Autor Thema: [Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 4729963 times)

clarion

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8235 am: 28.10.2025 23:50 »
Also weiß die Politik, was auf sie zukommt.

Der Shitstorm wird gewaltig sein, er wird sich aber auch wieder legen. Es gibt schließlich genug Kriege und Krisen.

NordWest

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8236 am: 29.10.2025 01:04 »
Ich bin für Hamburg über eine kleine Anfrage in der Bürgerschaft gestolpert. Im Vergleich zu den Zahlen, die für den Bund im Umlauf sind, finde ich die Summen relativ bemerkenswert. Ich zitiere (kopiere) :

Drucksache 23/505 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 23. Wahlperiode
Frage 19: In welcher Höhe und aus welchen Gründen wurden im Jahr 2024 wei-
tere Rückstellungen für Besoldungs- und Versorgungszahlungen für
die offenen Verfahren zur amtsangemessenen Alimentation in frühe-
ren Jahren gebildet?
Antwort zu Frage 19:
Weitere Rückstellungen für Besoldungs- und Versorgungszahlungen für die offenen
Verfahren zur amtsangemessenen Alimentation wurden gebildet für:
1. Voraussichtliche Besoldungs- und Versorgungszahlungen 2022 in Höhe von
18.004.000 Euro. Die Rückstellung wurde unter Berücksichtigung der bereits
gezahlten Angleichungszulage und mit Bezug auf die Systematik der Drs. 22/3821
gebildet. Darüber hinaus wurde die Anzahl der Klagenden (7.250) für 2021 heran-
gezogen.
2. Die bestehenden Rückstellungen für die Jahre 2011 bis 2021 in Höhe von
446.615.000 Euro wurden entsprechend der Rückstellungsregularien der Freien und
Hansestadt Hamburg aufgezinst. Dies bedeutet eine Erhöhung der Rückstellungen
um 11.547.000 Euro. Zudem wurde der bei der erstmaligen Rückstellung für den
Jahresabschluss 2020 angenommene Erfüllungszeitpunkt von 2025 auf das Jahr
2029 gelegt.


Ich bin mir nicht sicher, wie das zu verstehen ist. Es sind Nachzahlungen für 2021 vorbereitet? 18.000.000 Euro für 7.250 Beamte, die geklagt haben?

Und für Nachzahlungen von 2011 bis 2021 hat man 446.615.000 Euro für alle betreffenden Beamten, auch ohne Klage, zurückgestellt? Mit einer perspektivischen Auszahlung in 2029 nachdem man erst 2025 erwogen hat?


Glückwunsch, toller Fund!

Deine Interpretation ist m.E. richtig, auch wenn unterschiedliche Gruppen sehr unterschiedlich betroffen sein dürften, bspw. erhielten Versorgungsempfänger die Angleichungszulage nicht, so dass der Nachholbedarf hier tendentiell größer ist. Interessant ist natürlich dennoch, dass der Durchschnitt der erwarteten Nachzahlungen offenbar bei rund 200 Euro im Monat liegt. Und es ist interessant, dass die Rückstellung verzinst wird.

Eine Auszahlung vor zumindest 2028 wirkt m.E. unwahrscheinlich. Das Urteil muss erst kommen, dann muss es ausgewertet werden, dann müssen Nachzahlungsgesetze entwickelt und beschlossen werden. Auch der Haushalt wird wohl neu beraten und beschlossen werden müssen, so dass es sicherlich eine Zeit braucht. Und nicht zu vergessen: Man wird wahrscheinlich wieder genau suchen, wo man neue Lücken findet, die man auszunutzen versuchen wird.

HansGeorg

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8237 am: 29.10.2025 07:17 »
2028 halte ich auch für Wahrscheinlich, in allen Ländern nicht nur beim Bund. Denn dann sind da in den meisten Bundesländern die Wahlen durch. Betrachte die lange Verfahrensdauer für ein Reparaturgesetz einfach als Wertschätzung deines Dienstherren weil er seiner Sorgfaltspflicht dir gegenüber nachkommt und dir ein möglichst (auf den Cent genaues) Gesetz liefern möchte. Leider kann er dir aber natürlich für den Zeitraum bis dahin keine Zinsen für den Betrag zahlen, das geht halt rechtlich nicht, musst du verstehen.

Paterlexx

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8238 am: 29.10.2025 09:16 »
Also weiß die Politik, was auf sie zukommt.

Der Shitstorm wird gewaltig sein, er wird sich aber auch wieder legen. Es gibt schließlich genug Kriege und Krisen.

Deutschlands Schulden seit 2020 – die Bilanz:

+640 Mrd. € neue Schulden (Bund: 600 Mrd., Länder: 30 Mrd.)

