Autor Thema: Neue EGO ab 1.1.2021  (Read 14683 times)

Isie

  • Gast
Antw:Neue EGO ab 1.1.2021
« Antwort #15 am: 04.08.2020 12:45 »
Ein Änderungsvertrag ist nicht erforderlich. Die tarifliche Wirkung entfaltet sich unmittelbar.

Das bedeutet konkret, ich als Arbeitnehmer muss nichts tun, aber die Personalabteilung schon oder? Woher sollte das LBV z.B. in BW das auch wissen, dass sich etwas ändert. oder?

Wenn es so abläuft, dann kann ich das Misstrauen der Kollegen verstehen, dass eben das ohne eigenes Zutun nicht automatisch passieren wird. ;-)

Es ist offensichtlich, dass die TVP ein Antragserfordernis vereinbaren wollten. Selbst wenn das misslungen ist und deshalb möglicherweise tariflich kein Antragserfordernis besteht, kann ein Antrag ja nicht schaden.

WasDennNun

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,710
Antw:Neue EGO ab 1.1.2021
« Antwort #16 am: 04.08.2020 13:13 »
Zitat von: Ron90
Für mich bleibt das nach wie vor spannend, ob die das dann wirklich so umsetzen oder ob sie sich irgendwelche anderen Späße einfallen lassen. Werde mal bis zum 31.01.2021 warten und falls auf meinem Konto nicht mindestens E10/3 mit E9a/5 + 180€ verbucht wird, dann bekommen die den Spid-Text mit 14 Tage Frist von oben!
Nur mal so einen Tipp:
Du kannst dich natürlich darüber fruen, bald in der E10S3 zu sein.
Aber:
Du kannst auch einfach deinen Marktwert für dich persönlich bestimmen und schauen welches Entgelt du haben möchtest, dann damit zu deinem AG gehen und ihm mitteilen, dass du bitte Aufgaben übertragen bekommen möchtest, die zu dieser EG führen.
Alternative: Ihm mitteilen, dass du eine Zulage nach §16.5 möchtest.

Denn du bist ein Vertragspartner mit dem AG und damit auf Augenhöhe, also warum solltest du dich mit weniger als möglich zufrieden geben.

Ron90

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 26
Antw:Neue EGO ab 1.1.2021
« Antwort #17 am: 04.08.2020 19:19 »
Vorweg möchte ich sagen, dass es mir eigentlich schon rel. gut bei meinem AG gefällt. Ich habe tlw. echt nette Kollegen außen rum und meine Tätigkeit ist meist O.K. Ich habe schon sehr viele Freiheiten und mir geht eigentlich keiner so wirklich auf den Keks. Allerdings fühle ich mich schon seit Jahren rein vom Geld her ausgenutzt. Irgendwelche Zulagen, vorzeite Studenaufstiege oder ähnliches sind einfach nicht drin. Vor allem bei den tariflichen Beschäftigten in der EDV werden die Gehälter gedrückt wo es nur geht. Wir sind ein gemischter Haufen mit auch jeder Menge A13 Beamten, von denen die meisten kein Informatikstudium haben. Unser Abteilungsleiter ist der Meinung oder behauptet das zumindest, dass er uns Nichtstudierten keinerlei höherwertige Tätigkeiten übertragen darf, sondern dass das ausschließlich die A13 machen sollten. Hintenrum sollen wir aber dann doch immer irgendwie ran und das Zeugs fixen. Mein frustrationsgrad ist mittlerweile schon ziemlich hoch und wenn da nun wieder nichts automatisch dabei rumkommt, werde ich echt mal den Klageweg versuchen.

Auch wird extrem mit zweierlei Maß gemessen … vor kurzem wurde die Abteilungssekretärin des Abteilungsleiters der Personalstelle in E10 buxiert, weil sie so nebenbei noch ein mittel-großes EDV-Project durchgezogen hat. Dann gibt’s noch ganz andere mit oder ohne Doktortitel ohne Informatikstudium, die nur ein bisschen Quellcode vergleichen, den sie gar nicht richtig verstehen und alles andere für teures Geld von externen Firmen machen lassen. Die sitzen dann auf einer E13 und das kann´s doch irgendwie nicht sein! Das ist einfach frustrierend das mit anzusehen.

