Autor Thema: Neue EGO ab 1.1.2021  (Read 15148 times)

Ron90

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Antw:Neue EGO ab 1.1.2021
« Antwort #30 am: 05.08.2020 17:51 »
So sehe ich das mittlerweile auch. Wenn sie die Leistung nicht zahlen wollen, dann muss man eben selber die Leistung reduzieren. Trotzdem … ich bin vom Typ her ein Macher … ist gar nicht so leicht sich einfach nur zurückzulehnen. Aber Übung macht den Meister und ich werde immer besser und besser … ;)

Der Merksatz ist zutreffend. Der Tarifbeschäftigte ist anhand der übertragenen Tätigkeiten eingruppiert. Wenn die Tätigkeiten E 7 wert sind, ist er (bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen) auch so eingruppiert.

Und genau hier ist der Punkt wieso ich immer noch am Zweifeln bin, ob das in meinem Fall immer eine >=E10 sein muss. Wenn meine Tätigkeit eben geringer eingeschätzt wird, dann machen die eben etwas < E10. Trotzdem wird es eben einmal so und einmal so gelebt wie es mir vorkommt.

@Spid
Könntest Du Dich bitte nochmal dazu äußern? Auch wenn ich Dich schon langsam nerve … wie kommst Du auf dieses >=E10?

Spid

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Antw:Neue EGO ab 1.1.2021
« Antwort #31 am: 05.08.2020 18:07 »
Du bist derzeit in eine Entgeltgruppe und Fallgruppe mit dem Tätigkeitsmerkmal TB mit einschlägigen Hochschulstudium und entsprechender Tätigkeit. Dieses Tätigkeitsmerkmal führt ab dem 01.01.21 zur Eingruppierung mindestens in E10.

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Antw:Neue EGO ab 1.1.2021
« Antwort #32 am: 05.08.2020 19:34 »
Du bist derzeit in eine Entgeltgruppe und Fallgruppe mit dem Tätigkeitsmerkmal TB mit einschlägigen Hochschulstudium und entsprechender Tätigkeit. Dieses Tätigkeitsmerkmal führt ab dem 01.01.21 zur Eingruppierung mindestens in E10.
Gibt es eigentlich eine Übersichtsmatrix, wer künftig wohin höhergruppiert wird?

Spid

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Antw:Neue EGO ab 1.1.2021
« Antwort #33 am: 05.08.2020 19:42 »
Die kann es nicht geben, da die Tätigkeitsmerkmale größtenteils neugefasst werden. In einigen Fällen, z.B. Leiter von IT-Gruppen, läßt sich das sagen, in einer Reihe von Fällen kann man die E10 als Mindestentgeltgruppe nennen, weil derzeit Hochschulbildung und entsprechende Tätigkeit vorliegt und das mindestens zur E10 führt.

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Antw:Neue EGO ab 1.1.2021
« Antwort #34 am: 05.08.2020 19:49 »
Du meinst die (mutmaßlich: vielen) IT-Leiter in E12, die nun in E13 landen?

Spid

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Antw:Neue EGO ab 1.1.2021
« Antwort #35 am: 05.08.2020 20:01 »
Oder aus E10 in E13.

Ron90

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Antw:Neue EGO ab 1.1.2021
« Antwort #36 am: 05.08.2020 20:02 »
Ahhh - Das „entsprechend“ wird also aus der 11.4 9a FG2 abgeleitet. Das klingt dann so rum auch wieder logisch. Hui - Ich erlebe hier wirklich eine wilde Achterbahn …

Jetzt nochmal eine Frage zu den besonderen Leistungen:

Ich habe das o.g. Dokument (2018_Definitionen_u_Kommentier_Teil_III.pdf) damals der Personalabteilung gegeben um zu beweisen, dass bei mir umfassende Fachkenntnisse nötig sind, da das Beispiel auf S.106 „System- und Anwendungsbetreuung inkl. der Durchführung des User Helpdesk (First- und Second-Level-Support)“ so in etwa meiner derzeitigen Tätigkeitsbeschreibung  entspricht und eben eine 9b ergibt, die ich natürlich gerne gehabt hätte. Das wurde aber wie schon erwähnt mit „Wir haben keinen TVöD!“ abgetan. Kann man aus diesen Tätigkeiten besondere Leistungen ableiten?

