Autor Thema: Fachwirt gleichzusetzen mit Bachelor? Gehobener Dienst  (Read 29315 times)

Spid

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Antw:Fachwirt gleichzusetzen mit Bachelor? Gehobener Dienst
« Antwort #15 am: 03.08.2020 10:27 »
Das hat mit alt und verkrustet nichts zu tun - niemanden interessiert es, welchen Wert irgendeine Regierung irgendwelchen Abschlüssen zuordnet. Braucht es auch nicht, wie das BAG festgestellt hat, weil es sich um eine willkürliche Festsetzung ohne Wert handelt.

Der Wert interessiert ja gerade nicht niemanden, sondern zumindest die o.g. Organisationen, wie aufgezeigt.

Hier ein weiteres Beispiel des Kreises Pinneberg:

https://www.stepstone.de/5/ergebnisliste.html?stf=freeText&ns=1&qs=%5B%5D&companyID=0&cityID=0&sourceOfTheSearchField=resultlistpage%3Ageneral&searchOrigin=Resultlist_SplitScreen_top-search&ke=dqr&ws=&ra=30

"•Ein abgeschlossenes Fachhochschulstudium „Public Administration“, eine abgeschlossene Ausbildung zur*zum Verwaltungsfachangestellten mit 2. Angestelltenprüfung, die Befähigung für das 1. Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2, Fachrichtung „Allgemeine Dienste“
•Alternativ verfügen Sie über einen Studienabschluss der Betriebswirtschaftslehre oder über einen fachspezifischen IHK-Abschluss (mind. DQR-Niveau 6)"

Nein, auch die aufgezählten Organisationen schert das nicht ein µ. Sie verwenden es, wenn es paßt - und, wie Du selbst zitiert hast, mit Einschränkungen.

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Antw:Fachwirt gleichzusetzen mit Bachelor? Gehobener Dienst
« Antwort #16 am: 03.08.2020 10:32 »
Das hat mit alt und verkrustet nichts zu tun - niemanden interessiert es, welchen Wert irgendeine Regierung irgendwelchen Abschlüssen zuordnet. Braucht es auch nicht, wie das BAG festgestellt hat, weil es sich um eine willkürliche Festsetzung ohne Wert handelt.

Der Wert interessiert ja gerade nicht niemanden, sondern zumindest die o.g. Organisationen, wie aufgezeigt.

Hier ein weiteres Beispiel des Kreises Pinneberg:

https://www.stepstone.de/5/ergebnisliste.html?stf=freeText&ns=1&qs=%5B%5D&companyID=0&cityID=0&sourceOfTheSearchField=resultlistpage%3Ageneral&searchOrigin=Resultlist_SplitScreen_top-search&ke=dqr&ws=&ra=30

"•Ein abgeschlossenes Fachhochschulstudium „Public Administration“, eine abgeschlossene Ausbildung zur*zum Verwaltungsfachangestellten mit 2. Angestelltenprüfung, die Befähigung für das 1. Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2, Fachrichtung „Allgemeine Dienste“
•Alternativ verfügen Sie über einen Studienabschluss der Betriebswirtschaftslehre oder über einen fachspezifischen IHK-Abschluss (mind. DQR-Niveau 6)"

In welcher Laufbahn soll man dann zugeordnet werden bei einem fachspezifischen IHK-Abschluss?
Nach deiner Logik müsste doch die Laufbahn gleich zu dem des Fachhochschulstudiums sein. Ich kann mir nicht vorstellen, dass eine Einstellung ohne Diplom FH oder Bachelor im gehobenen Dienst durchgeführt werden kann.
Aus meiner Sicht soll das nur hochtrabend suggeriert werden, wie genial doch der DQR ist.

Bei den von mir aufgezeigten Nutzern des DQR, handelt es sich sowohl um öffentliche-, als auch private AG, die für sich einen Nutzen in der Anwendung des DQR bei Einstellungen sehen. Welche Motivation sollten diese Organisationen haben die vermeintliche Genialität des DQR zu suggerieren?