+200 Mrd. € für Energiepreisbremsen (WSF)

+400 Mrd. € Bundeswehr-Sondervermögen (erst 100, dann +300 Mrd.)

+1 Billion € neues Sondervermögen ab 2025 (Klimaschutz, Infrastruktur -PS. die Kohle ist schon weg.)

+37 Mrd. € Sondermittel im Haushalt 2025 quasi der Nachtrag.

📌 Reale Gesamtverschuldung: über 3.720 Mrd. €

💸 Zinslast bei 3 %:

111,6 Mrd. € jährlich

1.116 Mrd. € in 10 Jahren

Das sind ~13.000 € pro Kopf – nur für Zinsen. Keine Tilgung, keine Rücklagen.

Und das ist nur der sichtbare Teil. Dazu kommen die Schulden auf der Schuldenuhr und rund 15–17 Billionen € an verdeckten Verbindlichkeiten, Bürgschaften & Pensionslasten der BRD.

❗ Der Witz daran:
Die amtsangemessene Alimentation (aA) – also die verfassungsgemäße Besoldung nach Art. 33 Abs. 5 GG –
würde weniger als 50 Mrd. € kosten. Sie wäre nicht nur verfassungskonform, sondern durch Steuerrückflüsse auch ökonomisch vernünftig.

💥 Und: Die Steuerzahler der Länder sind dieselben wie beim Bund.
Deshalb: Gewerkschaften, steht auf.
Es ist Zeit, die aA bundeseinheitlich und verfassungstreu durchzusetzen – nicht irgendwann, sondern jetzt.

Malkav

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8239 am: 29.10.2025 09:42 »
Deshalb: Gewerkschaften, steht auf.
Es ist Zeit, die aA bundeseinheitlich und verfassungstreu durchzusetzen – nicht irgendwann, sondern jetzt.

Ähm du hast schon die Stellungnahmen der maßgeblichen Beamtegewerkschaften gelesen oder?

Auch die öffentlich einsehbaren Anhörungen in den Parlamenten verlaufen die letzten Jahre immer alles andere als harmonisch.

Also was sollen die Gewerkschaften oder Ihre Spitzenorganisationen wie der dbb jenseits von Informationsarbeit, Gutachtenerstellung, Abgabe kritischer Stellungnahmen in Gesetzgebungsverfahren, dem Bereitstellen von Mustern  und dem Führen von Musterverfahren deiner Meinung nach machen um "aufzustehen"? Denn all das tuen Sie zumindest bei mir im Land und machen sich damit wahrlich keine Freunde in der Politik. Da ist der Ton im Besoldungskontext auch schon (von beiden Seiten) merklich rauer geworden.

Individuellen Rechtsschutz gewähren wäre natürlich schön, aber dann wäre man für praktisch jedes Einzelmitglied bei knapp 1.800,00 EUR (ca. 520 EUR Gerichtskostenvorschuss + ca. mindestens 1.300 EUR Rechtsanwaltsgebühren). Also laut Kassenbericht meiner Gewerkschaft ist so viel nunmal nicht im Topf.
Da ist der gewerkschaftliche Rechtsschutz wie eine wirtschaftlich agierende Versicherung zu begreifen. Diese funktioniert halt langfristig auch nur dann, wenn eine große Gemeinschaft (alle Mitglieder) auftretende Einzelfälle (z.B. Klage gegen ungerechtgfertige individuelle Dienstunfähigkeit) unterstützt. Wenn alle Mitgleider gleichermaßen betroffen sind, bringt das Kollektiv nichts.

Paterlexx

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8240 am: 29.10.2025 09:56 »
Exakt. Die Gewerkschaften tun, was rechtlich und organisatorisch möglich ist,mehr geht ohne politische Machtbasis schlicht nicht.
Was fehlt, sind klare, unmissverständliche Ansagen in der öffentlichen Debatte. Politiker flüchten sich in Formulierungen, während das Land wirtschaftlich, strukturell und moralisch gegen die Wand fährt.
Das Problem ist kein Mangel an Stellungnahmen, sondern an Verantwortungsbewusstsein und Rückgrat bei denen, die entscheiden. Ich habe lediglich aufgezeigt, dass man diese Zahlen, jedem Politiker der mit Einsparungen kommt, zeigen muss. Die Frage lautet immer: WO IST DAS GANZE GELD HIN.

Verwaltungsgedöns

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8241 am: 29.10.2025 10:07 »
Ich habe mich weiter mit der Drucksache 22/3821, die auf der Homepage der Hamburger Bürgerschaft eingesehen werden kann, befasst. Hierbei handelt es sich um eine Mitteilung der Landesregierung an die Bürgerschaft. Die Mitteilung erfolgte also auf Eigeninitiative der Regierung und ist nicht die Antwort auf eine kleine Anfrage.

