Autor Thema: BL 1 - Kündigung bei Nichtbestehen  (Read 9299 times)

MiJa

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BL 1 - Kündigung bei Nichtbestehen
« am: 04.08.2020 09:03 »
Hallo zusammen,

ich arbeite seit diesem Jahr bei einer Kommune mit ca. 2500 Mitarbeitern. Ich bin eigentlich gelernte ReFa und wollte aber nicht mehr beim Anwalt arbeiten. Als ich die EInstellungszusage erhalten habe, wurde mir "angeboten", den BL1 zu machen und ich musste ein Dokument unterzeichnen, dass ich bei Nichtbestehen des BL1 gekündigt werde.

Jetzt im Juli ging der Lehrgang los, leider aufgrund Corona sehr unregelmäßig. Uns fehlt aufgrund Corona und der damit verbunden Klassenteilung ungefähr die Hälfte vom Präsenzunterricht. Diesen Stoff müssen wir uns im Selbststudium beibringen, und das ist ehrlich gesagt nicht einfach. Jetzt ist es auch so, dass wir erfahren haben, dass eine andere Kommune, die auch bei uns mit im Lehrgang ist, einen Förderunterricht für den Lehrgang erhält. Leider gibt es sowas bei unserer Kommune nicht und das finden wir nicht gerade fair... Gerade im Hinblick darauf, dass wir den Lehrgang bestehen MÜSSEN, da uns ansonsten die Kündigung droht.

Beim Personalamt wurde schon nachgefragt und dieses hat uns die Kündigung im Falle des Nichtbestehens nochmal bestätigt. Ich kann mir allerdings nicht vorstellen, dass das Ganze dann so durchsetzbar ist, gerade im Hinblick auf Corona. Wir erhalten (bis auf ein paar Freistellungstage zum Lernen) keinerlei Hilfe durch Förderunterricht oder sonstiges... Der Leiter der Verwaltungsschule hat uns sogar selbst mitgeteilt, dass sie ja theoretisch den Unterricht wieder normal stattfinden lassen könnten, dies aber aufgrund des damit verbundenen organisatorischen Aufwands nicht machen.

Meint ihr, man kann eine Kündigung im Falle des Nichtbestehens wirklich so einfach umsetzen? Es ergibt auch keinen Sinn: Einerseits werden laufend neue Mitarbeiter gesucht, andererseits werden diese dann rausgeworfen und wieder neue eingestellt? Wir würden uns einfach mehr Unterstützung erhoffen oder zumindest Durck auf die Verwaltungsschule...

Spid

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Antw:BL 1 - Kündigung bei Nichtbestehen
« Antwort #1 am: 04.08.2020 09:09 »
Was ist genau vereinbart worden, eine Kündigung oder eine auflösende Bedingung?

MiJa

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Antw:BL 1 - Kündigung bei Nichtbestehen
« Antwort #2 am: 04.08.2020 09:15 »
Was ist genau vereinbart worden, eine Kündigung oder eine auflösende Bedingung?

Wenn wir nicht bestehen, wird das Arbeitsverhältnis aufgelöst.

Spid

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Antw:BL 1 - Kündigung bei Nichtbestehen
« Antwort #3 am: 04.08.2020 09:17 »
Dann ist das so. Eine Kündigung ist nicht erforderlich, das Arbeitsverhältnis endet mit Eintritt der auflösenden Bedingung plus 14 Tage, sofern nichts anderes vereinbart ist.

MiJa

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Antw:BL 1 - Kündigung bei Nichtbestehen
« Antwort #4 am: 04.08.2020 09:29 »
Dann ist das so. Eine Kündigung ist nicht erforderlich, das Arbeitsverhältnis endet mit Eintritt der auflösenden Bedingung plus 14 Tage, sofern nichts anderes vereinbart ist.

Vielen Dank für Deine Antwort. Puh, das ist schon echt hart...

