Autor Thema: 62.707 € als Angestellter oder 54.624 € als Beamter A12 Stufe 3  (Read 17241 times)

A oder B

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Hallo,
ich bin 33 Jahre und sitze auf einer Beamtenstelle (A12), die sich an den Bund anlehnt. Mir würden 68 Monate Erfahrungszeit meiner bisherigen Tätigkeit anerkannt werden. Ich bin verheiratet und habe ein Kind (1 bis 2 weitere sind in den nächsten 5 Jahren geplant).
Somit würde ich nach meinen Recherchen monatlich 4.552 € bekommen, also 54.624 € im Jahr.

Aktuell werde ich nach Gruppe E11 der KDO bezahlt. D.h. mein monatliches Entgelt beträgt 4.899 € bei 12,8 Gehältern und 39 Wochenstunden. Zusätzlich bezahlt mein Arbeitgeber 5,6% (274 €) zusätzliche Altersversorgung komplett selbst. Ich bin noch gesetzlich krankenversichert (356 €).
Somit bekomme ich im Schnitt monatlich 5.226 € bzw. 62.707 € im Jahr.
Wenn man nun mal Arbeitslosen und Rentenversicherung abzieht, dann lande ich bei 4.691 € im Monat, bzw. 56.292 € im Jahr.

Die Kranken- und Pflegeversicherung außen vor gelassen würde ich als Beamter also 139 € monatlich weniger bekommen. 2023 würde das Minus auf 205 € steigen. 2026 auf 340 €, 2030 auf 617 €, 2034 auf 454 € und dann ab 2038 auf 288 € (Annahme keine Tarifsteigerung - da vermutlich ähnlich hoch).
Wenn ich 2 Kinder hätte, hätte ich rund 130 € weniger Verlust und bei 3 Kindern voraussichtlich bis auf das letzte Jahr der Stufe 5 und in der Stufe 6 sogar einen Gewinn.

Für mich ist jetzt also erstmal die Quintessenz, dass von den harten Fakten her nichts für eine Verbeamtung sprechen würde.

Wie seht ihr das?
Habt ihr andere Fakten, die für eine Verbeamtung sprechen?
Habe ich etwas übersehen?
Mit welchem Beitrag müsste ich für die PKV mit 1, 2 oder 3 Kindern rechnen (oder soll ich da lieber direkt einen Rechner der Versicherungsgesellschaften nutzen?)?

Ich bin gespannt auf eure Antworten.

Viele Grüße
Angestellter oder Beamter

PS: Mein Vorgesetzter, der in 5 Jahren in Ruhestand geht, sitzt auf einer A13, sodass es dann bei zwei Kindern dann bei 5.679 € gegen 5.850 € (E12) stehen würde (nach Abzug der Renten- und Arbeitslosenversicheurng). In der Endstufe der KDO steigt das Minus auf 495 € an.

Spid

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Organisator

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Habe ich etwas übersehen?

Ja, nämlich die Frage, in welcher Besoldungsgruppe du verbeamtet werden würdest. Die "Erfahrungszeit" wird regelmäßig für die Stufen berücksichtigt.

Grundsätzlich erfolgt die Ernennung im Eingangsamt (Laufbahnprinzip). Ausnahmen davon sind möglich, aber selten. Da es, wenn ich KDO richtig interpretiere, um Kirchenbeamte geht, würde ich nochmal prüfen, wo dort die Besonderheiten sind.

Lars73

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Wenn du den Beitrag für die zusätzliche Altersversorgung als Plus kalkulierst musst du aber auch den Pensionsanspruch der sich aus den beamtenrechtlichen Regelungen ergibt berücksichtigen.

Im Kern sollte man Netto-Einkommen mit Berücksichtigung der Kosten für PKV etc. vergleichen. Beim Bund würde finanziell A12 zu E11 grundsätzlich zugunsten A12 ausgehen. KDO und an Bund angelegte Regelungen bei A12 machen den vergleich ggf. schwerer.