Sollte das Verfassungsgericht keine Schranken aufweisen, will man die Nachzahlungen wohl tatsächlich abwickeln über: Familienzuschlag Kinder, Ortszuschlag nach Wohnort, Wegfall von Besoldungsgruppen, Anhebung von Ausgleichzulagen.

Bemerkenswert ist, dass der Senat selbst Nachzahlungen von 180.000 Euro pro Beamten formuliert.  :o :o :o

Auch der Personenkreis, der Nachzahlungen erhalten soll, wird sinngemäß festgelegt:

Im Falle eines Unterliegens vor dem BVerfG wird
der Gesetzgeber aufgefordert werden, rückwirkend für die noch offenen Verfahren (unentschiedene Anträge, offene Widerspruchsverfahren, anhängige Klageverfahren) Regelungen zu treffen
(siehe oben). Nach dem klarstellenden Hinweis
für die Berechtigten über die Reichweite der Erklärung im Dezember 2011 haben im Jahr 2020
insgesamt ca. 22.000 Berechtigte Anträge auf
eine amtsangemessene Besoldung gestellt, dies
entspricht in etwa einem Viertel der Berechtigten.

Die Zahlen zeigen auch, dass sich der ganze Zauber für die Stadt gelohnt hat. 75 Prozent der Beamten würden leer ausgehen.

HansGeorg

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« Antwort #8242 am: 29.10.2025 10:14 »
Im Falle eines Unterliegens vor dem BVerfG wird
der Gesetzgeber aufgefordert werden, rückwirkend für die noch offenen Verfahren (unentschiedene Anträge, offene Widerspruchsverfahren, anhängige Klageverfahren) Regelungen zu treffen
(siehe oben). Nach dem klarstellenden Hinweis
für die Berechtigten über die Reichweite der Erklärung im Dezember 2011 haben im Jahr 2020
insgesamt ca. 22.000 Berechtigte Anträge auf
eine amtsangemessene Besoldung gestellt, dies
entspricht in etwa einem Viertel der Berechtigten.

Die Zahlen zeigen auch, dass sich der ganze Zauber für die Stadt gelohnt hat. 75 Prozent der Beamten würden leer ausgehen.

Tatsächlich ist es sogar noch schlimmer. Denn die Praxis ist ja (zumindest bei uns in SH), dass diese Anträge (22.000 in HH) erstmal negativ beschieden werden. Dagegen legen nur wenige Widerspruch ein. Dieser wird dann auch negativ beschieden und von denen Klagen auch nur die wenigsten. Wir sind hier in SH was die Klagen betrifft irgendwo im niedrigen einstelligen Prozentbereich.

Rheini

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8243 am: 29.10.2025 10:36 »
Ich habe mich weiter mit der Drucksache 22/3821, die auf der Homepage der Hamburger Bürgerschaft eingesehen werden kann, befasst. Hierbei handelt es sich um eine Mitteilung der Landesregierung an die Bürgerschaft. Die Mitteilung erfolgte also auf Eigeninitiative der Regierung und ist nicht die Antwort auf eine kleine Anfrage.

Sollte das Verfassungsgericht keine Schranken aufweisen, will man die Nachzahlungen wohl tatsächlich abwickeln über: Familienzuschlag Kinder, Ortszuschlag nach Wohnort, Wegfall von Besoldungsgruppen, Anhebung von Ausgleichzulagen.

Bemerkenswert ist, dass der Senat selbst Nachzahlungen von 180.000 Euro pro Beamten formuliert.  :o :o :o

Auch der Personenkreis, der Nachzahlungen erhalten soll, wird sinngemäß festgelegt:

Im Falle eines Unterliegens vor dem BVerfG wird
der Gesetzgeber aufgefordert werden, rückwirkend für die noch offenen Verfahren (unentschiedene Anträge, offene Widerspruchsverfahren, anhängige Klageverfahren) Regelungen zu treffen
(siehe oben). Nach dem klarstellenden Hinweis
für die Berechtigten über die Reichweite der Erklärung im Dezember 2011 haben im Jahr 2020
insgesamt ca. 22.000 Berechtigte Anträge auf
eine amtsangemessene Besoldung gestellt, dies
entspricht in etwa einem Viertel der Berechtigten.

Die Zahlen zeigen auch, dass sich der ganze Zauber für die Stadt gelohnt hat. 75 Prozent der Beamten würden leer ausgehen.

Incl. der Zinsen zu einer zu allen Zeiten aA.

