Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Höhergruppierung nach E6
Angel76:
Gut ich gehöre dazu,also heißt das,dass ich auf jeden Fall die Entgeltgruppenzulage erhalten müsste?!
Spid:
Wenn Du im bezeichneten Abschnitt in den Fg. 1 bis 3 der E6 eingruppiert bist, ja.
Isie:
Wenn du als Beschäftigte in einer Serviceeinheit in Fallgruppe 4 bist, steht dir keine Entgeltgruppenzulage zu.
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