Kaiser80

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Antw:BL 1 - Kündigung bei Nichtbestehen
« Antwort #5 am: 04.08.2020 09:33 »
Ja, scheiss Situation.
Aber sei nicht direkt entmutigt, es ist ja "erst" August und grad mal 1 Monat seit Beginn des Lehrgangs vergangen. Lerngruppen bilden, erfahrene Kollegen um Hilfe bitten (Kuchen geht immer...)...

MiJa

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Antw:BL 1 - Kündigung bei Nichtbestehen
« Antwort #6 am: 04.08.2020 09:53 »
Ja, scheiss Situation.
Aber sei nicht direkt entmutigt, es ist ja "erst" August und grad mal 1 Monat seit Beginn des Lehrgangs vergangen. Lerngruppen bilden, erfahrene Kollegen um Hilfe bitten (Kuchen geht immer...)...

Ja... ich meine klar, wir alle haben diese Vereinbarung unterzeichnet, aber da war noch kein Anzeichen von Corona. Wir würden uns einfach mehr Unterstützung wünschen, von mir aus sollen sie uns runtergruppieren, das wäre ja fair. Aber so? Naja

Spid

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Antw:BL 1 - Kündigung bei Nichtbestehen
« Antwort #7 am: 04.08.2020 09:58 »
Pacta sunt servanda.

Organisator

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Antw:BL 1 - Kündigung bei Nichtbestehen
« Antwort #8 am: 04.08.2020 10:08 »
Pacta sunt servanda.

Ist schon korrekt, aber dann muss der Arbeitgeber auch angemessene Möglichkeiten zur Verfügung stellen, damit der Arbeitnehmer seinen Teil erfüllen zu können.

Beispielsweise für die nicht stattfindenden Präsenztage Materialien zum Selbststudium zur Verfügung stellen plus Freistellung von der Arbeit gewähren.

Spid

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Antw:BL 1 - Kündigung bei Nichtbestehen
« Antwort #9 am: 04.08.2020 10:14 »
Freistellung wird gem. Sachverhaltsschilderung gewährt, Materialien muß der AG nur bereitstellen, wenn er sich dazu verpflichtet hat.

RsQ

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Antw:BL 1 - Kündigung bei Nichtbestehen
« Antwort #10 am: 04.08.2020 10:31 »
Ist schon korrekt, aber dann muss der Arbeitgeber auch angemessene Möglichkeiten zur Verfügung stellen, damit der Arbeitnehmer seinen Teil erfüllen zu können.

Was er (im rechtlichen Sinne) muss, ist das eine. Wir wissen zwar nicht, um welchen Bereich es genau geht, es klingt aber nach VFA-Tätigkeiten im weiteren Sinne - lesen wir da nicht regelmäßig, dass es kaum noch Bewerber gibt? Sollte da ein AG nicht eine gewisses Interesse haben, die quasi gerade erst geholten Leute auch zu behalten - und damit auch, sie bei der nötigen Qualifizierung zu unterstützen?

MiJa

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Antw:BL 1 - Kündigung bei Nichtbestehen
« Antwort #11 am: 04.08.2020 10:41 »
Ist schon korrekt, aber dann muss der Arbeitgeber auch angemessene Möglichkeiten zur Verfügung stellen, damit der Arbeitnehmer seinen Teil erfüllen zu können.

Was er (im rechtlichen Sinne) muss, ist das eine. Wir wissen zwar nicht, um welchen Bereich es genau geht, es klingt aber nach VFA-Tätigkeiten im weiteren Sinne - lesen wir da nicht regelmäßig, dass es kaum noch Bewerber gibt? Sollte da ein AG nicht eine gewisses Interesse haben, die quasi gerade erst geholten Leute auch zu behalten - und damit auch, sie bei der nötigen Qualifizierung zu unterstützen?

Es geht um den Verwaltungsbereich, wir sind bei uns in der Klasse 4 MA aus derselben Kommune, sind aber alle vier in unterschiedlichen Dienststellen. Freistellungstage haben wir erhalten sowie von der Verwaltungsschule einen Online-Zugang mit Lernmaterial... was aber den Präsenzunterricht keinesfalls ersetzen kann.

