Autor Thema: [Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 4880936 times)

smayer895

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8460 am: 21.11.2025 17:50 »
Warum soll bei der Bestimmung der Nettobesoldung auf Steuerklasse III abgestellt werden? Ich kann das zumindest dem Beschluss des BVerfG nicht entnehmen..
Nachdem dieses ja die Prekaritätsschwelle anhand des jährlichen Median-Äquivalenzeinkommens errechnet hat, kommt es meines Erachtens darauf an, wie viel im Jahr konkret nach Abzug der persönlichen Steuerlast zur Verfügung steht. Diese wiederum hängt ja am Bruttoeinkommen, sodass man egal ob mit Steuerklasse III oder IV letzten Endes unterm Strich gleich viel Steuern gezahlt haben wird. Die Steuerlast ist ja beim konkreten Bruttoeinkommen (bei gleichbleibenden Absetzbeträgen, sodass auch das zvE identisch ist) gleich, egal ob ich mit Steuerklasse III unterm Jahr mehr habe, dafür aber alles Voraussicht nach was nachzahlen muss oder gleich in Steuerklasse IV bin.

Von dem her bin ich der Auffassung, dass das BVerfG Steuerklasse IV zugrunde gelegt hat. Habt ihr diesbezüglich andere Infos?

Illunis

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8461 am: 21.11.2025 18:28 »
Ein Alleinverdiener wird selten IV/IV wählen (außer mit Faktor). Steuerlast bleibt ja aber auch gleich. Bei III/V sieht mans halt sofort.

cyrix42

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8462 am: 21.11.2025 18:41 »
Warum soll bei der Bestimmung der Nettobesoldung auf Steuerklasse III abgestellt werden? Ich kann das zumindest dem Beschluss des BVerfG nicht entnehmen..

Es geht doch um die Konstellation eines Alleinverdieners, der die gesamte 4K-Familie versorgen können muss. Da für den/die Ehepartner_in kein zu versteuerndes Einkommen angesetzt wird, kann auch dort der Steuerfreibetrag nicht anfallen. Ergo passiert genau das, was in der Einkommensteuererklärung bei zusammen veranlagten Ehepartnern auch gemacht wird: Der Steuerfreibetrag für beide Personen wird auf das gemeinsame Einkommen angewendet; im betrachteten Fall also das des Alleinverdieners. Und genau das macht die Rechnung mit Steuerklasse III.

Ozymandias

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8463 am: 21.11.2025 19:00 »
Alternativ kann man auch einfach den Betrag nachrechnen, den das BVerfG genannt hat, als es derzeitige Nettobesoldung und die Schwelle berechnet hat.

Dann sieht man welche Steuerklasse benutzt wurde oder auch ob die Prämien und Amts/Strukturzulagen berücksichtigt wurden. Muss man halt etwas rumrechnen.

Paterlexx

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8464 am: 21.11.2025 19:40 »
Zulagen sind nicht teil der aA.

Ozymandias

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8465 am: 21.11.2025 19:51 »
Zulagen sind nicht teil der aA.

Sag das bitte denen, die die aA bislang berechnet haben. Da wurde nämlich genau das getan.

Das BVerfG hat leider mit Absicht vergessen, die Zahlen im Detail auszurechnen.

https://i.imgur.com/p6xZtxu.png
So wurde z.B. in BW die Jahresnettobesoldung ausgerechnet.

AR76

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8466 am: 21.11.2025 20:56 »
Die Nachzahlung wird bei weitem, aufgrund der niedrigen Klagequote, nicht an die Summe der Einsparungen heran kommen.

Und genau da hält sich mein Mitleid mit den Kolleg:innen mittlerweile ganz arg in Grenzen.

Ich saß mittlerweile in zig gewerkschaftlichen und dienstlichen Veranstaltungen, wo dieses Thema aufkam und seitens eingearbeiteter Funktionsträger:oinnen/Kolleg:innen informiert/berichtet wurde. Jedes mal (!) wieder kommt aus den Reihen der Teilnehmer irgendwann das Lamento: "Der Dientherr wird schon an alle nachzahlen ...", was gefühlt nur dazu dient die eigene Untätigkeit schönzureden.

Mittlerweile kann jede:r wissen, dass eine Klage sinnvoll bzw. notwendig ist. Zum "Verars***n" im Besoldungsrecht gehören halt immer zwei. Ein Dienstherr der verars**t und eine:n Beamt:in der/die sich verars***n lässt.

In meiner Kommune reichen die Widersprüche. Sind ruhend gestellt worden bis einer (höchst)richterlichen Entscheidung. Aber ja, man muss aktiv werden, nachgezahlt wird nichts vermutlich sonst.