[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

Begonnen von SwenTanortsch, 28.07.2020 14:39

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Ozymandias

Zitat von: Rheini in Gestern um 07:17Ich empfehle Rn 161. Dies kann ein Hinweis darauf sein, dass auch bei einem abgelehnten Widerspruch, eine Nachzahlung durch das Land Berlin (und evtl. weiterer DH) erfolgen muss.

Ich gehe allerdings davon aus, dass dies erst durch eine weitere Feststellung durch das BVerfG erfolgen wird.

Das stand schon so im letzten Beschluss und wurde schon damals falsch verstanden.
"über deren Anspruch noch nicht abschließend entschieden worden ist"


Das ist der Kernpunkt. Bestandskräftige Ablehnung schließt alle Nachzahlungen aus.
Freiwillig könnten die Dienstherren immer nachzahlen, machen die aber nicht. 


WalterWhite

Zitat von: GoodBye in 17.02.2026 20:05Rechtsbehelfsbelehrung war dran?

Ja, Rechtsbehelfsbelehrung war dabei. Habe nochmal nachgeschaut. Hatte für die Jahre

2019
2022
2023
2024
2025

Widersprüche eingelegt, alle abgelehnt, meist im Sommer des Folgejahres. Dann werde ich wahrscheinlich Klage einreichen, sobald in ein paar Monaten die Ablehnung für 2025 erscheint. :)

Rheini

Zitat von: Ozymandias in Gestern um 10:44Das stand schon so im letzten Beschluss und wurde schon damals falsch verstanden.
"über deren Anspruch noch nicht abschließend entschieden worden ist"


Das ist der Kernpunkt. Bestandskräftige Ablehnung schließt alle Nachzahlungen aus.
Freiwillig könnten die Dienstherren immer nachzahlen, machen die aber nicht. 



Auf einer Juristentagung zu dem Beschluss, wurde dies als Möglichkeit von Nachzahlungen trotz abgelehntem Widerspruch, als möglich diskutiert.

Muss mal schauen, ob ich die Seite noch finde ....

Und natürlich ist ein noch nicht abgeschlossener Rechtsbehelf, besser und man sollte im Zweifel klagen. Aber besser noch ne Taube auf dem Dach, wenn der Spatz schon weg ist ....

ACDSee

Aus dem Finanzausschuss des Landes Sachsen-Anhalt (Protokoll vom 15.01.2026)
Quelle: https://padoka.landtag.sachsen-anhalt.de/portal/vorgang/V-238153

"Abg. Olaf Meister (GRÜNE) äußert sich kurz im Sinne des Antrags und fügt hinzu, er habe bezüglich der für Sachsen-Anhalt zu erwartenden Auswirkungen des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes bereits in der 85. Sitzung am 20. November 2025 nachgefragt.

Staatssekretär Klaus Rüdiger Malter (MF) lässt wissen, das Thema sei auf die Tagesordnung der heute in Berlin stattfindenden Finanzministerkonferenz gesetzt worden. Es stehe zu vermuten, dass das Urteil durchgreifende Auswirkungen auf alle Bundesländer haben werde. Die Folgen für Sachsen-Anhalt könne man jedoch noch nicht absehen. Der Sachverhalt, über den das Bundesverfassungsgericht entschieden habe, sei in Sachsen-Anhalt anders gelagert.

Mit dem Alimentationsprinzip beschäftige man sich bereits seit geraumer Zeit. Dabei habe das Land mit dem Modell der sogenannten Hinzuverdiener-Ehe einen Weg gewählt, der nicht Gegenstand der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes gewesen sei. Ungeachtet dessen seien Klagen gegen die Regelung in Sachsen-Anhalt beim Bundesverfassungsgericht anhängig.

Leider könne man aufgrund der Tatsache, dass der Fall sich in Sachsen-Anhalt anders verhalte als im Land Berlin, noch keine Aussage zu den Auswirkungen des Urteils auf Sachsen-Anhalt tätigen. Man stelle bereits Berechnungen an für den Fall, dass sich die sachsen-anhaltischen Besoldungsregelungen ebenfalls als verfassungswidrig erweisen sollten. Hierzu müsse man Sachverhalte ab dem Jahr 1996 aufarbeiten; der Vorgang sei sehr komplex.

Auf die Anmerkung des Abg. Olaf Meister (GRÜNE), im Vorfeld der Sitzung sei avisiert worden, dass im Februar belastbare Zahlen vorgelegt werden könnten, macht Staatssekretär Klaus Rüdiger Malter (MF) deutlich, dies werde man auf keinen Fall schaffen. Im Land Berlin werde derzeit darüber diskutiert, eine temporäre Behörde einzurichten, um die Sachverhalte aufzuarbeiten.

Nach kurzer Diskussion kommt der Ausschuss überein, den Antrag auf Selbstbefassung in der turnusmäßigen Sitzung im Februar 2026 erneut auf die Tagesordnung zu setzen, um einen Bericht der Landesregierung zu dem aktuellen Sachstand entgegenzunehmen."


Die nächste Befassung im Finanzausschuss ST ist heute.
Das mit der temporären Behörde war mir neu. Weiß jemand was darüber?

GoodBye

,,Sachverhalt anders gelagert", das grenzt an vollkommene Missachtung.

Jedes Bundesland ist in der Lage, die Mindestbesoldung nachzuvollziehen, jedes Bundesland ist in der Lage, die Fortschreibungsprüfung zu vollziehen.

Gut, die zweite Stufe wird hart, um die hat man sich bisher nämlich einen Dreck gekehrt, weil man sich schön fadenscheinig an der ,,115%-Berechnung" abgearbeitet hat.

Rheini

Zitat von: ACDSee in Gestern um 13:55Im Land Berlin werde derzeit darüber diskutiert, eine temporäre Behörde einzurichten, um die Sachverhalte aufzuarbeiten.


Geil.

Ich sehe schon die Schlagzeilen:

"Beamte schaffen für sich selber eine Behörde mit X Stellen. Wann hört der Wahnsinn auf?".

Zerot

Das wäre ein komplettes Armutszeugnis für Berlin.