Wären fachliche Weisungen eigentlich auch, wenn man ab und zu einem Anwärter oder Praktikanten verschiedenen Aufgaben machen lässt oder muss das dann dauerhaft sein? Die Anwärter sind ja z.B. meist nur 6-8 Wochen da und dann wieder im Studium.

Spid

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Antw:Neue EGO ab 1.1.2021
« Antwort #37 am: 05.08.2020 20:29 »
Deine diesbezüglichen Vorbringungen waren (und sind noch bis zum Ablauf des 31.12.) ja auch völlig unbeachtlich, weil die in dem Dokument beschriebenen Tätigkeitsmerkmale völlig ohne Bedeutung für Dich waren und sind. Erst ab dem 01.01.21 sind die Tätigkeitsmerkmale weitgehend identisch auch im TV-L vereinbart.

Die fachliche Weisungsbefugnis unterliegt weder qualitativen noch quantitativen Anforderungen an diejenigen, die man anweist. Mithin genügt es auch, Azubis oder Praktikanten rumzuscheuchen - oder auch nur einen davon. Das rechtserhebliche Maß innerhalb des AV müßte aber erreicht werden. Wenn Du den Anwärter innerhalb seines Praktikums eine Woche bei Dir hast, dürfte das nicht erreicht sein, bei 4 Wochen oder mehr hingegen schon.

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Antw:Neue EGO ab 1.1.2021
« Antwort #38 am: 05.08.2020 20:33 »
Oder aus E10 in E13.
Was echt ein Knaller ist. Da wird manch einem in der Dienstelle das Gebiss herausfallen.

Spid

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Antw:Neue EGO ab 1.1.2021
« Antwort #39 am: 05.08.2020 20:45 »
Der Leiter der IT-Gruppe braucht derzeit mindestens 3 E9a-ler. E9a-ler werden mindestens E10er. Das führt jeden Leiter einer IT-Gruppe im Tarifsinne zwangsläufig mindestens in E12.

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Antw:Neue EGO ab 1.1.2021
« Antwort #40 am: 05.08.2020 20:58 »
E9a-ler werden mindestens E10er.

Ich kenne einige 9a-ler nach Teil II 11.4. Die kommen mind. nach 10? Habe ich das so richtig verstanden?

Spid

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Antw:Neue EGO ab 1.1.2021
« Antwort #41 am: 05.08.2020 21:03 »
Klar. Abgeschlossene Hochschulbildung und entsprechende Tätigkeit -> E10.

WasDennNun

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Antw:Neue EGO ab 1.1.2021
« Antwort #42 am: 06.08.2020 08:13 »
Mein Abteilungsleiter ist der Meinung, dass niemand ohne Studium höherwertige Tätigkeiten übernehmen darf.
Die Meinung darf er haben und in den Schrank stellen, frage ihn mal wo das steht.

Zitat
Der Abteilungsleiter der Personalstelle hat auch noch das endgültige sagen. Er hat mir bei meiner letzten Ablehnung auf Höhergruppierung ganz klar ins Gesicht gesagt; „Jeder ist ersetzbar! Wenn sie unglücklich sind, dann wäre mir eh lieber, dass sie gehen!“ Er hat da schon viele gute Leute weggemobbt, eben genau wegen dieser Höhergruppierungsdiskussion. Ihm ist das wirklich völlig schnurz. Ich hatte eigentlich auf persönlicher und technischer Ebene nie ein Problem mit ihm, aber er mag schon mal meinen Abteilungsleiter nicht und überhaupt alles was mit diesem komischen Computer zu tun hat.
Und auch er hat einen Chef, den man darüber aufklären kann, dass er Minderleistende um sich scharrt und somit der Laden nicht immer läuft, aufgrund seines Versagens.
Einfach mal das Versagen fachlicher Natur objektiv sammeln , die Begründungen dafür mitliefern und durchreichen, bei uns hat es nur ~12 Monate gedauert, bis solches Verhalten von höhere Stelle unterbunden wurde.


