Autor Thema: TV-V Eingruppierung als Absolventin  (Read 3850 times)

Lisa92

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TV-V Eingruppierung als Absolventin
« am: 01.08.2020 14:02 »
Guten Tag,

ich bin Absolventin und stehe gerade vor der Entscheidung, ob ich in den öffentlichen Dienst gehen soll oder in die freie Wirtschaft. Ich habe einen Bachelor in Betriebswirtschaft mit den Schwerpunkten Controlling (Finanzen), Marketing und Personal. Im Master habe ich mich dann auf die Energiebranche spezialisiert, weil ich eine Umweltfanatikerin geworden bin und mich extrem für die Energiewende interessiere. Aufgebaut war der Master in drei Säulen, nämlich Energiewirtschaft, -recht und -technik.

Ich habe mich bereits während meiner Masterarbeit, die ich in einem Unternehmen geschrieben habe, beworben und auch insgesamt drei Zusagen bekommen. Alle drei Betriebe stammen aus der freien Wirtschaft (eines davon sogar ein DAX30 Unternehmen). Umzugsbedingt überlege ich aber, ob ich wieder zurück in meine Heimatstadt gehen soll (Freunde etc.) und bei einem Stadtwerk anfange. Entsprechende Stellenausschreibungen habe ich bereits gefunden und die Benefits erfolgen nach dem sogenannten TVV. Den Tarif habe ich mir natürlich schon durchgelesen. Ich finde das sind sehr attraktive Rahmenbedingungen (insb. die 39h Woche).

In der Stellenausschreibung steht, dass ich eine Gehaltsvorstellung angeben soll. Damit ich nicht direkt aussortiert werde, möchte ich hier Infos dazu einholen. Es handelt sich um ein Stadtwerk mit ca 700 Mitarbeitern.
Es geht um eine Stelle als Mitarbeiterin im Projektmanagement (Fernwärmeprojekt), welche zunächst auf zwei Jahre befristet ist.

Im TVV sind die Eingrupierungen teils sehr schwammig definiert. Ich benötige einen Orientierungswert. Vielen Dank und Lieben Gruß.
Lisa

Spid

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Antw:TV-V Eingruppierung als Absolventin
« Antwort #1 am: 01.08.2020 14:19 »
Im TV-V sind die Tätigkeitsmerkmale absolut eindeutig und führen in jedem Fall zu genau einer Entgeltgruppe, in die ein TB eingruppiert ist. TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Die Angaben genügen nicht einmal, um einen Entgeltbereich zu vermuten.

Lisa92

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Antw:TV-V Eingruppierung als Absolventin
« Antwort #2 am: 01.08.2020 14:27 »
Hallo Spid, sag doch einfach, dass Du die Tätigkeitsbeschreibung brauchst für eine Einschätzung.

- Leitung und Steuerung komplexer Projekte in allen Bereichen des Ressorts Wärmenetze
- Überwachung und Steuerung von Projekten hinsichtlich Kosten, Terminen, Leistungen und Qualität
- Koordination aller internen und externen Projektbeteiligten und Sicherstellung des gesamten Informationsflusses innerhalb des Projekts
- Prüfung und Überwachung der Leistungserbringung beauftragter Dritter/Dienstleister sowie interner Projektmitarbeiter
- Weiterentwicklung der Projektmanagementmethoden und -instrumente

Spid

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Antw:TV-V Eingruppierung als Absolventin
« Antwort #3 am: 01.08.2020 14:45 »
E9-E10

Lisa92

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Antw:TV-V Eingruppierung als Absolventin
« Antwort #4 am: 01.08.2020 15:02 »
Hi,

Du hast geschrieben "im TV-V sind die Tätigkeitsmerkmale absolut eindeutig und führen in jedem Fall zu genau einer Entgeltgruppe.". Es müsste nach der These doch E9 oder E10 sein?

Wenn es tatsächlich nur E9 sein sollte, dann macht es aus finanzieller Perpektive wenig Sinn. Was für Vorteile bietet der TVV bzw. der öffentliche Dienst im Übrigen, die ich in der freien Wirtschaft nicht hätte? Gibt es besondere Gesundheitsangebote oder betriebliche Altersvorsorgen?

Spid

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Antw:TV-V Eingruppierung als Absolventin
« Antwort #5 am: 01.08.2020 15:07 »
Das ist keine These, sondern eine rechtliche Tatsache. Aus unpräzisen Angaben erfolgt eine unpräzise Einschätzung.

Keine. Eine bAV ist vorgesehen, sie ist aber vergleichsweise wenig vorteilhaft.

Lisa92

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Antw:TV-V Eingruppierung als Absolventin
« Antwort #6 am: 01.08.2020 15:19 »
Hi Spid, du schreibst "aus unpräzisen Angaben erfolgt eine unpräzise Einschätzung". Welche Angaben fehlen Dir, damit du die Tätigkeit genau(er) eingruppieren kannst? Das Delta beträgt schließlich 4k€ p.a.

