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Probezeit bei befristeten Verträgen

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personallife:
Hallo zusammen,

kann mir jemand sagen warum bei befristeten Verträgen

- ohne Sachgrund 6 Wochen Probezeit

- mit Sachgrund 6 Monate Probezeit

lt. TVöD festgelegt wurden?

Me2020:
Diese Regelung existiert nicht im TVöD, Probezeit ist geregelt in § 2 Abs. 4 TVöD und beträgt 6 Monate.

Texter:

--- Zitat von: Me2020 am 31.07.2020 10:55 ---Diese Regelung existiert nicht im TVöD, Probezeit ist geregelt in § 2 Abs. 4 TVöD und beträgt 6 Monate.

--- End quote ---

Doch. siehe § 30 Absatz 4

Lars73:
@Me2020
§ 30  (4)TvöD hast du vermutlich noch nie gelesen?

@personallife
Weil die Tarifparteien sich darauf geeinigt haben. Intention der Gewerkschaften war sachgrundlos befristete Arbeitsverträge weniger attraktiv für den Arbeitgeber zu machen. (Eigentlich hätte man sie wohl gern ausgeschlossen, aber dazu sind die Vertreter der Arbeitgeber nicht bereit.)

Me2020:
das stimmt tatsächlich, liegt aber wohl daran, dass für uns hier die Regelung für Tarifgebiet West nicht anzuwenden sind.

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