Hallo.
Das Anerkennungsjahr läuft seit 01.09.2019 bis einschließlich 31.08.2020.
Ab 01.09.2020 unbefristete Vollzeitstelle  beim selben Arbeitgeber. 
Berechnet sich die Jahressonderzahlung nun aus dem durchschnittlichen Verdienst der Monate Juli/August/September oder wird das als Neueinstellung (1/12 Regelung) gesehen? 
Vielen Dank.