Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Höhergruppierung nach E6

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Angel76:
Gut ich gehöre dazu,also heißt das,dass ich auf jeden Fall die Entgeltgruppenzulage erhalten müsste?!

Spid:
Wenn Du im bezeichneten Abschnitt in den Fg. 1 bis 3 der E6 eingruppiert bist, ja.

Isie:
Wenn du als Beschäftigte in einer Serviceeinheit in Fallgruppe 4 bist, steht dir keine Entgeltgruppenzulage zu.

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