Autor Thema: Antrag auf Höhergruppierung E7 ->  (Read 2994 times)

EduardPagel

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Antrag auf Höhergruppierung E7 ->
« am: 03.08.2020 14:24 »
Guten Tag liebes Forum.
Ich bin Angestellter bei der Stadtverwaltung als Fachkraft für Lehrmittelverwaltung.
Als gelernter Radio und Fernsehtechniker bin ich in die E7 eingruppiert.
Ausschließlich tätig bin ich in einer und derselben Schule. Die Arbeiten erfordern stets ein hohe Fachkenntnisse und ausschließlich eigenständiges Arbeiten.
In naher Zukunft möchte ich einen Antrag auf Höhergruppierung stellen in dem ich wenigstens die E8 anpeile.
Wie stehen in diesem Fall meine Chancen? Kann ich mit den Ergebnissen der LOB's im Antrag etwas Nachdruck erwirken?

Spid

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Antw:Antrag auf Höhergruppierung E7 ->
« Antwort #1 am: 03.08.2020 14:41 »
TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert, ein Antrag ist dafür weder vorgesehen noch erforderlich. Die Eingruppierung steht nicht zur Disposition der Arbeitsvertragsparteien.

EduardPagel

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Antw:Antrag auf Höhergruppierung E7 ->
« Antwort #2 am: 03.08.2020 14:46 »
Vielen Dank Spid.
Ich frage jetzt einfach mal ganz unverblümt:
In einem anderen Portal werden Eingruppierungsbeispiele genannt.
Hier ist der Elektroniker für Informations- und Systemtechnik bzw. Elektroniker für Geräte und Systeme (= meinem R+FT gleichwertig) als E9a eingeordnet. Andere Quellen nennen mindestens eine E8.

Worauf kann ich mich jetzt stützen? Demzufolge bin ich eigentlich zu gering eingeordnet.

Spid

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Antw:Antrag auf Höhergruppierung E7 ->
« Antwort #3 am: 03.08.2020 14:54 »
Maßgeblich ist die auszuübende Tätigkeit und deren Entsprechung in der Entgeltordnung. Der Abschluß selbst ist sekundär und kommt erst zum Tragen, wenn ggfs. eine Voraussetzung in der Person zu prüfen ist.

Organisator

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Antw:Antrag auf Höhergruppierung E7 ->
« Antwort #4 am: 03.08.2020 15:05 »
Worauf kann ich mich jetzt stützen?

LOB (also die Einschätzung, wie gut du deine Arbeit machst) ist für die Eingruppierung nicht erheblich. Es kommt darauf an, welche Tätigkeiten dir übertragen wurden.

Ein "Antrag auf Höhergruppierung" ist zwar tarifrechtlich nicht vorgesehen, da man immer richtig eingruppiert ist, wird aber von manchen Behörden als Startpunkt gesehen, die übertragenen Tätigkeiten und die ausgeübten Tätigkeiten miteinander zu vergleichen.

So in etwa würde ich auch rangehen:
- Sprich mit deiner Führungskraft, ob die übertragenen Tätigkeiten (aus der Tätigkeitsdarstellung) noch der Realität entsprechen
- Bitte deine Führungskraft ggf. eine neue Tätigkeitsdarstellung zu erstellen und diese dem "Arbeitgeber" (in der Regel die Personalstelle) weiterzugeben. Dann kann geprüft werden, ob die neu zu übertragenden Tätigkeiten aus Sicht des Arbeitgebers höher bewertet sind.

EduardPagel

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Antw:Antrag auf Höhergruppierung E7 ->
« Antwort #5 am: 03.08.2020 15:10 »
Vielen Dank für den Ansatz, Organisator.
Sobald die Personaldichte nach der Urlaubszeit wieder höher ist, werde ich das direkt in Angriff nehmen.
« Last Edit: 03.08.2020 15:26 von EduardPagel »

Insider2

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Antw:Antrag auf Höhergruppierung E7 ->
« Antwort #6 am: 04.08.2020 10:47 »
Guten Tag liebes Forum.
Ich bin Angestellter bei der Stadtverwaltung als Fachkraft für Lehrmittelverwaltung.
Als gelernter Radio und Fernsehtechniker bin ich in die E7 eingruppiert.
Ausschließlich tätig bin ich in einer und derselben Schule. Die Arbeiten erfordern stets ein hohe Fachkenntnisse und ausschließlich eigenständiges Arbeiten.
In naher Zukunft möchte ich einen Antrag auf Höhergruppierung stellen in dem ich wenigstens die E8 anpeile.
Wie stehen in diesem Fall meine Chancen? Kann ich mit den Ergebnissen der LOB's im Antrag etwas Nachdruck erwirken?

Guten Morgen,

für die E8 wären selbstständige Leistungen von min. 50 % notwendig. Selbstständige Leistungen im Sinne des TV sind nicht zur Verwechseln mit "selbstständigem" Arbeiten.

Wie viele und welche Arbeitsvorgänge sind dir denn nicht nur vorübergehend übertragen worden?

VG

Spid

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Antw:Antrag auf Höhergruppierung E7 ->
« Antwort #7 am: 04.08.2020 10:50 »
Ist denn gesichert, daß es sich um eine Tätigkeit nach Teil A Abschnitt I Ziff. 3 EGO handelt?