Autor Thema: BL 1 - Kündigung bei Nichtbestehen  (Read 9599 times)

Lars73

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Antw:BL 1 - Kündigung bei Nichtbestehen
« Antwort #15 am: 04.08.2020 11:27 »
Die Annahme, dass niemand bestehen wird ist ja nicht unbedingt begründet. So schwer ist der BL 1 nicht, dass er nicht im Selbststudium zu schaffen wäre.

Insider2

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Antw:BL 1 - Kündigung bei Nichtbestehen
« Antwort #16 am: 04.08.2020 11:31 »
@ insider2, im Kern sehe ich dat gar nicht anders.
Aber, so meine Sicht der Dinge, ist es doch einfach dämlich seitens der Kommune 4 "Umschulungen" zu finanzieren, sei es durch Freistellung und Lehrgangsgebühren, und am Ende hab ich dann keinen von denen im Arbeitsverhältnis wg Nichtbestehens? Dann bekommen sie aufgrund der fehlenden Voraussetzung in der Person (sofern Ausbildung- und Prüfungspflicht besteht) halt die niedrigere EG und ich schau mir an wie sie sich bewähren und sie bekommen unmittelbar nach "Kündigung" nen befristeten Vertrag. Ber soll jede Kommune machen wie sie meint/kann (oder muss)

Ja, du hast ja u.U. Recht. Aber überleg doch mal: Der TE ist ReFa, hat schon ein Jahr Praxis in der Verwaltung, der BL1 ist gerade erst gestartet. Warum werden jetzt schon die Pferde scheu gemacht. Vielleicht sollte er erstmal etwas (geistige) Initiative zeigen und sich um das Bestehen bemühen und nicht über ungelegte Eier sprechen. Man kann doch nicht alles dem Arbeitgeber überhelfen. Aber ich denke, die Tugenden wie Fleiß, Verantwortung für sein Handeln über nehmen usw. sind nicht mehr so ausgeprägt. Lieber wird gemeckert, gefordert und gejammert.

MiJa

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Antw:BL 1 - Kündigung bei Nichtbestehen
« Antwort #17 am: 04.08.2020 11:31 »
Moin,

kann es sein, dass der TE nicht sonderlich viel für sein berufliches Auskommen investieren will? Erst ReFa beim Anwalt und "wollte" das nicht mehr. Jetzt ÖD und huch, man muss etwas tun für die Erfüllung der genannten Nebenabrede zum Bestehen der Prüfung. Warum wird eigentlich nur gejammert sowie die Verantwortung ("Nachhilfe) auf andere abgeschoben? Wie wäre es, sich mal auf den Hosenboden zu setzen? Und das gerade als gelernter ReFa. Ich denke damit bringt man schon viel mehr Wissen mit als z.B. ein Maurer der die Aus-/Fortbildung machen soll. Vielleicht ist es sinnvoller sich mit der Materie zu beschäftigen als Zeit für Fragen in in diesem Kontext hier zu investieren oder "Druck auf die Verwaltungsschule auszuüben"

Vielleicht machen uns die Dozenten aber auch einfach nur zu verrückt.

Ich hab dafür echt kein Verständnis.

Insider2

Dass man den Lehrgang nicht geschenkt bekommt, war jedem von uns mehr als klar. Wir sind alle erwachsen und stehen im Leben und zeigen mehr als genug Eigeninitiative. Es geht auch nicht nur uns so, sondern dem gesamten Lehrgang, auch den Teilnehmern aus den anderen Städten, und hier sind wir von Anfang 20 bis Mitte/Ende 50 durchgemischt und die meisten von uns sind gelernte ReFas. Trotzdem ist die Arbeit in der Verwaltung nochmal was völlig anderes als das, was man in einer ReFa-Ausbildung lernt und was man in einer Kanzlei zu erledigen hat. Es sind zwei völlig verschiedene Welten.