Zitat
Ich möchte aber nicht kündigen, da wie schon oben erwähnt derzeit noch die Vorteile überwiegen, die ich dort habe wie 5 Min. zur Arbeit, nette Kollegen, Gleitzeit, Einzelzimmer, usw. Die Rahmenbedingungen sind für mich auf mehreren Ebenen wirklich O.K.
Dann lerne damit zu leben, wer pokert und die Karten offen auf den Tisch legt hat nunmal weniger in der Tasche.
Zitat
Insgesamt sind das natürlich auch Lernprozesse. Es wird einem Versprochen … mach mal … wir wollen nur sehen ob Du das auch kannst. Dann schaue ich nochmal wg. einer Höhergruppierung. Ich setzte alles fristgerecht und ohne Fehler um und dann kommen tausend Ausreden warum das nicht geht. Genauer gesagt wird auf mehren Eben gelogen, dass sich die Balken biegen.
Wie oben schon gesagt, Lügen haben kurze Beine und Lange Nasen, widerlege es.
Zitat
Wenn ich denen sage … tariflich ist das aber so und so, dann wird behauptet, dass ich keine Ahnung habe.
Standard Frage: Wo steht das und schon sind die tariflichen Maulaffen stumm.
Zitat
Genauso wie gestern wieder als ich mal vorgefühlt habe was die da 2021 vor haben … das geht schon wieder in eine ganz ungute Richtung, dass alles angezweifelt wird was hier im Thread bisher geschrieben wurde.

Mittlerweile mache ich aber keine Sonderaufgaben mehr.
Sehr gut, aber bitte inklusive öffentlicher Dokumentation, was gegen die Wand läuft, weil du Dinge ja nicht machen darfst weil es dir "tariflich" nicht erlaubt ist und der Vorgesetzte dies in Kauf nimmt und somit dafür verantwortlich ist.
Zitat
Genauer gesagt macht aktuell keiner mehr was und das zieht sich durch bis in die übergeordneten Behörden. Die Hütte hat auch schon vor Corona gebrannt, aber jetzt ist´s schon ziemlich heftig und dies eben nicht nur bei uns im Haus. Früher habe ich gesagt: „Vorsicht! Ihr fahrt hier gegen die Wand! Versucht das doch mal so und so!“
Nicht sagen, schreiben und zwei Ebene höher einreichen.
Man kann Verwaltung nur mit Verwaltung schlagen und in dem man Verantwortliche bösgläubig macht.
Zitat
Heute schaue ich zu wie alles gegen die Wand fährt und brennt. Allerdings ist das für mich aber auch nicht so leicht ist, da ich ja eigentlich gerne helfen würde und mir das ja auch Spaß macht komplexere Probleme zu lösen. Ein klassisches Dilemma eben!

Das Dokument 2018_Definitionen_u_Kommentier_Teil_III.pdf kenne ich in einer älteren Version. Ich habe das schon mal bei uns in der Personalabteilung vorgelegt, aber da wurde nur gesagt: „Das ist TVöD. Das gilt nicht für uns und aus!“ Jetzt ist´s natürlich schon etwas anders …

Ich muss schon gestehen, ich tue mich manchmal etwas schwer mit diesen ganzen abstrakten Begriffen und das dürft ihr Profis mir echt nicht übelnehmen. Ich bin EDVler da sollte alles eigentlich eindeutig sein! Allein schon die Tatsache mit der entsprechenden Tätigkeit und dem Merksatz 9 auf Seite 13: „Das Vorhandensein einer bestimmten Ausbildung führt bei Vorliegen einer geringer wertigen Tätigkeit nicht zu einer höheren Eingruppierung!“

Nehmen wir mal folgenden, extremen Sachverhalt an: Ein Studierter oder Sonstiger macht Tätigkeiten die im Beispielkatalog unten mit EG7 bewertet sind. Wo wird der eingruppiert? In E10 weil er hier grundeingruppiert wird? Oder ist er dann eben in EG7 trotz Studium, da ja der Merksatz besagt, dass die Ausbildung einer geringer wertigen Tätigkeit nicht zu einer höheren Eingruppierung führt? Oder ganz anders … darf man ihm dann eigentlich so eine Aufgabe gar nicht geben bzw. sollte man eigentlich jmd. anders einstellen?

