Autor Thema: höherwertige Tätigkeiten  (Read 4631 times)

WasDennNun

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Antw:höherwertige Tätigkeiten
« Antwort #15 am: 05.08.2020 09:57 »
Wenn es also im Bereich allg. Verwaltung Teil I ist :
Entgeltgruppe 13
Beschäftigte mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung und
entsprechender Tätigkeit
sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben.
(Hierzu Protokollerklärung Nr. 1)
Entgeltgruppe 12
Beschäftigte im Büro-, Buchhalterei-, sonstigen Innendienst und im Außendienst,
deren Tätigkeit sich durch das Maß der damit verbundenen Verantwortung erheblich aus der Entgeltgruppe 11 heraushebt.
(Hierzu Protokollerklärung Nr. 3)
Entgeltgruppe 11
Beschäftigte im Büro-, Buchhalterei-, sonstigen Innendienst und im Außendienst,
deren Tätigkeit sich durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung aus der Entgeltgruppe 9b Fallgruppe 1 heraushebt.
(Hierzu Protokollerklärung Nr. 3)


D.h.:
Ist sie tatsächlich verantwortlich, sind es tatsächlich Dinge mit einem hohem Maß an Verantwortung (oder nur zuarbeit für Vorgestzten, der dann dieses verantwortet)? -> Nein -> nix E12
Hat sie ein Wiss. Hochschulstudium? -> und sind die Tätigkeiten entsprechend mit akademischen Zuschnitt  im Controling? Nein? Nix E13

Lars73

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Antw:höherwertige Tätigkeiten
« Antwort #16 am: 05.08.2020 10:21 »
E13 in dem Bereich ist tatsächlich recht unwahrscheinlich. Was sind denn aus deiner Sicht Tätigkeiten die dort E12 oder E13 begründen? Schon die E11 ist ja schon eine Heraushebung aus der E9b, E9c und E10.