Bastel

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Im Kern sollte man Netto-Einkommen mit Berücksichtigung der Kosten für PKV etc. vergleichen. Beim Bund würde finanziell A12 zu E11 grundsätzlich zugunsten A12 ausgehen.

Sehe ich auch so. Gerade mit drei Kindern müsste man mit A12 viel mehr als mit E11 haben. Die Pensionsansprüche dürften auch um einiges über der gesetzlichen Rente + VBL liegen.

Aber wie Organisator schon schrieb, fängst du überhaupt mit A12 oder eher mit A10/11 an?

A oder B

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Habe ich etwas übersehen?

Ja, nämlich die Frage, in welcher Besoldungsgruppe du verbeamtet werden würdest. Die "Erfahrungszeit" wird regelmäßig für die Stufen berücksichtigt.

Grundsätzlich erfolgt die Ernennung im Eingangsamt (Laufbahnprinzip). Ausnahmen davon sind möglich, aber selten. Da es, wenn ich KDO richtig interpretiere, um Kirchenbeamte geht, würde ich nochmal prüfen, wo dort die Besonderheiten sind.

Ich habe mal in der Personalabteilung angefragt und die würden mich in A12 Stufe 3 eingruppieren.

Wirklich viele Besonderheiten bietet das Kirchenbeamtenbesoldungsgesetz nicht. Es merkt gleich zu Beginn folgendes an: "( 1 ) Die Besoldung und Versorgung der Kirchenbeamten in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau richtet sich nach Bundesrecht, soweit nicht durch Kirchengesetz etwas anderes bestimmt ist."

A oder B

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Wenn du den Beitrag für die zusätzliche Altersversorgung als Plus kalkulierst musst du aber auch den Pensionsanspruch der sich aus den beamtenrechtlichen Regelungen ergibt berücksichtigen.
Ja, die höhere Pension wäre in der Tat ein Punkt, der für die Verbeamtung sprechen würde, doch die Zusatzversorgung hebt diesen Pluspunkt annähernd auf.
Im Kern sollte man Netto-Einkommen mit Berücksichtigung der Kosten für PKV etc. vergleichen. Beim Bund würde finanziell A12 zu E11 grundsätzlich zugunsten A12 ausgehen. KDO und an Bund angelegte Regelungen bei A12 machen den vergleich ggf. schwerer.
Ja, beim TVÖD Bund oder VKA würde in meiner Situation finanziell alles für die Verbeamtung sprechen. beim KDO eben erst bei 3 Kindern - und dann ist die PKV das Zünglein an der Waage.





A oder B

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Oh, eigentlich wollte ich in Beamte Bund landen - also ein Moderator darf gerne verschieben.

Bastel

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Also ich komme auf eine Netto Differenz zugunsten der A12 von ca. 6500€ - PKV Beiträge.
Wie kommst du darauf das man mit der E11 mehr hat? Bei der A12 ist noch nicht das Ende der Fahnenstange erreicht und jedes Kind bringt zusätzliche Euros...

A oder B

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Im Kern sollte man Netto-Einkommen mit Berücksichtigung der Kosten für PKV etc. vergleichen. Beim Bund würde finanziell A12 zu E11 grundsätzlich zugunsten A12 ausgehen.

Sehe ich auch so. Gerade mit drei Kindern müsste man mit A12 viel mehr als mit E11 haben.
Wie angedeutet, mit 11 Jahren Berufserfahrung lande ich bei A12 bei 5.478 € und bei E11 bei 5.293 €. Vom 14. bis zum 19 Jahr ist die KDO sogar vorne. Wenn es aber bei 2 Kindern bleibt, dann habe ich dauerhaft ein Minus.


Die Pensionsansprüche dürften auch um einiges über der gesetzlichen Rente + VBL liegen.
Sorry, meine Glaskugel ist im Moment leider defekt - wer weis schon, wie sich das entwickelt?