Mich hier jetzt als "faul" hinzustellen, finde ich nicht okay. Selbststudium und Lernen ist nicht dasselbe wie richtiger Unterricht. Selbst die Dozenten sind der Meinung, dass man in den wenigen Stunden die Inhalte nicht ausreichend vermitteln kann. Und die andere Kommune schafft es ja auch, Hilfe anzubieten.

Organisator

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Antw:BL 1 - Kündigung bei Nichtbestehen
« Antwort #18 am: 04.08.2020 11:34 »
Welche Eigeninitiativen habt ihr denn schon gestartet und wie hat sich der Arbeitgeber dazu verhalten?

MiJa

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Antw:BL 1 - Kündigung bei Nichtbestehen
« Antwort #19 am: 04.08.2020 11:37 »
@ insider2, im Kern sehe ich dat gar nicht anders.
Aber, so meine Sicht der Dinge, ist es doch einfach dämlich seitens der Kommune 4 "Umschulungen" zu finanzieren, sei es durch Freistellung und Lehrgangsgebühren, und am Ende hab ich dann keinen von denen im Arbeitsverhältnis wg Nichtbestehens? Dann bekommen sie aufgrund der fehlenden Voraussetzung in der Person (sofern Ausbildung- und Prüfungspflicht besteht) halt die niedrigere EG und ich schau mir an wie sie sich bewähren und sie bekommen unmittelbar nach "Kündigung" nen befristeten Vertrag. Ber soll jede Kommune machen wie sie meint/kann (oder muss)

Ja, du hast ja u.U. Recht. Aber überleg doch mal: Der TE ist ReFa, hat schon ein Jahr Praxis in der Verwaltung, der BL1 ist gerade erst gestartet. Warum werden jetzt schon die Pferde scheu gemacht. Vielleicht sollte er erstmal etwas (geistige) Initiative zeigen und sich um das Bestehen bemühen und nicht über ungelegte Eier sprechen. Man kann doch nicht alles dem Arbeitgeber überhelfen. Aber ich denke, die Tugenden wie Fleiß, Verantwortung für sein Handeln über nehmen usw. sind nicht mehr so ausgeprägt. Lieber wird gemeckert, gefordert und gejammert.
[/b]

Wenn man beim Anwalt gearbeitet hat, dann weiß man was Fleiß und Verantwortung bedeutet. Die Arbeit dort ist mit der Arbeit in einer Behörde nicht zu vergleichen.

Insider2

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Antw:BL 1 - Kündigung bei Nichtbestehen
« Antwort #20 am: 04.08.2020 11:40 »
Moin,

kann es sein, dass der TE nicht sonderlich viel für sein berufliches Auskommen investieren will? Erst ReFa beim Anwalt und "wollte" das nicht mehr. Jetzt ÖD und huch, man muss etwas tun für die Erfüllung der genannten Nebenabrede zum Bestehen der Prüfung. Warum wird eigentlich nur gejammert sowie die Verantwortung ("Nachhilfe) auf andere abgeschoben? Wie wäre es, sich mal auf den Hosenboden zu setzen? Und das gerade als gelernter ReFa. Ich denke damit bringt man schon viel mehr Wissen mit als z.B. ein Maurer der die Aus-/Fortbildung machen soll. Vielleicht ist es sinnvoller sich mit der Materie zu beschäftigen als Zeit für Fragen in in diesem Kontext hier zu investieren oder "Druck auf die Verwaltungsschule auszuüben"

Vielleicht machen uns die Dozenten aber auch einfach nur zu verrückt.

Ich hab dafür echt kein Verständnis.

Insider2

Dass man den Lehrgang nicht geschenkt bekommt, war jedem von uns mehr als klar. Wir sind alle erwachsen und stehen im Leben und zeigen mehr als genug Eigeninitiative. Es geht auch nicht nur uns so, sondern dem gesamten Lehrgang, auch den Teilnehmern aus den anderen Städten, und hier sind wir von Anfang 20 bis Mitte/Ende 50 durchgemischt und die meisten von uns sind gelernte ReFas. Trotzdem ist die Arbeit in der Verwaltung nochmal was völlig anderes als das, was man in einer ReFa-Ausbildung lernt und was man in einer Kanzlei zu erledigen hat. Es sind zwei völlig verschiedene Welten.