Heute war ich mal beim Sachgebietsleiter der Personalstelle und habe ihn mal gefragt wie er sich das vorstellt wie das nun ablaufen soll. Wie ich das schon vermutet habe, hat er vor die Stellen ganz neu bewerten zu lassen. Erschwerend kommt hinzu, dass mein derzeitiger direkter Vorgesetzter bis Jahresende in den Ruhestand geht. Bis da ein Neuer gefunden wird, der dann irgendwann diese Arbeitsbeschreibungen macht werden sicherlich noch mehrere Monate vergehen. Mein letzter Antrag auf Höhergrupperung hat über 3  Jahre gedauert, bis sie sich das Konstukt von oben überlegt haben. Er behauptet, dass er erst mal auf die Vorgaben vom Finanzministerium warten muss, die er dann nur umsetzt. Stimmt das … muss da erst noch was von ganz anderen Behörden kommen oder ist das tariflich eigentlich schon alles durch und kann umgesetzt werden? Muss da noch was von den Tarifparteien kommen? Er sagt zwar wie immer man muss das alles prüfen, aber nach diesem Gespräch heute, bin ich derzeit ziemlich sicher, dass die niemals freiwillig eine E10 rausrücken. Die lassen einfach den Sonstigen weg und geben mir wieder eine E9a.

Wie ist das eigentlich … muss ich so einen Änderungsvertrag überhaupt akzeptieren oder wie verhält man sich da? Um das Ganze noch etwas zu verkomplizieren möchte ich hier noch erwähnen, dass ich zu 50% schwerbehindert bin. So weit ich weiß muss da doch auch das Versorgungsamt zustimmen, wenn die mir einfach irgendwas Neues unterschmuggeln wollen. Mir wurde außerdem auch schon hintenrum zugetragen, dass mir kein höheres Gehalt zusteht, da ich ja mal länger (aufgrund meiner Behinderung) krank war. Ist echt nicht schön sowas zu hören, da ich mit Sicherheit nicht blau gemacht habe. Wie schon gesagt … das wird echt spannend …

Spid

  • Gast
Antw:Neue EGO ab 1.1.2021
« Antwort #18 am: 04.08.2020 19:28 »
Ab dem Januarzahltag steht das Entgelt der höheren Entgeltgruppe zu. Umsetzungsprobleme des AG sind nicht Dein Problem.

Ron90

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 26
Antw:Neue EGO ab 1.1.2021
« Antwort #19 am: 04.08.2020 19:50 »
Das verstehe ich ja … aber wie ist das denn, wenn man einfach so einen neuen Vertrag vorgelegt bekommt … kann ich da die Unterschrift einfach verweigern? Es werden ja immer wieder Stellen neu bewertet … in dem Fall wäre es ja eine Herabgrupperung, wenn die EG gleichbleibt. Kann ich auf die Umsetzung des alten Vertrages in die neue EGO pochen?

Spid

  • Gast
Antw:Neue EGO ab 1.1.2021
« Antwort #20 am: 04.08.2020 19:55 »
Da ein Änderungsvertrag für eine tarifliche Änderung des Entgelts nicht erforderlich ist, gibt es auch keinen Grund, einen Änderungsvertrag zu schließen. In Deutschland herrscht Vertragsfreiheit. Man ist nicht gezwungen, einen Vertrag mit einem anderen zu schließen.

Ron90

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 26
Antw:Neue EGO ab 1.1.2021
« Antwort #21 am: 04.08.2020 20:03 »
O.K. - so war auch mein Gefühl, aber das wollte ich nur nochmal bestätigt haben. Vielen Dank nochmal für die Info.

Ron90

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 26
Antw:Neue EGO ab 1.1.2021
« Antwort #22 am: 04.08.2020 21:49 »
Jetzt habe ich noch was Nettes gefunden ...

