Autor Thema: [Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 4800954 times)

Paterlexx

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8280 am: 03.11.2025 20:55 »
Wenn der Anwalt schlau ist, lässt er die Besoldungsstruktur-Krücke prüfen und das wird in Verbindung mit dem Urteil vom Verfassungsgericht, was nur Herr Dobrindt kennt, doch eine kleine Nackenschelle.


xap

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8282 am: 06.11.2025 19:46 »
Bundesthema und ein Medium schreibt vom anderen ab. Und wie wir ja wissen ist beim Bund in den letzten Jahren genau gar nichts passiert. Und das wird absehbar auch so bleiben, irgendeine Ausrede hat die BReg bisher noch immer gefunden, um nicht tätig zu werden.


InternetistNeuland

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8284 am: 07.11.2025 13:18 »
Solche Thesen ohne Quellenangabe in den Raum zu stellen ist schlechter Stil.

aus einer Rundmail des VBOB:

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offensichtlich hat jemand aus dem Kreis der Beteiligten auf Seiten der Bundesregierung Informationen an die Presse durchgesteckt, was u.a. zu den Schlagzeilen „200.000 Beamte bekommen rückwirkend für fünf Jahre mehr Geld“ geführt hat. Um Sie gegenüber den Mitgliedern Ihrer Fachgruppen sprechfähig zu halten, möchte ich auf diese unrichtige Pauschalmeldung in den Medien wie folgt antworten:

Nach unserer Kenntnis ist es derzeit so, dass das BMI mit dem BMF über ein Gesetzesvorhaben im Zusammenhang mit der Neuregelung der Amtsangemessenen Alimentation verhandelt, welches in Summe der Vorschläge des BMI zu Verbesserungen der Besoldung führen könnte. Die Formulierung muss so vorsichtig gewählt werden, weil derzeit mindestens zwei Punkte Anlass zur Diskussion auf Ebene der Ressorts geben:

Erstens geht es bei den derzeitigen Gesprächen auch um die Frage der rückwirkenden Zahlungsmöglichkeiten, die nach unserer bisherigen Kenntnis sehr restriktiv und damit anders als in der Presse behauptet, nur einem sehr eingeschränkten Kreis von Kolleginnen und Kollegen ermöglicht werden soll (bei Mehrkinderfamilien).

Zweitens soll der Entwurf des Gesetzes nach Einigung zwischen BMF und BMI zunächst in die Ressortabstimmung und in die Verbändebeteiligung, danach mit ggfs. Änderungen/Ergänzungen versehen ins Bundeskabinett und anschließend in den Deutschen Bundestag. Das bedeutet zeitlich, dass es bereits heute fraglich ist, ob es in diesem Jahr noch eine Möglichkeit der Kabinettsbefassung geben wird. Im Bundestag wird mit Sicherheit die Höhe des Gesamtvolumens kritisch gesehen werden. Wie in Anbetracht der ständigen Schelte auf die Beamtinnen und Beamten, insbesondere nach der Festlegung der Einsparauflagen (Stellen und Sachmittelhaushalte) durch die gleiche politische Mehrheit, wird dort auch die Frage nach der Notwendigkeit und Priorität gestellt werden.

Zusammenfassend:

1.   Die Zahl der Bundesbeamtinnen und -beamten ist höher als die in der Presse kolportierten 200 Tsd.
2.   Ja, die BReg befasst sich gerade mit einem gemeinsamen Gesetzentwurf zur Alimentation und zur Besoldungsanpassung aufgrund der Übertragung des Tarifergebnisses
3.   Nein, es ist absehbar, dass nicht alle von einer Rückwirkung und auch nicht von fünfjähriger Rückwirkung partizipieren werden
4.   Ja, die Gesamtkosten des innerhalb der BReg diskutierten Gesamtpaketes liegen zum derzeitigen Stand des Gesetzgebungsverfahrens bei über einer Milliarde Euro
5.   Der dbb als Dachorganisation des vbob ist auf Leitungsebene bei den Gesprächen eingebunden.
6.   Der vbob wartet auf das Beteiligungsverfahren zum Gesetzentwurf, welches für November 2025 angekündigt war. Der Gesetzentwurf wird nach Erhalt wie immer auch an die Fachgruppen zur Stellungnahme versendet. Dann haben Sie erneut Gelegenheit sich durch schriftliche Stellungnahmen an den vbob einzubringen.
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Hatte ich wohl doch recht?