Wir hatten vor kurzem so einen Fall, den ich einfach nicht verstanden habe … ein Typ kam frisch vom Uni-Informatik-Studium und hatte wirklich 0,0 Plan von irgendwas. Seine Aufgabe war ausschließlich ein paar Daten zu erfassen und bisschen Support für Handys zu leisten. Damit war er aber schon total überfordert. Er war in E10 eingruppiert und bei einer Gelegenheit habe ich mal so nebenbei in Personalabteilung gefragt wie es das gibt. Als Antwort kam nur: „Ach das musst Du schon verstehen, dass der etwas höher einsteigt!“ Ich hab´s im Vergleich zu mir bis heute nicht verstanden und werde das auch nie ... ;)
Weil Bullshit, tarifwidrig und ahnungslose Personalschwachmaten (Beamtenhirnkalkriesel) halt. Tätigkeit ist Tätigkeit ist Tätigkeit.

Corsi

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Antw:Neue EGO ab 1.1.2021
« Antwort #43 am: 06.08.2020 13:18 »
das was WasDennNun sagt... wenn es Dir ein Trost ist Ron... Du bist nicht alleine.
Bei uns ist es nicht anders.
Aber der Tarif war für "unseren" Abschnitt 11 meiner Meinung nach noch nie so eindeutig und einfach zu verstehen (für jeden) formuliert wie ab 2021.

Ron90

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Antw:Neue EGO ab 1.1.2021
« Antwort #44 am: 06.08.2020 16:23 »
Ich habe mir mittlerweile schon einen ganzen guten Plan zurechtgelegt, wie ich das in den nächsten Monaten angehen werde. Bräuchte aber noch eine Info, da ich auf alle Eventualitäten vorbereitet sein möchte …

Wie ist das denn mit der Zuweisung neuer entsprechender Tätigkeiten? Ich habe ja aktuell eine Arbeitsplatzbeschreibung aus der sich die EG ergibt. Kann die ohne meine Unterschrift einfach so geändert werden oder gilt solange ich nichts Neues unterschreibe die Derzeitige? Kann eine Aktualisierung irgendwie erzwungen werden bzw. die Übertragung anderer Tätigkeiten erzwungen werden? Wie erkenne ich am besten Höherwertige Tätigkeiten um diese abzulehnen bzw. eben eine höhere Eingruppierung zu fordern?

@WasDennNun
Du bist ja der Hammer! So einen wie Dich hätten wir vor 10 Jahren bei uns gebraucht. Du hast natürlich wieder mit allem recht, NUR: Alle o.g. Personen incl. der noch oberen Instanz, die ich eigentlich schon sehr schätze und mir in diesem Fall als Joker aufhebe, gehen demnächst in Ruhestand. Denen tut keiner mehr was. Ich denke die muss man einfach zu Ende wüten lassen.

@Corsi
Vielen Dank für die Anteilnahme. Tut schon gut, wenn hört, dass man nicht alleine leidet. Ich habe das auch schon befürchtet, dass es anderswo ähnlich her geht. Daher mag´ ich auch ungern irgendwo wechseln. Nicht dass ich noch vom Regen in die Traufe komme. Die neue EGO finde ich auch wirklich super. Wenn das alles so läuft wie ich mir das vorstelle, dann kann ich endlich meinen Frieden schließen. Allerdings einen Knacks habe ich schon weg, von den letzten paar Jahren Höhergruppierungsdebatte.