Aber wie Organisator schon schrieb, fängst du überhaupt mit A12 oder eher mit A10/11 an?
Das ist geklärt und wäre für mich überhaupt erstmal Vorraussetzung, dass ich einen Antrag stellen würde

A oder B

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Also ich komme auf eine Netto Differenz zugunsten der A12 von ca. 6500€ - PKV Beiträge.
Wie kommst du darauf das man mit der E11 mehr hat? Bei der A12 ist noch nicht das Ende der Fahnenstange erreicht und jedes Kind bringt zusätzliche Euros...

E 11 KDO x 12,8 ---------------------- A 12 + 277 € verh. 1 Kind   
4.583 -----------------------------------3.801
ab 2 Jahre 4.583 -----------------------4.037
ab 5 Jahre 4.899 -940 € Sozialvers.---4.274
ab 8 Jahre 5.214 -----------------------4.511
ab 11 Jahre 5.527 ----------------------4.675
LZ in der Regel ab 14 Jahre 5.985,30 -4.837
-------------------------------------------5.000
-------------------------------------------5.166

Also bei Stufe 3 lande ich bei 4.899 € - 940 €. Also 3.959 € nach der Sozialversicherung. Dies dann mit 12,8 Multiplizieren und durch 12 dividieren, dann lande ich bei 4.223 €.
Beim A13 muss man von den 4.274 € noch die PKV abziehen. Aber ohne die PKV hat man ganze 51 € mehr. Macht keine 6.000 €, sondern 600.

Wenn ich auf die A13 Stelle kommen würde, könnte ich auch auf E12 KDO aufsteigen, was ein Plus von 500 bis 600 € bedeuten würde.

Bastel

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KDO bezahlt ja viel viel besser als der TVÖD. Dann ist meine Rechnung natürlich hinfällig.

BATKFMaui

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Sei haben sich evtl. verrechnet: Es sind bei A12; Stufe 6 : Brutto:: 5114.33

also deutlich mehr, als Sie berechnet hatten

Besoldungsgruppe A 12, Stufe 6, Tabelle 01.03.2020 - 31.08.2020?

Monatsbeträge

Grundgehalt:                  4837.33 €
Familienzulage:                277.00 €  [Familienzulage Stufe 2

verheiratet
1 Kind ]

              

Lohnsteuer:           -  797.33 € (Klasse III)
Solidaritätszuschlag: -   43.85 €

Abzüge gesamt:        -  841.18 € (Anteil: 16.4%)

Monats-Brutto:                5114.33 €


netto bleiben:          4273.15 € (Steuerjahr 2020)

Insofern ist eine A Stelle immer besser und nun fällt die "Verbesserung" noch deutlicher aus.

A oder B

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Ok, den Familienzuschlag habe ich in meinen letzten Beitrag tatsächlich vergessen einzuberechnen.

Also rechne ich nochmal BATKFMaui Beispiel für den KDO-Lohn zum Vergleich:

Bei E11 KDO Stufe 6 (die man übrigens ein Jahr früher erreicht) lande ich bei einem Grundgehalt von 5.985 €, dies mal 12,8 geteilt durch 12 macht 6.384 €. Für Arbeitslosen und Rentenversicherung gehen 671 € ab, sodass ich bei 5.713 € vor Kranken,- Pflegeversicherung und Steuern lande.
Bei A12 Stufe 6 lande ich bei 5.114 € vor Kranken,- Pflegeversicherung und Steuern.

Macht ein Minus bei der Verbeamtung von 600 €.

Für Kranken- und Pflegeversicherung muss ich beim Angestellten 435 € abziehen, sodass sich die Differenz ggf. sogar noch vergrößert.

Bastel

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Was genau ist den jetzt deine Frage?

Deine KDO E11 ist monetär besser als die A12.