[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

Begonnen von SwenTanortsch, 28.07.2020 14:39

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Ozymandias

VG Hamburg, 28.05.2026 - 30 B 11/26

Der Streitwert wird auf 10.000 Euro festgesetzt.
Zitat[Rn. 5] Damit schließt sich die Kammer der jüngeren Rechtsprechung des Gerichts an und weicht in Teilen von der - soweit ersichtlich - bislang ständigen Praxis in der Verwaltungsgerichtsbarkeit ab, den Streitwert für Feststellungsklagen betreffend die Amtsangemessenheit der Alimentation nach § 52 Abs. 2 GKG pauschal und einheitlich, d.h. insbesondere unabhängig vom Umfang der beanstandeten Besoldungsjahre, in Höhe von 5.000 Euro festzusetzen ( ...; VG Berlin, Urt. v. 30.11.2023, 26 K 649/23, juris Rn. 34).

Denn nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist die Alimentation rückblickend in Bezug auf einzelne Kalenderjahre zu überprüfen ( ...; BVerfG, Beschl. v. 4.5.2020, 2 BvL 4/18, BVerfGE 155, 1, juris Rn. 25; ...).

Die Verfassungswidrigkeit der Besoldung ist nach der oben dargestellten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts aber für jedes Jahr festzustellen und damit jeweils mit einer eigenen Aussicht auf eine zukünftige materielle Begünstigung verbunden ( ...; BVerfG, Beschl. v. 4.5.2020, 2 BvL 4/18, BVerfGE 155, 1, juris Rn. 25; ...).

VG Hamburg will es teurer machen...

Bislang konnte man selbst 10 Jahre für 483 Euro gerichtlich überprüfen lassen.