Hallo zusammen,
ich arbeite seit diesem Jahr bei einer Kommune mit ca. 2500 Mitarbeitern. Ich bin eigentlich gelernte ReFa und wollte aber nicht mehr beim Anwalt arbeiten. Als ich die EInstellungszusage erhalten habe, wurde mir "angeboten", den BL1 zu machen und ich musste ein Dokument unterzeichnen, dass ich bei Nichtbestehen des BL1 gekündigt werde.
Jetzt im Juli ging der Lehrgang los, leider aufgrund Corona sehr unregelmäßig. Uns fehlt aufgrund Corona und der damit verbunden Klassenteilung ungefähr die Hälfte vom Präsenzunterricht. Diesen Stoff müssen wir uns im Selbststudium beibringen, und das ist ehrlich gesagt nicht einfach. Jetzt ist es auch so, dass wir erfahren haben, dass eine andere Kommune, die auch bei uns mit im Lehrgang ist, einen Förderunterricht für den Lehrgang erhält. Leider gibt es sowas bei unserer Kommune nicht und das finden wir nicht gerade fair... Gerade im Hinblick darauf, dass wir den Lehrgang bestehen MÜSSEN, da uns ansonsten die Kündigung droht.
Beim Personalamt wurde schon nachgefragt und dieses hat uns die Kündigung im Falle des Nichtbestehens nochmal bestätigt. Ich kann mir allerdings nicht vorstellen, dass das Ganze dann so durchsetzbar ist, gerade im Hinblick auf Corona. Wir erhalten (bis auf ein paar Freistellungstage zum Lernen) keinerlei Hilfe durch Förderunterricht oder sonstiges... Der Leiter der Verwaltungsschule hat uns sogar selbst mitgeteilt, dass sie ja theoretisch den Unterricht wieder normal stattfinden lassen könnten, dies aber aufgrund des damit verbundenen organisatorischen Aufwands nicht machen.
Meint ihr, man kann eine Kündigung im Falle des Nichtbestehens wirklich so einfach umsetzen? Es ergibt auch keinen Sinn: Einerseits werden laufend neue Mitarbeiter gesucht, andererseits werden diese dann rausgeworfen und wieder neue eingestellt? Wir würden uns einfach mehr Unterstützung erhoffen oder zumindest Durck auf die Verwaltungsschule...