Autor Thema: Probezeit bei befristeten Verträgen  (Read 2513 times)

personallife

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Probezeit bei befristeten Verträgen
« am: 31.07.2020 09:04 »
Hallo zusammen,

kann mir jemand sagen warum bei befristeten Verträgen

- ohne Sachgrund 6 Wochen Probezeit

- mit Sachgrund 6 Monate Probezeit

lt. TVöD festgelegt wurden?

Me2020

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Antw:Probezeit bei befristeten Verträgen
« Antwort #1 am: 31.07.2020 10:55 »
Diese Regelung existiert nicht im TVöD, Probezeit ist geregelt in § 2 Abs. 4 TVöD und beträgt 6 Monate.

Texter

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Antw:Probezeit bei befristeten Verträgen
« Antwort #2 am: 31.07.2020 10:58 »
Diese Regelung existiert nicht im TVöD, Probezeit ist geregelt in § 2 Abs. 4 TVöD und beträgt 6 Monate.

Doch. siehe § 30 Absatz 4


Lars73

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Antw:Probezeit bei befristeten Verträgen
« Antwort #3 am: 31.07.2020 11:01 »
@Me2020
§ 30  (4)TvöD hast du vermutlich noch nie gelesen?

@personallife
Weil die Tarifparteien sich darauf geeinigt haben. Intention der Gewerkschaften war sachgrundlos befristete Arbeitsverträge weniger attraktiv für den Arbeitgeber zu machen. (Eigentlich hätte man sie wohl gern ausgeschlossen, aber dazu sind die Vertreter der Arbeitgeber nicht bereit.)

Me2020

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Antw:Probezeit bei befristeten Verträgen
« Antwort #4 am: 31.07.2020 11:05 »
das stimmt tatsächlich, liegt aber wohl daran, dass für uns hier die Regelung für Tarifgebiet West nicht anzuwenden sind.

Schokobon

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Antw:Probezeit bei befristeten Verträgen
« Antwort #5 am: 31.07.2020 11:41 »
Wieso sind die Regelungen im Tarifgebiet West nicht anzuwenden?

Me2020

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Antw:Probezeit bei befristeten Verträgen
« Antwort #6 am: 31.07.2020 11:54 »
weil unsere Behörde hier im Tarifgebiet Ost ist.

Schokobon

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Antw:Probezeit bei befristeten Verträgen
« Antwort #7 am: 31.07.2020 21:39 »
Okay, habe nach § 30 Abs. 1 S. 1 TVÖD VKA aufgehört zu lesen.
Sorry für die unnötigen Beiträge.

personallife

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Antw:Probezeit bei befristeten Verträgen
« Antwort #8 am: 03.08.2020 10:07 »
@Me2020
§ 30  (4)TvöD hast du vermutlich noch nie gelesen?

@personallife
Weil die Tarifparteien sich darauf geeinigt haben. Intention der Gewerkschaften war sachgrundlos befristete Arbeitsverträge weniger attraktiv für den Arbeitgeber zu machen. (Eigentlich hätte man sie wohl gern ausgeschlossen, aber dazu sind die Vertreter der Arbeitgeber nicht bereit.)

Ah, das macht Sinn - danke für die Antwort :)