Eine der größten deutschen Versicherer nutzt ihn auch:

https://www.stepstone.de/stellenangebote--Security-Manager-m-w-d-Wiesbaden-R-V-Allgemeine-Versicherung-AG--6572153-inline.html?suid=3410a01e-4d84-4b92-b5dd-cfcaaf5e5f5d&rltr=13_13_25_split_m_0_0_0_0

Die Laufbahnverordnungen verlangen noch zwingend einen an einer Hochschule erworbenen Abschluss für die Zulassung zum gehobenen oder höheren Dienst. Damit steht sie aber irgendwann alleine da, auch in im Vergleich mit den TB im öD.

Hier lässt sich die konkrete, gewünschte, Zuordnung erkennen:

https://www.hamburg.de/contentblob/9955880/ba83120f49a67c4ddc45ab3b77eaba10/data/d-pp-oeffentlicherdienst-elsner.pdf


 

 

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Antw:Fachwirt gleichzusetzen mit Bachelor? Gehobener Dienst
« Antwort #17 am: 03.08.2020 10:39 »
Das hat mit alt und verkrustet nichts zu tun - niemanden interessiert es, welchen Wert irgendeine Regierung irgendwelchen Abschlüssen zuordnet. Braucht es auch nicht, wie das BAG festgestellt hat, weil es sich um eine willkürliche Festsetzung ohne Wert handelt.

Der Wert interessiert ja gerade nicht niemanden, sondern zumindest die o.g. Organisationen, wie aufgezeigt.

Hier ein weiteres Beispiel des Kreises Pinneberg:

https://www.stepstone.de/5/ergebnisliste.html?stf=freeText&ns=1&qs=%5B%5D&companyID=0&cityID=0&sourceOfTheSearchField=resultlistpage%3Ageneral&searchOrigin=Resultlist_SplitScreen_top-search&ke=dqr&ws=&ra=30

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•Alternativ verfügen Sie über einen Studienabschluss der Betriebswirtschaftslehre oder über einen fachspezifischen IHK-Abschluss (mind. DQR-Niveau 6)"

Nein, auch die aufgezählten Organisationen schert das nicht ein µ. Sie verwenden es, wenn es paßt - und, wie Du selbst zitiert hast, mit Einschränkungen.

Wie meinen?
Sie nutzen de DQR, wenn es passt, aber eigentlich schert es sie nicht? Also entweder passt es, weil eine entsprechende Wertigkeit da hinter steht oder nicht. Was den nun?

Spid

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Antw:Fachwirt gleichzusetzen mit Bachelor? Gehobener Dienst
« Antwort #18 am: 03.08.2020 10:45 »
Ich habe doch ausgeführt, was er auszuführen gibt. Es schert sie nicht, sie nutzen das, wenn es mal paßt. Wenn nicht, dann nicht. Und wenn, dann mit Einschränkungen, wie Du selbst zitiert hast: "und den/die Bewerber/-in zur Wahrnehmung der o.g. Aufgaben befähigt". Ich kann Dir gerne ne Rolle Klopapier schicken, wo auf jedem Blatt die DQR-Tabelle abgedruckt ist, dann weißt Du, was Du damit tun kannst. Hier im Hause hat das ganz hervorragend funktioniert.

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Antw:Fachwirt gleichzusetzen mit Bachelor? Gehobener Dienst
« Antwort #19 am: 03.08.2020 10:51 »
Ich habe doch ausgeführt, was er auszuführen gibt. Es schert sie nicht, sie nutzen das, wenn es mal paßt. Wenn nicht, dann nicht. Und wenn, dann mit Einschränkungen, wie Du selbst zitiert hast: "und den/die Bewerber/-in zur Wahrnehmung der o.g. Aufgaben befähigt". Ich kann Dir gerne ne Rolle Klopapier schicken, wo auf jedem Blatt die DQR-Tabelle abgedruckt ist, dann weißt Du, was Du damit tun kannst. Hier im Hause hat das ganz hervorragend funktioniert.

