saß mittlerweile in zig gewerkschaftlichen und dienstlichen Veranstaltungen, wo dieses Thema aufkam und seitens eingearbeiteter Funktionsträger:oinnen/Kolleg:innen informiert/berichtet wurde. Jedes mal (!) wieder kommt aus den Reihen der Teilnehmer irgendwann das Lamento: "Der Dientherr wird schon an alle nachzahlen ...", was gefühlt nur dazu dient die eigene Untätigkeit schönzureden.

Mittlerweile kann jede:r wissen, dass eine Klage sinnvoll bzw. notwendig ist. Zum "Verars***n" im Besoldungsrecht gehören halt immer zwei. Ein Dienstherr der verars**t und eine:n Beamt:in der/die sich verars***n lässt.

HansGeorg

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 349
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8231 am: 28.10.2025 11:09 »
Die Nachzahlung wird bei weitem, aufgrund der niedrigen Klagequote, nicht an die Summe der Einsparungen heran kommen.

Und genau da hält sich mein Mitleid mit den Kolleg:innen mittlerweile ganz arg in Grenzen.

Ich saß mittlerweile in zig gewerkschaftlichen und dienstlichen Veranstaltungen, wo dieses Thema aufkam und seitens eingearbeiteter Funktionsträger:oinnen/Kolleg:innen informiert/berichtet wurde. Jedes mal (!) wieder kommt aus den Reihen der Teilnehmer irgendwann das Lamento: "Der Dientherr wird schon an alle nachzahlen ...", was gefühlt nur dazu dient die eigene Untätigkeit schönzureden.

Mittlerweile kann jede:r wissen, dass eine Klage sinnvoll bzw. notwendig ist. Zum "Verars***n" im Besoldungsrecht gehören halt immer zwei. Ein Dienstherr der verars**t und eine:n Beamt:in der/die sich verars***n lässt.

Das deckt sich auch mit meinen Erfahrungen seitens der Kollegen.

rs

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 59
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8232 am: 28.10.2025 15:57 »
Dito.
O-Ton meiner Gewerkschaft: "wenn ihr jetzt (nach einer untauglichen Gesetzesänderung vor ein paar Jahren) wirklich noch Widerspruch einlegen wollt..."
Austritt zum 31.12. Ich habe einfach die Fr... voll von soviel Unfähigkeit und Unwilligkeit.

Verwaltungsgedöns

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 214
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8233 am: 28.10.2025 22:49 »
Ich bin für Hamburg über eine kleine Anfrage in der Bürgerschaft gestolpert. Im Vergleich zu den Zahlen, die für den Bund im Umlauf sind, finde ich die Summen relativ bemerkenswert. Ich zitiere (kopiere) :

Drucksache 23/505 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 23. Wahlperiode
Frage 19: In welcher Höhe und aus welchen Gründen wurden im Jahr 2024 wei-
tere Rückstellungen für Besoldungs- und Versorgungszahlungen für
die offenen Verfahren zur amtsangemessenen Alimentation in frühe-
ren Jahren gebildet?
Antwort zu Frage 19:
Weitere Rückstellungen für Besoldungs- und Versorgungszahlungen für die offenen
Verfahren zur amtsangemessenen Alimentation wurden gebildet für:
1. Voraussichtliche Besoldungs- und Versorgungszahlungen 2022 in Höhe von
18.004.000 Euro. Die Rückstellung wurde unter Berücksichtigung der bereits
gezahlten Angleichungszulage und mit Bezug auf die Systematik der Drs. 22/3821
gebildet. Darüber hinaus wurde die Anzahl der Klagenden (7.250) für 2021 heran-
gezogen.
2. Die bestehenden Rückstellungen für die Jahre 2011 bis 2021 in Höhe von
446.615.000 Euro wurden entsprechend der Rückstellungsregularien der Freien und
Hansestadt Hamburg aufgezinst. Dies bedeutet eine Erhöhung der Rückstellungen
um 11.547.000 Euro. Zudem wurde der bei der erstmaligen Rückstellung für den
Jahresabschluss 2020 angenommene Erfüllungszeitpunkt von 2025 auf das Jahr
2029 gelegt.


Ich bin mir nicht sicher, wie das zu verstehen ist. Es sind Nachzahlungen für 2021 vorbereitet? 18.000.000 Euro für 7.250 Beamte, die geklagt haben?

Und für Nachzahlungen von 2011 bis 2021 hat man 446.615.000 Euro für alle betreffenden Beamten, auch ohne Klage, zurückgestellt? Mit einer perspektivischen Auszahlung in 2029 nachdem man erst 2025 erwogen hat?

Verwaltungsgedöns

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 214
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8234 am: 28.10.2025 23:40 »
Leider kann ich meinen vorherigen Beitrag nicht editieren. Aber ich habe gerade Schnappatmung bekommen. In der vorher zitierten Anfrage hat sich der Senat auf eine ältere Drucksache bezogen. Die habe ich mir gerade mal grob durchgelesen. Dort äußert sich der Senat zu verschieden Konstellationen und es ist auch von einer günstigen Variante die Rede, bei der man versuchen könnte, Nachzahlungen über Familienzuschläge klein zu halten. Aber guckt euch mal bitte diese Summe an. Und das ist nur bis 2019:

den.
2.2.1
Im Falle eines Unterliegens vor dem BVerfG wären
die Ansprüche der Klägerinnen und Kläger auf
eine amtsangemessene Alimentation für diesen
Zeitraum zu erfüllen. Ausgehend von der oben be-
schriebenen, erforderlichen zusätzlichen Besol-
dungsanpassung von insgesamt 4,3% sowie
einer Erhöhung des Familienzuschlags bei zwei
Kindern um 480 Euro monatlich für den genann-
ten Zeitraum ergäbe sich insgesamt ein Nachzah-
lungsanspruch für die Klägerinnen und Kläger
der Musterverfahren von insgesamt ca. 180.000
Euro. Das Risiko, in diesen Verfahren zu unterlie-
gen, beträgt aus den zu 2.1 dargestellten Grün-
den mehr als 50%, so dass für diese Fälle eine
Rückstellung zu bilden ist.