Warum ist die bAV wenig vorteilhaft?

Ich möchte meine Bewerbung trotzdem absenden und überlege jetzt natürlich, ob ich E9 oder E10 als Wunsch äußern soll...

Spid

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Antw:TV-V Eingruppierung als Absolventin
« Antwort #7 am: 01.08.2020 15:26 »
Es bedarf der Angabe von Arbeitsvorgängen mit Zeitanteilen.

Der Durchführungsweg ist nicht sonderlich lukrativ und er ist nicht auf die Einsparung von Steuern und Sozialabgaben ausgerichtet, die Renditeerwartung ist unterdurchschnittlich und unterliegt in einem weiten Rahmen Änderungen durch Dritte, ohne daß es Deiner Zustimmung bedarf...

Sollte man als Gehaltswunsch nicht am besten das Gehalt angeben, für die man die ausgeschriebene Tätigkeit machen würde?

RsQ

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Antw:TV-V Eingruppierung als Absolventin
« Antwort #8 am: 01.08.2020 15:39 »
Ich möchte meine Bewerbung trotzdem absenden und überlege jetzt natürlich, ob ich E9 oder E10 als Wunsch äußern soll...

Die Stelle ist schon zum Zeitpunkt der Ausschreibung mit einer E9 oder E10 "geplant" - das kann man sich nicht "wünschen". Etwaigen Verhandlungsspielraum gäbe es bei der Stufe (hier geht das Delta dann meist viel weiter auseinander). Um relativ früh nach dem Studium deutlich über Stufe 1 zu landen, muss es sich schon um Stelle mit großem Fachkräftemangel handeln.

Lisa92

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Antw:TV-V Eingruppierung als Absolventin
« Antwort #9 am: 01.08.2020 16:04 »
Du schreibst "es bedarf der Angabe von Arbeitsvorgängen mit Zeitanteilen."
Hab' bitte Nachsicht, dass mir diese Informationen nicht zur Verfügung stehen.

Du schreibst "sollte man als Gehaltswunsch nicht am besten das Gehalt angeben, für das man die ausgeschriebene Tätigkeit machen würde?"
Da hast Du absolut Recht. Das Problem ist halt der meist sehr dünne Bereich, den man treffen muss, um sich nicht selbst zu disqualifizieren. Gibt man zu wenig an, unterschätzt sich der Bewerber und disqualifiziert sich. Selbiges gilt bei einem zu hohen Wunsch. Aus diesem Grund informiere ich mich vorher. Von insgesamt vier Bewerbungen habe ich auch drei Zusagen erhalten (Bewerbungsgespräch, AC, usw.)... so falsch kann mein Vorgehen also nicht sein.
Ich gebe einfach mal E9 an, obwohl das ca 15% unter dem ist, was ich in der freien Wirtschaft bekäme. Nach ein paar Jahren kompensiert sich das schließlich wieder.

Spid

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Antw:TV-V Eingruppierung als Absolventin
« Antwort #10 am: 01.08.2020 16:13 »
Du hast Dich über die mangelnde Präzision meiner Einschätzung beklagt.

Lisa92

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Antw:TV-V Eingruppierung als Absolventin
« Antwort #11 am: 01.08.2020 16:24 »
Hehe :D, belassen wir es dabei, das führt zu nichts.
Du schreibst "aus unpräzisen Angaben erfolgt eine unpräzise Einschätzung", obwohl Du aus meiner Sicht genau weisst (zumindest erweckst Du diesen Eindruck bei mir), dass mir diese Informationen gar nicht zur Verfügung stehen können. Ich kann ja schlecht dort anrufen und nach "Angaben von Arbeitsvorgängen mit Zeitanteilen" fragen :D

Spid

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Antw:TV-V Eingruppierung als Absolventin
« Antwort #12 am: 01.08.2020 16:33 »
Ich hatte nicht die Erwartung, Dir stünden präzisere Angaben zur Verfügung. Dieser Umstand macht unpräzise Angaben aber nicht präziser. Sie bleiben unpräzise und führen zu unpräzisen Einschätzungen.

Organisator

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Antw:TV-V Eingruppierung als Absolventin
« Antwort #13 am: 03.08.2020 10:34 »
- Leitung und Steuerung komplexer Projekte in allen Bereichen des Ressorts Wärmenetze
- Überwachung und Steuerung von Projekten hinsichtlich Kosten, Terminen, Leistungen und Qualität
- Koordination aller internen und externen Projektbeteiligten und Sicherstellung des gesamten Informationsflusses innerhalb des Projekts
- Prüfung und Überwachung der Leistungserbringung beauftragter Dritter/Dienstleister sowie interner Projektmitarbeiter
- Weiterentwicklung der Projektmanagementmethoden und -instrumente

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