[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

Begonnen von SwenTanortsch, 28.07.2020 14:39

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Ozymandias

Wie gesagt, andere Prozessrisiken werden auch fast nie richtig im Staatshaushalt eingepreist.
Daher halte ich es für ein sehr vorgeschobenes Argument, viele Länderhaushalte haben keinerlei Rückstellungen gebildet oder Informationen aus der haushaltsnahen Geltendmachung gezogen, weil sie sich bis vor kurzem deutlich im Recht sahen. Tja, Pustekuchen.


Rallyementation

Zitat von: Ozymandias in 12.12.2025 14:07

=> Es ist einfach ein vorgeschobenes Argument.

Ist wie wenn ein Unternehmen sagt, sorry Jahresabschluss wurde schon gemacht, wir zahlen den zuviel gezahlten Strom nicht zurück.  :P

Eigentlich d'accord, und vor allen Dingen wird sich da insbesondere bei der rückwirkenden Behebung nur hinsichtlich der Kläger der Ausgangsverfahren und hinsichtlich derjenigen Beamten erforderlich, über deren Anspruch noch nicht abschließend entschieden worden ist, ein schlanker Fuß gemacht.

Da orientiert man sich am Insolvenzrecht, als ob sich Beamte als Gläubiger zur Insolvenztabelle anmelden müssen.

Aber auch bei allen anderen Sozialstaatszuwendungen vertraut man in Größenordnungen von zig Milliarden € darauf, dass nicht alle Anspruchsberechtigten sich antragsgemäß kompliziert korrekt melden, und so z.B. aus Scham kein Wohngeld, Bürgergeld, ... beanspruchen.

Wäre die Bürokratie schlank und effzient und vernetzt, könnte sie deutlich weniger kosten, aber wenn sie dazu noch lebenslagengenau seine überwachten Bürger aufgrund der errhobenen Daten ihre Ansprüche proaktiv gewähren und auszahlen, dann.... Ducks Sondervermögengeldspeicher...leert sich.

Rallyementation

Irgenwie scheitere ich an einer FAQ, weil ich zu sehr Clown gefrühstückt habe.

Dabei gilt jogik = Platzhalter für Beamter/Beamtin

Hat jogik Anspruch auf eine amtsangemessene Alimentation? ja.
Hat jogik Anspruch darauf, dass der Dienstherr sie ihm gewährt? nein.
Warum nicht? Der Dienstherr befolgt nur Gesetze.
Hat jogik Anspruch darauf, dass der Gesetzgeber eine amtsangemessene Alimentation vorsieht? ja.
Hat jogik Anspruch darauf, dass der Gesetzgeber dazu in einer Bringschuld ist? nein.
Gewährt der Gesetzgeber jogik daher keine amtsangemessene Alimentation? ja.
Warum ist das so? Der Gesetzgeber auch in Person der Abgeordneten, sowie die Dienstherren haben keine strafrechtlichen oder sonstigen Rechtsfolgen zu befürchten, sondern spart damit Ausgaben, die seltenst in absehbarer Zukunft nachzuzahlen sind.
Befindet sich jogik in der Holschuld beim Anspruch auf eine amtsangemessene Alimentation? ja.
ab wann befindet sich jogik in der Holschuld beim Anspruch auf eine amtsangemessene Alimentation? unverzüglich, nicht erst bei der Ansicht der nächsten Bezügemmitteilung.
Wie holt sich jogik den Anspruch auf eine amtsangemessene Alimentation? mehrstufig, erst per statthaften Rechtsbehelf gegen die Höhe seiner gegenwärtigen Besoldung.
Was steht im Rechtsbehelf? Das er mit der die Höhe seiner gegenwärtigen Gesamt-Besoldung nicht einverstanden ist
Sonst nichts? Da gibt es unterschiedliche Auffassungen.
Wie oft muss jogik mitteilen, dass er mit der die Höhe seiner gegenwärtigen Gesamt-Besoldung nicht einverstanden ist? mindestens einmal jährlich.
Nicht öfter? Doch.
Wann denn noch? Wenn sich die Besoldungsgesetzeslage geändert hat, ggf. auch wenn sich seine individuellen Besoldungsansprüche geändert hat (z.B. Beförderung)
Auch wenn sich etwas in der Rechtsprechung getan hat? Da gibt es unterschiedliche Auffassungen.
Und was bringen diese statthaften Rechtsbehelfe denn nun? nichts! fast
Hä? Sie bringen jogik in die Bringschuld.
Welche Bringschuld? Denn Dienstherr umittelbar nach dem ersten statthaften Rechtsbehelf zu verklagen.
Wieso es heißt doch Ruhendstellung? und wenn alle Ruhen, passiert nichts.
Ich bin kein Rechtsexperte, wie geht das? Das sollte jogik aber als Nebenpflicht eines Beamten sein, ein Jurist mit Prädikatsexamen und mehrjähriger Praxiserfahrung und dennoch ohne domestizierte Scheuklappen.
Was mache dann (damit)? Klage begründen, begründen, begründen.
nach jedem ersten statthaften Rechtsbehelf? ja nach jedem einzelnem ist der Dienstherr erneut zu verklagen.
Ich habe ein Urteil bekommen. Und dann? Genauso oft klagen wie begründen.
...

