... das nächste Vorlageverfahren für das BVerfG. Es ist nur noch traurig. ....
Hallo erstmal, ich hoffe dass ich jahrelang mitlesend zumindest das Bergfest zur Wartezeit zum nächsten BVerfG-Beschluss verpasst habe und rechtzeitig zu den lang erwartenden Konsequenzen ein paar fragende und ergänzende Beiträge hier posten kann.
Der Bundesrat hat am 26. September 2025 sich mit den sächsischen 1,2,4/19 Vorlagen in DS 411/25 befassen müssen ("von einer Äußerung und einem Beitritt abzusehen").
Sie gehen zurück auf das VG Chemnitz vom 08.11.2018.
Gibt es denn andere neue Stellungnahmen dazu als Lesestoff? Und vor allen Dingen möchte das Bundesverfassungsgericht Texte durchsetzt mit den vielfach angebrachten Argumenten aus dem 2020er Beschluss immer noch lesen, während es sich bereits mit den anderen Verfahren "weitest fortgeschritten" befasst hat und sich vielleicht von bisherigen Schlussfolgerungen und Auslegungen zum Teil emanzipiert hat? Wäre es nicht für alle Seiten fruchtbarer den kommenden Musterbeschluss abzuwarten, um jetzige Stellungnahmen darin in Einklang zu bringen um neue Argumente zu bringen und nicht fortwährend bisherige Argumente mit der Gefahr ins Leere also in die Unbegründetheit laufen zu lassen, weil sie bereits unveröffentlicht als überholt gelten?
Oh hoffentlich ist der nächtliche Bandwurmsatz verständlich...