Das meinen wir eben auch - rechtlich ist es ja wie gesagt klar. Nur ärgert uns, dass hier am laufenden Band  Mitarbeiter gesucht und eingestellt werden, und diese dann aber - in so einer Ausnahmesituation - irgendwo einfach fallen gelassen und stattdessen neue eingestellt werden. Das ergibt doch keinen Sinn... Es würde wie gesagt schon helfen, uns auch so eine Art Nachhilfe zu gewähren.

Organisator

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Antw:BL 1 - Kündigung bei Nichtbestehen
« Antwort #12 am: 04.08.2020 10:53 »
Es geht um den Verwaltungsbereich, wir sind bei uns in der Klasse 4 MA aus derselben Kommune, sind aber alle vier in unterschiedlichen Dienststellen. Freistellungstage haben wir erhalten sowie von der Verwaltungsschule einen Online-Zugang mit Lernmaterial... was aber den Präsenzunterricht keinesfalls ersetzen kann.

Das meinen wir eben auch - rechtlich ist es ja wie gesagt klar. Nur ärgert uns, dass hier am laufenden Band  Mitarbeiter gesucht und eingestellt werden, und diese dann aber - in so einer Ausnahmesituation - irgendwo einfach fallen gelassen und stattdessen neue eingestellt werden. Das ergibt doch keinen Sinn... Es würde wie gesagt schon helfen, uns auch so eine Art Nachhilfe zu gewähren.

Euer Lehrgang läuft doch gerade mal einen Monat. Inwieweit gibt es denn Anzeichen dafür, dass ihr alsbald entlassen werdet?

Hinsichtlich der Nachhilfe: Ihr könnt doch euch die Themen anschauen, Lernmaterial durcharbeiten und euch einen geeigneten Mitarbeiter der Behörde suchen, der euch einen halben Tag die Woche bei Fragen usw. unterstützt.
Eigeninitiative ist aus meiner Sicht zweckmäßiger als nur auf Hilfe zu hoffen.

Insider2

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Antw:BL 1 - Kündigung bei Nichtbestehen
« Antwort #13 am: 04.08.2020 10:58 »
Moin,

kann es sein, dass der TE nicht sonderlich viel für sein berufliches Auskommen investieren will? Erst ReFa beim Anwalt und "wollte" das nicht mehr. Jetzt ÖD und huch, man muss etwas tun für die Erfüllung der genannten Nebenabrede zum Bestehen der Prüfung. Warum wird eigentlich nur gejammert sowie die Verantwortung ("Nachhilfe) auf andere abgeschoben? Wie wäre es, sich mal auf den Hosenboden zu setzen? Und das gerade als gelernter ReFa. Ich denke damit bringt man schon viel mehr Wissen mit als z.B. ein Maurer der die Aus-/Fortbildung machen soll. Vielleicht ist es sinnvoller sich mit der Materie zu beschäftigen als Zeit für Fragen in in diesem Kontext hier zu investieren oder "Druck auf die Verwaltungsschule auszuüben"

Ich hab dafür echt kein Verständnis.

Insider2

Kaiser80

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Antw:BL 1 - Kündigung bei Nichtbestehen
« Antwort #14 am: 04.08.2020 11:24 »
@ insider2, im Kern sehe ich dat gar nicht anders.
Aber, so meine Sicht der Dinge, ist es doch einfach dämlich seitens der Kommune 4 "Umschulungen" zu finanzieren, sei es durch Freistellung und Lehrgangsgebühren, und am Ende hab ich dann keinen von denen im Arbeitsverhältnis wg Nichtbestehens? Dann bekommen sie aufgrund der fehlenden Voraussetzung in der Person (sofern Ausbildung- und Prüfungspflicht besteht) halt die niedrigere EG und ich schau mir an wie sie sich bewähren und sie bekommen unmittelbar nach "Kündigung" nen befristeten Vertrag. Ber soll jede Kommune machen wie sie meint/kann (oder muss)