Autor Thema: Kündigungsfrist nach 6 Wochen Probezeit  (Read 1999 times)

annalein03

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Kündigungsfrist nach 6 Wochen Probezeit
« am: 03.08.2020 08:57 »
Hallo zusammen,

ich habe folgende Frage, die ich mir selber durch nachlesen etc. leider nciht beantworten konnte, ich hoffe ich bin hier richtig und vielleicht findet sich hier jemand der dazu weiter weiß....?

Ich habe am 15.06.2020 ein befristetes Arbeitsverhältnis nach TV-L begonnen. Meine Probezeit waren 6 Wochen. Nun möchte ich doch in ein anderes Unternehmen wechseln, aber meine Probezeit ist leider schon vorbei. Was für eine Kündigungsfrist habe ich denn nun?

Laut §30 TV-L gelten ja während der Probezeit 2 Wochen zum Monatsende und da da Arbeitsverhältnis befristet ist, ab 6 Monaten 4 Wochen zum Monatsende.
Aber was ist dazwischen? Nach der Probezeit, aber bei weniger als 6 Monaten? Habe ich jetzt immer noch 2 Wochen Kündigungsfrist oder doch schon 4 Wochen?

Wäre toll, wenn sie hier jemand findet der dazu vielleicht etwas weiß!

Danke schon mal im Voraus!

RsQ

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Antw:Kündigungsfrist nach 6 Wochen Probezeit
« Antwort #1 am: 03.08.2020 10:21 »
Ich hab' hier im Forum "gelernt": Kündigen kann man immer. Die möglichen rechtlichen Schritte des AG werden eher selten durchgeführt. Und angesichts des so kurzen Arbeitsverhältnisses wird der AG da wohl keinen Aufwand treiben, jemanden zum Bleiben zu zwingen.

Lars73

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Antw:Kündigungsfrist nach 6 Wochen Probezeit
« Antwort #2 am: 03.08.2020 14:56 »
Es handelt sich um eine Tariflücke.
Es ist umstritten was daraus folgt. Entweder 4 Wochen zum 15. oder Monatsende nach § 622 (1) BGB oder 4 Wochen zum Monatsende.

RsQ

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Antw:Kündigungsfrist nach 6 Wochen Probezeit
« Antwort #3 am: 03.08.2020 16:41 »
Macht denn der Unterschied zwischen zwei und vier Wochen Kündigungsfrist in der Praxis so einen großen Unterschied?

annalein03

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Antw:Kündigungsfrist nach 6 Wochen Probezeit
« Antwort #4 am: 04.08.2020 08:05 »
Danke für die Antworten!

Hmm dann werde ich es wohl erst sicher rausfinden, wenn ich meine Kündigung abgebe, hatte gehofft es vorher schon erfahren zu können...

An sich sind 2 oder 4 Wochen kein großer Unterschied nein, aber da wir schon Anfang August haben, wäre es entweder der 30.08. oder 30.09 zu dem ich kündigen kann, also noch knappe 3,5 woche bleiben oder 7,5 Wochen da ist schon ein größerer Unterschied.... :D

Aber vielen Dank.