Autor Thema: [Allg] Eingruppierung bei Neubewerbung  (Read 2927 times)

Diesina

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[Allg] Eingruppierung bei Neubewerbung
« am: 02.08.2020 01:26 »
Hallo ihr Lieben,
vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen.
Aktuell bin ich seit 11/2019 als Beamter auf Probe A9 in einer Kommune eingestellt, vorab war ich seit 03/18 als Angestellter TVöD9a angestellt, da ich im Anschluss einer Elternzeit nur 75% gearbeitet habe und mir daher eine Verbeamtung versagt worden ist.
Meine Frage ist nun folgende: Ich möchte mich auf eine Stelle in einem anderen Bundesland bewerben, die mit A11 ausgeschrieben ist.
Kann ich, sollte meine Bewerbung erfolgreich sein, sofort in A11 eingruppiert werden? Falls nein, wie würde es weitergehen?
Hat schon mal jemand während der Probezeit das Bundesland gewechselt?
Ich würde mich über Erfahrungsaustausch freuen!  :)
« Last Edit: 03.08.2020 02:47 von Admin2 »

Mask

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Antw:Eingruppierung bei Neubewerbung
« Antwort #1 am: 02.08.2020 12:12 »
Hi, Bundeslandwechsel während der Probezeit ist grds. kein Problem, einer sofortigen Beförderung nach A11 steht jedoch das Laufbahnprinzip entgegen (als Beamter wirst du niemals eingruppiert) VG und viel Erfolg bei der Bewerbung Mask

Feidl

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Antw:[Allg] Eingruppierung bei Neubewerbung
« Antwort #2 am: 03.08.2020 09:57 »
Hat schon mal jemand während der Probezeit das Bundesland gewechselt?
Ja, ich. Lief recht problemlos (hat nur etwas gedauert). Die Probezeit läuft normal weiter. Bei der Probezeitbeurteilung wird dann sowohl die Zeit bei deinem altern Dienstherrn als auch beim neuen berücksichtigt.


Kann ich, sollte meine Bewerbung erfolgreich sein, sofort in A11 eingruppiert werden?
Nein.

Falls nein, wie würde es weitergehen?
Du bleibst in deinem Eingangsamt, also A9. In der Probezeit darf nicht befördert werden, und nach der Probezeit gibt es ebenso eine Mindestwartezeit (meist 1 Jahr). Wenn die Probezeit 3 Jahre läuft (Regelfall, kann aber verkürzt werden), dann könntest du also frühstens zum 1.11.2023 nach A10 befördert werden (A11 wäre Sprungbeförderung und ist verboten). Dann nochmal Mindestwartezeit von 1 Jahr und am 1.11.2024 wird es dann A11.
Für konkretere Angaben wäre Kenntnis des Bundeslandes notwendig, indem dein Diestherr sitzt.