Es passt aber halt oft und immer öfter und das verkennst Du oder willst es nicht wahrhaben. Ist ja auch nicht weiter schlimm. Mich nervt diese starre Regelung, weil leistungsstarke TB-Kollegen nur deshalb nicht in der passenden Laufbahn verbeamtet werden können bzw. nur über nicht gangbare Umwege als andere Bewerber. Das sind für mich alte und verkrustete Regelungen, bzw. ein Zopf der abgeschnitten gehört.

Spid

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Antw:Fachwirt gleichzusetzen mit Bachelor? Gehobener Dienst
« Antwort #20 am: 03.08.2020 10:59 »
Was Du verkennst, ist der Umstand, daß eine staatliche Vorgabe, dieser oder jener Abschluß sei gleichwertig zu diesem oder jenem anderen, absolut unbeachtlich ist. Interessiert keinen - höchstens die Weiterbildungsanbieter mit ihren Hochglanzprospekten auf Bauernfängertour. Der Markt macht die Preise, nicht der Staat - und hier tritt sogar noch hinzu, daß es weder den Bund noch die Länder interessiert, was irgendein Ressort der Bundesregierung diesbezüglich fabriziert hat. Auch das BAG hat sehr deutlich gesagt, was man mit dem DQR abwischen kann.

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Antw:Fachwirt gleichzusetzen mit Bachelor? Gehobener Dienst
« Antwort #21 am: 03.08.2020 11:26 »
Es ist eine Empfehlung von sachkundigen Personen und keine staatliche Vorgabe, derer man sich anschließen kann oder eben nicht. Viele AG haben sich dieser Empfehlung bereits angeschlossen und in der Zukunft werde es mehr werden. Hierbei handelt es sich um freie Einzelentscheidungen von Organisation, die in der Verwendung des DQR einen Mehrwert sehen.
Der Bund und die Länder sind was die Laufbahnverordnungen angeht noch anderer Meinung. Hierbei geht es mutmaßlich auch darum eigene Pfründe zu schützen bzw. um Wagenbaumentalität von zweitklassigen Juristen.

Nirgendwo habe ich behautet es handele sich bei dem DQR um eine indoktrionsartige Vorgabe des Staates, die Verbindlich umzusetzen sei. Entsprechend kann man sich damit den Arsch abwischen oder einen Mehrwert daraus ziehen, wie es viele AG ganz offenbar tun. Das gilt aber für viele Dinge.

Spid

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Antw:Fachwirt gleichzusetzen mit Bachelor? Gehobener Dienst
« Antwort #22 am: 03.08.2020 11:33 »
Es handelt sich um keine Empfehlung sachkundiger Personen. Das ist eine aus der Luft gegriffene Behauptung, die das Eigeninteresse der maßgeblich beteiligten Kammern außer Acht läßt, deren Kundigkeit überhöht darstellt und zudem deren Werbeblala nachbrabbelt. Sie ergeht staatlicherseits und ist - wie höchstrichterlich festgestellt - eine willkürliche Zuordnung ohne Wert - und somit auch ohne Mehrwert.

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Antw:Fachwirt gleichzusetzen mit Bachelor? Gehobener Dienst
« Antwort #23 am: 03.08.2020 11:43 »
Es handelt sich um keine Empfehlung sachkundiger Personen. Das ist eine aus der Luft gegriffene Behauptung, die das Eigeninteresse der maßgeblich beteiligten Kammern außer Acht läßt, deren Kundigkeit überhöht darstellt und zudem deren Werbeblala nachbrabbelt. Sie ergeht staatlicherseits und ist - wie höchstrichterlich festgestellt - eine willkürliche Zuordnung ohne Wert - und somit auch ohne Mehrwert.

Das ändert nichts daran, dass viele Organisationen den DQR im Rahmen der Festlegung von Einstellungsvoraussetzungen nutzen, und dem Werbeblabla folgen, und darin einen Mehrwert für sich sehen. Die Rechtsprechung des BAG ist dahingehend vollkommen unbeachtlich und enthält keine Vorgabe über den Wert oder Nichtwert des DQR für Unternehmen.