Ozymandias

Ein Beamter meldet seinen Anspruch 2008 haushaltsnah an, da er superduper Rechtspexperte ist.
Das Bundesland fängt mit dieser Information überhaupt nichts an, sagt es besoldet gesetzmäßig.

Der Beamte wartet 20 Jahre lang und das Bundesverfassungsgericht schmeißt in der Zwischenzeit 4 mal seine Rechtsprechung über Bord und der Beamte weiß bis dahin immer noch nicht, was ihm für 2008 zusteht.  ;D


xap

Wie immer genau mein Humor. :)

Du hast vergessen zu erwähnen, dass die DH überrascht sind nach 20 Jahren - und dann die Widersprüche NATÜRLICH auch nicht beziffern können, weil vermutlich eingestaubt bzw. von Motten gefressen.

Rallyementation

Zitat von: Ozymandias in 12.12.2025 15:47
Ein Beamter meldet seinen Anspruch 2008 haushaltsnah an, da er superduper Rechtspexperte ist.
Das Bundesland fängt mit dieser Information überhaupt nichts an, sagt es besoldet gesetzmäßig.

Der Beamte wartet 20 Jahre lang und das Bundesverfassungsgericht schmeißt in der Zwischenzeit 4 mal seine Rechtsprechung über Bord und der Beamte weiß bis dahin immer noch nicht, was ihm für 2008 zusteht.  ;D
Das ist die Badener "17+4" Verschwörung, das Glückspiel vom Karlsruher Schlosshof: 2008+17 = 2025 und du hast nach vier Urteilen immer noch schlechte Karten (Verzögerungsrüge und -beschwerde) in der Hand. Man glaubte mit dem 20er Beschluss nahe genug an 21 Punkte herangekommen zu sein, aber dennoch gewannen nur die Landesbanken.


Mitleser

Moin, leider Paywall...und 250 Millionen bei etwa 100 000 Beamten ist auch nicht die Welt...sind 2500€ Brutto pro Beamten jeweils für ein Jahr...das erscheint mir fast zu "günstig"  ;)

Ozymandias

DRB BW: 10.11.2025 Verhandlung Musterklage (VG Freiburg)

Weiß jemand ob die Verwaltungsgerichte bei Besoldungsklagen, sogenannte Stuhlurteile fällen?

Was macht ein Gericht, wenn es am 10.11 verhandelt und am 19.11 alles auf den Kopf gestellt wird? Urteil nach alter Rechtslage schreiben?

boysetsfire


Verwaltungsgedöns

Zitat

Demnach muss ein schleswig-holsteinischer Beamter (vierköpfige Familie) künftig mindestens 48.443,52 statt bisher 48.076,44 Euro im Jahr verdienen.

Wird da absichtlich Brutto und Netto vermischt oder fehlt bei A6 in SH wirklich nur so wenig Geld?

NvB

Zitat von: Verwaltungsgedöns in 13.12.2025 13:27
Zitat

Demnach muss ein schleswig-holsteinischer Beamter (vierköpfige Familie) künftig mindestens 48.443,52 statt bisher 48.076,44 Euro im Jahr verdienen.

Wird da absichtlich Brutto und Netto vermischt oder fehlt bei A6 in SH wirklich nur so wenig Geld?

Nope, die haben grob Brutto mit Netto verwechselt...

xap


Paterlexx

Zitat von: xap in 13.12.2025 18:49
Profis.

Passiert staatlichen Haushalsverwaltern immer... erklärt so einiges.
Nett auch, die 4 köpfige Familie ;-)

Prüfer SH

Zitat von: NvB in 13.12.2025 17:09
Zitat von: Verwaltungsgedöns in 13.12.2025 13:27
Zitat

Demnach muss ein schleswig-holsteinischer Beamter (vierköpfige Familie) künftig mindestens 48.443,52 statt bisher 48.076,44 Euro im Jahr verdienen.

Wird da absichtlich Brutto und Netto vermischt oder fehlt bei A6 in SH wirklich nur so wenig Geld?

Nope, die haben grob Brutto mit Netto verwechselt...

Wie kommst du darauf?