Warum soll bei der Bestimmung der Nettobesoldung auf Steuerklasse III abgestellt werden? Ich kann das zumindest dem Beschluss des BVerfG nicht entnehmen..
Nachdem dieses ja die Prekaritätsschwelle anhand des jährlichen Median-Äquivalenzeinkommens errechnet hat, kommt es meines Erachtens darauf an, wie viel im Jahr konkret nach Abzug der persönlichen Steuerlast zur Verfügung steht. Diese wiederum hängt ja am Bruttoeinkommen, sodass man egal ob mit Steuerklasse III oder IV letzten Endes unterm Strich gleich viel Steuern gezahlt haben wird. Die Steuerlast ist ja beim konkreten Bruttoeinkommen (bei gleichbleibenden Absetzbeträgen, sodass auch das zvE identisch ist) gleich, egal ob ich mit Steuerklasse III unterm Jahr mehr habe, dafür aber alles Voraussicht nach was nachzahlen muss oder gleich in Steuerklasse IV bin.
Von dem her bin ich der Auffassung, dass das BVerfG Steuerklasse IV zugrunde gelegt hat. Habt ihr diesbezüglich andere Infos?