Autor Thema: Höhergruppierung nach E6  (Read 2002 times)

Angel76

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Höhergruppierung nach E6
« am: 02.08.2020 23:56 »
Hallo zusammen,

ich wurde in die E6 höhergruppiert, da mir innerhalb der Abteilung eine Stelle mit höherwertigen Tätigkeiten gegeben wurde. Nun habe ich in der Entgeltordnung gelesen, dass man in E6 auch eine Entgeltgruppenzulage erhält. Jedoch ist auf meiner Abrechnung nichts dazu vermerkt und nach einem Anruf bei der bearbeitenden Stelle wusste diese von nichts. Nun meine Frage: Bekommt wirklich jeder die Entgeltgruppenzulage bei E6 oder gibt es Ausnahmen? Ist diese bereits im Bruttogehalt enthalten oder wird sie extra aufgeführt?

Danke für hilfreiche Antworten. :)

Isie

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Antw:Höhergruppierung nach E6
« Antwort #1 am: 03.08.2020 07:00 »
Welcher Abschnitt der Entgeltordnung gilt für dich?

Spid

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Antw:Höhergruppierung nach E6
« Antwort #2 am: 03.08.2020 07:00 »
Eine Entgeltgruppenzulage steht ausschließlich dann zu, wenn sie in der EGO beim entsprechenden Tätigkeitsmerkmal aufgeführt ist. Sie stellt mithin eine Ausnahme dar. Um was für eine Tätigkeit handelt es sich? TV-L oder TV-H?

Angel76

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Antw:Höhergruppierung nach E6
« Antwort #3 am: 03.08.2020 09:09 »
Auf mich trifft Abschnitt 12.1 des Teils II TV-L zu.

Wo stehen denn die Tätigkeitsmerkmale,damit ich nachlesen kann,was auf mich zutrifft?

Spid

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Antw:Höhergruppierung nach E6
« Antwort #4 am: 03.08.2020 09:11 »
In diesem Abschnitt erhalten die TB der Fg. 1-3 eine Entgeltgruppenzulage.

In der Entgeltordnung.

Angel76

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Antw:Höhergruppierung nach E6
« Antwort #5 am: 03.08.2020 10:10 »
Gut ich gehöre dazu,also heißt das,dass ich auf jeden Fall die Entgeltgruppenzulage erhalten müsste?!

Spid

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Antw:Höhergruppierung nach E6
« Antwort #6 am: 03.08.2020 10:24 »
Wenn Du im bezeichneten Abschnitt in den Fg. 1 bis 3 der E6 eingruppiert bist, ja.

Isie

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Antw:Höhergruppierung nach E6
« Antwort #7 am: 03.08.2020 13:10 »
Wenn du als Beschäftigte in einer Serviceeinheit in Fallgruppe 4 bist, steht dir keine Entgeltgruppenzulage zu.