Zitat
Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L)

§ 37 Ausschlussfrist

(1) 1Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis verfallen, wenn sie nicht innerhalb einer Ausschlussfrist von sechs Monaten nach Fälligkeit von den Beschäftigten oder vom Arbeitgeber schriftlich geltend gemacht werden. 2Für denselben Sachverhalt reicht die einmalige Geltendmachung des Anspruchs auch für später fällige Leistungen aus.

Verstehe ich das richtig, wenn ich nicht innerhalb von 6 Monaten klage oder einen Antrag stelle, dann sind meine Ansprüche verwirkt? Also dann nix mehr E10?

Spid

  • Gast
Antw:Neue EGO ab 1.1.2021
« Antwort #23 am: 05.08.2020 06:35 »
Die tarifliche Ausschlußfrist wirkt lediglich auf Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis. Die Eingruppierung ist kein solcher Anspruch. Zudem sind TB stets korrekt eingruppiert.

Ron90

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 26
Antw:Neue EGO ab 1.1.2021
« Antwort #24 am: 05.08.2020 07:30 »
Moin Spid,

also gibt es hier keine Fristen, wenn die das einfach nicht umsetzen?

Ich habe gestern Abend noch ein bisschen im Forum gelesen und in einem anderen Thread eigentlich die gleiche Frage wie bei mir oben bei 1.) gefunden:
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,112552.msg158528.html#msg158528

Deine Antwort direkt darunter war hier leicht abweichend zu Deiner hier bei mir im Thread. Jetzt bin ich schon wieder etwas verunsichert. Hier hast Du sinngemäß geschrieben, dass man keine Rückschlüsse ziehen kann. Bei mir schreibst Du „muss >=E10 sein.“ Wo ist denn da der Unterschied zu meinem Fall?


Spid

  • Gast
Antw:Neue EGO ab 1.1.2021
« Antwort #25 am: 05.08.2020 07:48 »
Der Anspruch entsteht unmittelbar, eine Umsetzungsfrist ist tariflich nicht vereinbart. Entstehende Ansprüche können unmittelbar gerichtlich durchgesetzt werden.

Du hast sehr präzise Angaben zu Deiner Eingruppierung gemacht, aus denen sich die von mir geäußerte Entgeltgruppenrange (mindestens E10) zweifelsfrei ergibt - was ja auch nur sehr ungenau ist.

WasDennNun

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,710
Antw:Neue EGO ab 1.1.2021
« Antwort #26 am: 05.08.2020 08:28 »
Allerdings fühle ich mich schon seit Jahren rein vom Geld her ausgenutzt. [...] Hintenrum sollen wir aber dann doch immer irgendwie ran und das Zeugs fixen. Mein frustrationsgrad ist mittlerweile schon ziemlich hoch und wenn da nun wieder nichts automatisch dabei rumkommt, werde ich echt mal den Klageweg versuchen.
Ich verstehe dich nicht:
Wenn du nicht zum Cheffe gehst und sagst:
Gib mir mehr Geld oder ich bin weg, dann lässt du dich ausnutzen.
Dazu bedarf es keinen Klageweg, sondern nur Eier in der Hose, wissen darüber was tariflich geht und den Willen zur Not den AG zu wechseln.
Wer sich verarschen lässt, der darf sich nicht wundern, wenn der AG dies aus Kostenerwägungen auch macht.
1.) Der AG kann dir jetzt schon locker Tätigkeiten einer höheren EG zuweisen, so dass du in einer höheren EG kommst. Du musst es halt nur eindringlich verlangen ud nicht "illegal" höherwertige Dinge machen, die dir nicht übertragen wurden.
2.) Der AG kann dir Zulagen geben, so dass du mehr Geld bekommst, dass ist nicht schwer, er muss halt nur den Druck verspüren, dass es für ihn billiger ist, dir das zu zahlen, als ohne dich aus zu kommen.
3.) Es kann allerdings auch sein, dass du tatsächlich nicht mehr Geld wert bist und der AG dich durchschleift und du zufrieden mit deiner Situation sein könntest, weil du gutes Geld für angenehme Arbeit erhälst und dich nciht dem Wettbewerb um bessere Stellen (in der pW) zu bemühen, dann ist halt nur ein Perspektivwechsel deinerseits notwendig.
4.) Du kannst jetzt schon darauf drängen, dass der AG seinen Arsch bewegt und sich darüber eine Rechtsmeinung bildet wie deine Eingruppierung bei unveränderte Tätigkeiten ab 1.1.2021 aussieht. parallel kannst du dir natürlich eine eigene Rechtsmeinung bilden und dem AG am 1.1. oder vorher mitteilen welche Entgelt du erwartest.
5.) Natürlich solltest du am 31.1. eine Klage beim Gericht einreichst, wegen fehlender Zahlungen, sollte der AG eine andere Rechtsmeinung haben als du.