Lichtstifter

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« Antwort #8244 am: 29.10.2025 10:53 »
Und der Steuerschaden, der sich aufgrund der Einmalzahlung ergibt. So viel kann man ja niemals in der Steuererklärung geltend machen.

Verwaltungsgedöns

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« Antwort #8245 am: 29.10.2025 10:57 »
Und der Steuerschaden, der sich aufgrund der Einmalzahlung ergibt. So viel kann man ja niemals in der Steuererklärung geltend machen.

Hatte hier im Forum nicht jemand ausgeführt, dass irgendwie eine Klagemöglichkeit gegeben war, da die enorme Steuerprogression alles auffrisst?

Paterlexx

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« Antwort #8246 am: 29.10.2025 11:19 »
Im Falle eines Unterliegens vor dem BVerfG wird
der Gesetzgeber aufgefordert werden, rückwirkend für die noch offenen Verfahren (unentschiedene Anträge, offene Widerspruchsverfahren, anhängige Klageverfahren) Regelungen zu treffen
(siehe oben). Nach dem klarstellenden Hinweis
für die Berechtigten über die Reichweite der Erklärung im Dezember 2011 haben im Jahr 2020
insgesamt ca. 22.000 Berechtigte Anträge auf
eine amtsangemessene Besoldung gestellt, dies
entspricht in etwa einem Viertel der Berechtigten.

Die Zahlen zeigen auch, dass sich der ganze Zauber für die Stadt gelohnt hat. 75 Prozent der Beamten würden leer ausgehen.

Tatsächlich ist es sogar noch schlimmer. Denn die Praxis ist ja (zumindest bei uns in SH), dass diese Anträge (22.000 in HH) erstmal negativ beschieden werden. Dagegen legen nur wenige Widerspruch ein. Dieser wird dann auch negativ beschieden und von denen Klagen auch nur die wenigsten. Wir sind hier in SH was die Klagen betrifft irgendwo im niedrigen einstelligen Prozentbereich.

Würde die Politik so regieren, wie sie die Beamten mit der aA verarscht, hätten wir hier keine Probleme.

Malkav

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« Antwort #8247 am: 29.10.2025 11:30 »
Wir sind hier in SH was die Klagen betrifft irgendwo im niedrigen einstelligen Prozentbereich.

Und genau hier ist das größte Problem.

Wenn man das Thema wie eine schwäbische Hausfrau rein fiskalisch betrachtet, macht der Dienstherr doch alles richtig. Man spart mit Ablauf jedes Haushaltsjahres Millionen an der Alimentation. Und diese Ausgaben werden nicht auf später verschoben (wie sonst gerne in der Poltitik), sondern die Einsparungen sind wegen der Notwendigkeit der haushaltsnahen Geltendmachung endgültig. Da lacht das kalte Buchhalterherz  ;D

Dass man die politischen Kosten dieses Themas dann auch noch weiter nach hinten verschieben kann, ist nur ein zusätzlicher Bonus, welchen die Hausspitze in FiMi in Staatskanzlei nur zu gerne als Kirsche auf der Torte mitnehmen.

Mir fehlt auch wirklich die Fatansie, was einen Finanzminister dazu bewegen sollte, das Thema proaktiv zu hohen fisaklischen und politischen Kosten anzugehen. Jeder politische und fiskalische Anreiz den ich für die Dienstherrn im aA-Komplex erkenne geht leider eindeutig in die Richtung: "delay, dely, defend" (irgendwie können Amis das mit juristischen Schlagworten (dort bezogen auf Krankenversicherungen) besser als wir).

HansGeorg

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« Antwort #8248 am: 29.10.2025 11:48 »
Und der Steuerschaden, der sich aufgrund der Einmalzahlung ergibt. So viel kann man ja niemals in der Steuererklärung geltend machen.

Hatte hier im Forum nicht jemand ausgeführt, dass irgendwie eine Klagemöglichkeit gegeben war, da die enorme Steuerprogression alles auffrisst?
Ja hatte ich auch im Kopf, es ging da glaube ich um irgendein EU Urteil auch bezogen auf Zinsen etc.

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« Antwort #8249 am: 29.10.2025 12:14 »
Danke für den Hinweis HansGeorg. Ich konnte hierzu ein Schreiben des DBB finden. In dem Schreiben versucht man, das Verfassungsgericht auf die Problematik aufmerksam zu machen.

https://www.dbb-sh.de/fileadmin/user_upload/www_dbb-sh_de/pdf/2024/2024-dbbsh_an_BVerfG.pdf

Auch das von Malkav genannte "delay, dely, defend" findet sich in dem Schreiben wieder.