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62.707 € als Angestellter oder 54.624 € als Beamter A12 Stufe 3

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A oder B:
Hallo,
ich bin 33 Jahre und sitze auf einer Beamtenstelle (A12), die sich an den Bund anlehnt. Mir würden 68 Monate Erfahrungszeit meiner bisherigen Tätigkeit anerkannt werden. Ich bin verheiratet und habe ein Kind (1 bis 2 weitere sind in den nächsten 5 Jahren geplant).
Somit würde ich nach meinen Recherchen monatlich 4.552 € bekommen, also 54.624 € im Jahr.

Aktuell werde ich nach Gruppe E11 der KDO bezahlt. D.h. mein monatliches Entgelt beträgt 4.899 € bei 12,8 Gehältern und 39 Wochenstunden. Zusätzlich bezahlt mein Arbeitgeber 5,6% (274 €) zusätzliche Altersversorgung komplett selbst. Ich bin noch gesetzlich krankenversichert (356 €).
Somit bekomme ich im Schnitt monatlich 5.226 € bzw. 62.707 € im Jahr.
Wenn man nun mal Arbeitslosen und Rentenversicherung abzieht, dann lande ich bei 4.691 € im Monat, bzw. 56.292 € im Jahr.

Die Kranken- und Pflegeversicherung außen vor gelassen würde ich als Beamter also 139 € monatlich weniger bekommen. 2023 würde das Minus auf 205 € steigen. 2026 auf 340 €, 2030 auf 617 €, 2034 auf 454 € und dann ab 2038 auf 288 € (Annahme keine Tarifsteigerung - da vermutlich ähnlich hoch).
Wenn ich 2 Kinder hätte, hätte ich rund 130 € weniger Verlust und bei 3 Kindern voraussichtlich bis auf das letzte Jahr der Stufe 5 und in der Stufe 6 sogar einen Gewinn.

Für mich ist jetzt also erstmal die Quintessenz, dass von den harten Fakten her nichts für eine Verbeamtung sprechen würde.

Wie seht ihr das?
Habt ihr andere Fakten, die für eine Verbeamtung sprechen?
Habe ich etwas übersehen?
Mit welchem Beitrag müsste ich für die PKV mit 1, 2 oder 3 Kindern rechnen (oder soll ich da lieber direkt einen Rechner der Versicherungsgesellschaften nutzen?)?

Ich bin gespannt auf eure Antworten.

Viele Grüße
Angestellter oder Beamter

PS: Mein Vorgesetzter, der in 5 Jahren in Ruhestand geht, sitzt auf einer A13, sodass es dann bei zwei Kindern dann bei 5.679 € gegen 5.850 € (E12) stehen würde (nach Abzug der Renten- und Arbeitslosenversicheurng). In der Endstufe der KDO steigt das Minus auf 495 € an.

Spid:
Wo siehst Du den Zusammenhang zum Thema dieses Unterforums?

Organisator:

--- Zitat von: A oder B am 30.07.2020 12:35 ---Habe ich etwas übersehen?

--- End quote ---

Ja, nämlich die Frage, in welcher Besoldungsgruppe du verbeamtet werden würdest. Die "Erfahrungszeit" wird regelmäßig für die Stufen berücksichtigt.

Grundsätzlich erfolgt die Ernennung im Eingangsamt (Laufbahnprinzip). Ausnahmen davon sind möglich, aber selten. Da es, wenn ich KDO richtig interpretiere, um Kirchenbeamte geht, würde ich nochmal prüfen, wo dort die Besonderheiten sind.

Lars73:
Wenn du den Beitrag für die zusätzliche Altersversorgung als Plus kalkulierst musst du aber auch den Pensionsanspruch der sich aus den beamtenrechtlichen Regelungen ergibt berücksichtigen.

Im Kern sollte man Netto-Einkommen mit Berücksichtigung der Kosten für PKV etc. vergleichen. Beim Bund würde finanziell A12 zu E11 grundsätzlich zugunsten A12 ausgehen. KDO und an Bund angelegte Regelungen bei A12 machen den vergleich ggf. schwerer.

Bastel:

--- Zitat von: Lars73 am 30.07.2020 12:53 ---Im Kern sollte man Netto-Einkommen mit Berücksichtigung der Kosten für PKV etc. vergleichen. Beim Bund würde finanziell A12 zu E11 grundsätzlich zugunsten A12 ausgehen.
--- End quote ---

Sehe ich auch so. Gerade mit drei Kindern müsste man mit A12 viel mehr als mit E11 haben. Die Pensionsansprüche dürften auch um einiges über der gesetzlichen Rente + VBL liegen.

Aber wie Organisator schon schrieb, fängst du überhaupt mit A12 oder eher mit A10/11 an?

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