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Personalrat - Mitbestimmung bei Eingruppierung

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jenna11:

--- Zitat von: Isie am 01.08.2020 08:17 ---Geht es um eine Eingruppierung einschließlich Stufenfestsetzung bei der Einstellung oder um eine Höhergruppierung? Der reguläre nächste Stufenaufstieg danach unterliegt ohnehin nicht der Mitbestimmung. Die Mitbestimmung bei der Eingruppierung oder Höhergruppierung umfasst zwar die Stufenfestsetzung, ist aber in Bezug auf diese beschränkt auf die Einhaltung der tariflichen Bestimmungen.

--- End quote ---

Korrekt!
Allerdings hat der PR auch eine Überwachungsfunktion. Ich weiß jetzt nicht wodurch es ihm aufgefallen ist, aber wenn es zum Nachteil des Mitarbeiters gelangt würde ich schon darauf hinweisen.

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