Für die Eingruppierung E11 ab 2021 (sofern du jetzt EG9aFg 2 bist) muss du ja "nur"
zu einem Drittel durch besondere Leistungen erfüllt sein:
Nr. 1 Besondere Leistungen sind Tätigkeiten, deren Bearbeitung besondere Fachkenntnisse und besondere praktische Erfahrung voraussetzt oder die eine fachliche Weisungsbefugnis beinhalten.
Oder nach Haufe: "erfordern eine deutlich wahrnehmbare erhöhte Qualität der Arbeit, die erhöhtes Wissen und Können oder eine sonstige gleichwertige Qualifikation verlangt."
Sonst guckste hier:
https://www.bva.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Behoerden/Beratung/Eingruppierung/Eingruppierung/2018_Definitionen_u_Kommentier_Teil_III.pdf?__blob=publicationFile&v=8



Ron90

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 26
Antw:Neue EGO ab 1.1.2021
« Antwort #27 am: 05.08.2020 16:54 »
@Spid
Dank Dir nochmal für die Info.

@WasDennNun
Alles richtig was Du sagst und habe ich eigentlich alles ohne Erfolg durch. Ich versuche es Dir nochmal etwas zu verdeutlichen was da bei uns abgeht …

Mein Abteilungsleiter ist der Meinung, dass niemand ohne Studium höherwertige Tätigkeiten übernehmen darf. Der Abteilungsleiter der Personalstelle hat auch noch das endgültige sagen. Er hat mir bei meiner letzten Ablehnung auf Höhergruppierung ganz klar ins Gesicht gesagt; „Jeder ist ersetzbar! Wenn sie unglücklich sind, dann wäre mir eh lieber, dass sie gehen!“ Er hat da schon viele gute Leute weggemobbt, eben genau wegen dieser Höhergruppierungsdiskussion. Ihm ist das wirklich völlig schnurz. Ich hatte eigentlich auf persönlicher und technischer Ebene nie ein Problem mit ihm, aber er mag schon mal meinen Abteilungsleiter nicht und überhaupt alles was mit diesem komischen Computer zu tun hat.

Ich möchte aber nicht kündigen, da wie schon oben erwähnt derzeit noch die Vorteile überwiegen, die ich dort habe wie 5 Min. zur Arbeit, nette Kollegen, Gleitzeit, Einzelzimmer, usw. Die Rahmenbedingungen sind für mich auf mehreren Ebenen wirklich O.K.

Insgesamt sind das natürlich auch Lernprozesse. Es wird einem Versprochen … mach mal … wir wollen nur sehen ob Du das auch kannst. Dann schaue ich nochmal wg. einer Höhergruppierung. Ich setzte alles fristgerecht und ohne Fehler um und dann kommen tausend Ausreden warum das nicht geht. Genauer gesagt wird auf mehren Eben gelogen, dass sich die Balken biegen. Wenn ich denen sage … tariflich ist das aber so und so, dann wird behauptet, dass ich keine Ahnung habe. Genauso wie gestern wieder als ich mal vorgefühlt habe was die da 2021 vor haben … das geht schon wieder in eine ganz ungute Richtung, dass alles angezweifelt wird was hier im Thread bisher geschrieben wurde.