HansGeorg

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8285 am: 10.11.2025 09:49 »
https://www.kn-online.de/schleswig-holstein/schleswig-holstein-werden-beamte-angemessen-bezahlt-gericht-muss-entscheiden-G3S3WYTRUZFGVL7UBHYXC6TKDM.html

"In Schleswig-Holstein klagen mehr als 300 Beamte von Land und Kommunen gegen die Besoldungsreform 2022"

Dies entspricht einem Anteil von ca. 0,42% aller Beamten in SH.

Paterlexx

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8286 am: 10.11.2025 09:54 »
Alle anderen klagen ja gegen den Bums von 2011–2021, so macht man sich das auch schön. Eigentlich klagen alle über dasselbe Thema. Interessant ist, dass sie ihr eigenes Strukturgesetz nun selbst zerlegen könnten. Morgen ist der Termin oder?

Malkav

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8287 am: 10.11.2025 10:11 »
https://www.kn-online.de/schleswig-holstein/schleswig-holstein-werden-beamte-angemessen-bezahlt-gericht-muss-entscheiden-G3S3WYTRUZFGVL7UBHYXC6TKDM.html

"In Schleswig-Holstein klagen mehr als 300 Beamte von Land und Kommunen gegen die Besoldungsreform 2022"

Dies entspricht einem Anteil von ca. 0,42% aller Beamten in SH.

Spannend finde ich ja den dramaturgischen Aufbau, welchen die Kammer des VG offensichtlich plant.

Es sieht echt merkwürdig (im Sinne von "des Merkens würdig") aus, wenn ein Landgerichtspräsident mit R5 (= B5) Seit an Seit mit "seinem" Wachtmeister mit A6 auf der Klägerbank sitzt. Viel deutlicher kann die Kammer kaum darstellen, dass Sie das Besoldungsgefüge als Einheit betrachtet und wir alle im selbem Boot sitzen. Insbesondere der centgenaue monetäre Gleichlauf der Besoldungsordnungen B und R (ab R3) lässt hoffen, dass das VG hier auch keine Sonderlocke für die Richterbesoldung erfinden wird, sondenr die diesbezüglichen Argumente (Qualitätsverfall der Einstellungsvoraussetzungen) auch für den sonstigen hD heranzieht.

Arwen

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8288 am: 10.11.2025 11:46 »
HansGeorg,
gehst du zur Verhandlung ?
Wäre schön, wenn du das hinkriegst.

Diplom Verwaltungswirt

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8289 am: 11.11.2025 15:11 »
https://www.dbb-sh.de/aktuelles/news/fuer-das-land-wird-die-luft-jetzt-noch-duenner/

Verwaltungsgericht hält Besoldung für verfassungswidrig

Neuer12

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8290 am: 11.11.2025 15:56 »


Und genau deshalb wird auch nach etwaigen Anpassungsgesetzen weiter Widerspruch eingelegt werden, weil die Vertrauensbasis in die Besoldungsgesetzgeber hinreichend ge-(zer-)stört ist.

Was dann auch wieder nichts ändert. Die Beamten haben keinen Hebel. Die Angestellten freuen sich sogar über 11 % Gehaltserhöhung wie bei der letzten Tarifverhandlung. Sie geben direkt 70–80 % an Steuern ab und merken nicht, dass die Regierungen die einzigen Gewinner sind. Dafür verhandeln die aber unser Gehalt. Denkt man sich nicht aus.
[/quote]

Aha, 70-80 Prozent an Steuern.
Und selbst wenn das stimmen würde, würde der Staat 29-30 Prozent davon bezahlen...

Es wäre schön, wenn man sachlich bleiben könnte