[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

Begonnen von SwenTanortsch, 28.07.2020 14:39

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Ozymandias

VG Hamburg, 28.05.2026 - 30 B 11/26

Der Streitwert wird auf 10.000 Euro festgesetzt.
Zitat[Rn. 5] Damit schließt sich die Kammer der jüngeren Rechtsprechung des Gerichts an und weicht in Teilen von der - soweit ersichtlich - bislang ständigen Praxis in der Verwaltungsgerichtsbarkeit ab, den Streitwert für Feststellungsklagen betreffend die Amtsangemessenheit der Alimentation nach § 52 Abs. 2 GKG pauschal und einheitlich, d.h. insbesondere unabhängig vom Umfang der beanstandeten Besoldungsjahre, in Höhe von 5.000 Euro festzusetzen ( ...; VG Berlin, Urt. v. 30.11.2023, 26 K 649/23, juris Rn. 34).

Denn nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist die Alimentation rückblickend in Bezug auf einzelne Kalenderjahre zu überprüfen ( ...; BVerfG, Beschl. v. 4.5.2020, 2 BvL 4/18, BVerfGE 155, 1, juris Rn. 25; ...).

Die Verfassungswidrigkeit der Besoldung ist nach der oben dargestellten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts aber für jedes Jahr festzustellen und damit jeweils mit einer eigenen Aussicht auf eine zukünftige materielle Begünstigung verbunden ( ...; BVerfG, Beschl. v. 4.5.2020, 2 BvL 4/18, BVerfGE 155, 1, juris Rn. 25; ...).

VG Hamburg will es teurer machen...

Bislang konnte man selbst 10 Jahre für 483 Euro gerichtlich überprüfen lassen.

Rentenonkel

Das hat natürlich Vor- und Nachteile.

Der offensichtliche Nachteil liegt darin, dass man als Beamter zunächst mit einem höheren Betrag in Vorkasse gehen muss, so man keine passende Versicherung hat oder Prozesskostenhilfe bekommt.

Der Vorteil ist aber, dass die Gebühren am Ende derjenige zahlen muss, der verliert, was in 95 % der Fälle der Dienstherr ist. Solange die Gebühren geringer sind als die Zinsersparnis, ist es rein fiskalisch betrachtet für den Dienstherrn nicht von Interesse, die Verfahren zu vermeiden oder zu beschleunigen. Wenn jedoch die gerichtlichen Gebühren irgendwann deutlich höher sind als etwaige Zinsersparnisse, die man durch das Verschleppen der Verfahren gewinnt, kann das den Haushaltsgesetzgeber zum umdenken bewegen.

Daher kann das auch vorteilhaft sein, um zukünftige Verfahren zu vermeiden. Wenn die 10 Jahre am Ende auch noch Prozesskosten im fünfstelligen Bereich für jeden Kläger bedeuten, ist das nicht mehr die siebte Nachkommastelle im Haushalt.