Mittlerweile mache ich aber keine Sonderaufgaben mehr. Genauer gesagt macht aktuell keiner mehr was und das zieht sich durch bis in die übergeordneten Behörden. Die Hütte hat auch schon vor Corona gebrannt, aber jetzt ist´s schon ziemlich heftig und dies eben nicht nur bei uns im Haus. Früher habe ich gesagt: „Vorsicht! Ihr fahrt hier gegen die Wand! Versucht das doch mal so und so!“ Heute schaue ich zu wie alles gegen die Wand fährt und brennt. Allerdings ist das für mich aber auch nicht so leicht ist, da ich ja eigentlich gerne helfen würde und mir das ja auch Spaß macht komplexere Probleme zu lösen. Ein klassisches Dilemma eben!

Das Dokument 2018_Definitionen_u_Kommentier_Teil_III.pdf kenne ich in einer älteren Version. Ich habe das schon mal bei uns in der Personalabteilung vorgelegt, aber da wurde nur gesagt: „Das ist TVöD. Das gilt nicht für uns und aus!“ Jetzt ist´s natürlich schon etwas anders …

Ich muss schon gestehen, ich tue mich manchmal etwas schwer mit diesen ganzen abstrakten Begriffen und das dürft ihr Profis mir echt nicht übelnehmen. Ich bin EDVler da sollte alles eigentlich eindeutig sein! Allein schon die Tatsache mit der entsprechenden Tätigkeit und dem Merksatz 9 auf Seite 13: „Das Vorhandensein einer bestimmten Ausbildung führt bei Vorliegen einer geringer wertigen Tätigkeit nicht zu einer höheren Eingruppierung!“

Nehmen wir mal folgenden, extremen Sachverhalt an: Ein Studierter oder Sonstiger macht Tätigkeiten die im Beispielkatalog unten mit EG7 bewertet sind. Wo wird der eingruppiert? In E10 weil er hier grundeingruppiert wird? Oder ist er dann eben in EG7 trotz Studium, da ja der Merksatz besagt, dass die Ausbildung einer geringer wertigen Tätigkeit nicht zu einer höheren Eingruppierung führt? Oder ganz anders … darf man ihm dann eigentlich so eine Aufgabe gar nicht geben bzw. sollte man eigentlich jmd. anders einstellen?

Wir hatten vor kurzem so einen Fall, den ich einfach nicht verstanden habe … ein Typ kam frisch vom Uni-Informatik-Studium und hatte wirklich 0,0 Plan von irgendwas. Seine Aufgabe war ausschließlich ein paar Daten zu erfassen und bisschen Support für Handys zu leisten. Damit war er aber schon total überfordert. Er war in E10 eingruppiert und bei einer Gelegenheit habe ich mal so nebenbei in Personalabteilung gefragt wie es das gibt. Als Antwort kam nur: „Ach das musst Du schon verstehen, dass der etwas höher einsteigt!“ Ich hab´s im Vergleich zu mir bis heute nicht verstanden und werde das auch nie ... ;)

Pseudonym

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 329
Antw:Neue EGO ab 1.1.2021
« Antwort #28 am: 05.08.2020 17:04 »
Wenn Du nicht kündigen willst, was ja verständlich ist: zurücklehnen, 01.01.21 abwarten und sehen, was dann passiert.

Die Rechtsmittel wurden Dir genannt und wenn Du sie nicht ausschöpfen willst, ist das doch in Ordnung. Dein Gehalt bestimmt dann offensichtlich der Chef und du dann den Stundenlohn. Üblicher ÖD-Standard eben.

Organisator

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 5,751
Antw:Neue EGO ab 1.1.2021
« Antwort #29 am: 05.08.2020 17:29 »
Nehmen wir mal folgenden, extremen Sachverhalt an: Ein Studierter oder Sonstiger macht Tätigkeiten die im Beispielkatalog unten mit EG7 bewertet sind. Wo wird der eingruppiert?

Der Merksatz ist zutreffend. Der Tarifbeschäftigte ist anhand der übertragenen Tätigkeiten eingruppiert. Wenn die Tätigkeiten E 7 wert sind, ist er (bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen) auch so eingruppiert.

Der promivierte Pförtner würde demnach auch nur das Pförtner-Entgelt bekommen. Ist insoweit auch folgerichtig, oder sollte z.B. der Bote nur mehr Geld bekommen, weil er nebenbei seinen Master gemacht hat?