Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Neue EGO ab 1.1.2021
Ron90:
Du bist wohl hier Tag und Nacht unterwegs … vielen Dank, dass Du mit mir so geduldig bist. :)
Ich bin eigentlich schon immer bestrebt, dass alles möglichst „friedlich“ abläuft. Wie merke ich denn, dass die das umgesetzt haben? Müssen die mir bis spätestens 1.1.2021 einen Änderungsvertrag vorlegen und nicht erst irgendwann später? Wenn im Änderungsvertrag wieder irgendwas von wg. <E10 steht, wie verhalte ich mich denn dann? Einfach nicht unterschreiben? Wenn bis 1.1.2021 nichts kommt hau ich denen das Dings von Dir um die Ohren … richtig?
Spid:
Ein Änderungsvertrag ist nicht erforderlich. Die tarifliche Wirkung entfaltet sich unmittelbar.
Du kannst ja bis zum 31.01.21 warten, dann siehst Du es auf dem Konto.
Ron90:
Für mich bleibt das nach wie vor spannend, ob die das dann wirklich so umsetzen oder ob sie sich irgendwelche anderen Späße einfallen lassen. Werde mal bis zum 31.01.2021 warten und falls auf meinem Konto nicht mindestens E10/3 mit E9a/5 + 180€ verbucht wird, dann bekommen die den Spid-Text mit 14 Tage Frist von oben! Also vielen Dank nochmal für Deine ausführliche Hilfe. Du hast mir wirklich sehr geholfen.
Corsi:
--- Zitat von: Spid am 03.08.2020 21:13 ---Ein Änderungsvertrag ist nicht erforderlich. Die tarifliche Wirkung entfaltet sich unmittelbar.
--- End quote ---
Das bedeutet konkret, ich als Arbeitnehmer muss nichts tun, aber die Personalabteilung schon oder? Woher sollte das LBV z.B. in BW das auch wissen, dass sich etwas ändert. oder?
Wenn es so abläuft, dann kann ich das Misstrauen der Kollegen verstehen, dass eben das ohne eigenes Zutun nicht automatisch passieren wird. ;-)
Spid:
Wenn der AG sich so organisiert, daß er bei der Umsetzung einfacher tariflicher Regelungen versagt oder die Umsetzung stark verzögert, klagt man ihm entweder den Arsch weg, sucht sich einen besseren oder beides.
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