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Antw:Fachwirt gleichzusetzen mit Bachelor? Gehobener Dienst
« Antwort #24 am: 03.08.2020 11:50 »
Nein, aber über seinen Unwert im Allgemeinen - und das genügt. Zudem sehe ich nicht, daß sich irgendeines der Unternehmen oder einer der AG im öD, die Du als Beispiel anführtest, in irgendeiner Weise verpflichtet hätte, die wertmäßigen Gleichsetzungen des DQR verbindlich bei ihrer Personalauswahl zu berücksichtigen - oder beim Gehalt. Was ich sehe, ist, daß vereinzelt statt "Studium, IHK-Abschluß reicht auch" nun auch mal "Abschluß DQR Stufe x" geschrieben wird - wenn es mal paßt.

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Antw:Fachwirt gleichzusetzen mit Bachelor? Gehobener Dienst
« Antwort #25 am: 03.08.2020 12:02 »
Die Angabe einer solchen Verpflichtung oder ein entsprechender Hinweis in der Stellenausschreibung wäre auch eher komödiantischer Natur. Die Höhe des Gehaltes und die Entscheidung für eine Person ergibt sich in der Regel aus der Vorstellung und dem Verhandlungsgeschick des Kandidaten im Rahmen des Auswahlverfahrens. An der Stelle ist ein etwaiger Abschluss eher sekundär.

Mein Chef weis nicht einmal was und ob ich überhaupt etwas studiert oder gelernt habe..




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« Antwort #26 am: 03.08.2020 12:08 »
Also sind Deine "Beispiele" allesamt völlig ohne Belang - ebenso wie das mangelnde Interesse Deines Chefs an Deiner Person.

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Antw:Fachwirt gleichzusetzen mit Bachelor? Gehobener Dienst
« Antwort #27 am: 03.08.2020 12:15 »
Wie kommst Du auf diese Schlussfolgerung? Die Beispiele zeigen doch ganz klar die praktische Relevanz des DQR. Privatunternehmen und öffentliche AG bedienen sich, nachgewiesenermaßen, dieses Instrumentes im Rahmen ihrer Stellenbesetzungen.

Das scheinbar mangelnde Interesse meines Chefs, an meiner Person, ist für mich tatsächlich ohne Belang.

Die VBG nutzt den DQR ebenfalls: https://www.stepstone.de/stellenangebote--Personalsachbearbeitung-Erfurt-Verwaltungs-Berufsgenossenschaft-VBG--6582502-inline.html?suid=24a4efb3-42af-47fd-9efa-fc374df4b9ab&rltr=10_10_25_split_m_0_0_0_0

"•einen Hochschulabschluss (Bachelor oder Diplom/Fachhochschule) in einer dem Einsatzbereich entsprechenden Fachrichtung, z. B. Human Resource Management, Verwaltungs- oder Wirtschaftswissenschaften, oder einen gleichwertigen Abschluss nach Niveau 6 des Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR), z. B. Angestelltenlehrgang II oder geprüfte/r Personalfachkauffrau/-kaufmann (m/w/d), erlangt haben,"

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Antw:Fachwirt gleichzusetzen mit Bachelor? Gehobener Dienst
« Antwort #28 am: 03.08.2020 12:19 »
Ganz einfach: Du hast selbst dargelegt, daß der DQR keinerlei Relevanz bei der Stellenbesetzung und der Gehaltsfindung spielt und somit bar jeden Nutzens ist - naja, vielleicht nicht jeden Nutzens, man spart vielleicht Zeilen bei der Stellenanzeige, wenn es zufällig mal paßt.

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Antw:Fachwirt gleichzusetzen mit Bachelor? Gehobener Dienst
« Antwort #29 am: 03.08.2020 12:22 »
Im Rahmen der Gehaltsverhandlungen und des Vorstellungsgespräches bezieht sich der Kandidat natürlich auch auf die im DQR behauptetet Gleichwertigkeit seines Abschluss mit beispielweise einer klassischen Hochschulausbildung, die für die Stelle früher i.d.R. erforderlich wäre. Da der AG dies schon in seiner Stellenausschreibung erkannt hat, wird er diesem Vorbingen auch offen gegenüberstehen - während Du wahrscheinlich wortlos aufstündest und den Raum verließest.