Mich hier jetzt als "faul" hinzustellen, finde ich nicht okay. Selbststudium und Lernen ist nicht dasselbe wie richtiger Unterricht. Selbst die Dozenten sind der Meinung, dass man in den wenigen Stunden die Inhalte nicht ausreichend vermitteln kann. Und die andere Kommune schafft es ja auch, Hilfe anzubieten.

Ich habe nie gesagt, dass du "faul" bist. Das ist deine Wertung des Ganzen. Auch habe ich lediglich gesagt, dass ReFa eine bessere Voraussetzung ist, als ein anderer Beruf. Natürlich ist es nicht das Gleiche.  Genau, und das gehts wieder los: "Die Dozenten", "Andere Kommunen" .... immer die Anderen. Es nervt. Welche Initiative zeigst du?

Spid

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Antw:BL 1 - Kündigung bei Nichtbestehen
« Antwort #21 am: 04.08.2020 11:42 »
Der AL I ist ursprünglich ersonnen worden, um gute Schreibkräfte auch in Verwaltungstätigkeiten verwenden zu können. Gegenüber der ursprünglichen Zielgruppe hast Du doch bereits eine um Längen bessere Ausgangslage, da von Fristberechnung über Gebührenordnung bis hin zu Rechtsbegriffen ja bereits viel Grundwissen verfügbar sein sollte.

MiJa

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Antw:BL 1 - Kündigung bei Nichtbestehen
« Antwort #22 am: 04.08.2020 11:44 »
Welche Eigeninitiativen habt ihr denn schon gestartet und wie hat sich der Arbeitgeber dazu verhalten?

Mehr als evtl. Lerngruppen zu bilden und sich die Sachen im Selbststudium beizubringen bleibt uns ja momentan nicht übrig. Leider gibt es hier niemanden (auch nicht intern), der uns da eine Art "Nachhilfe" geben würde. Beim PA wurde uns nur gesagt, wie würden das schon schaffen.

Aber ich glaube, ich lasse das jetzt einfach auf mich zukommen und mache mich erstmal nicht mehr verrückt.

Ich habe nie gesagt, dass du "faul" bist. Das ist deine Wertung des Ganzen. Auch habe ich lediglich gesagt, dass ReFa eine bessere Voraussetzung ist, als ein anderer Beruf. Natürlich ist es nicht das Gleiche.  Genau, und das gehts wieder los: "Die Dozenten", "Andere Kommunen" .... immer die Anderen. Es nervt. Welche Initiative zeigst du?

Ich lerne natürlich viel und mache alte Prüfungen. Mehr bleibt mir ja nicht. Ich denke auch durchaus, dass ich ihn bestehe, nur halt nicht mit Bestnoten... Es sind aber einige andere dabei, die jetzt schon erhebliche Probleme haben. Es ist einfach eine Sache der Fairness... wenn die MA aus der anderen Kommune besser abschneiden, braucht sich unser AG nicht wundern.

Natürlich haben wir mehr Kenntnisse als ein Maurer oder Ähnliches. Wie gesagt, ist es trotzdem nicht ddas gleiche und unter derzeitigen Bedingungen erschwert.



Insider2

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Antw:BL 1 - Kündigung bei Nichtbestehen
« Antwort #23 am: 04.08.2020 11:47 »
Welche Eigeninitiativen habt ihr denn schon gestartet und wie hat sich der Arbeitgeber dazu verhalten?

Mehr als evtl. Lerngruppen zu bilden und sich die Sachen im Selbststudium beizubringen bleibt uns ja momentan nicht übrig. Leider gibt es hier niemanden (auch nicht intern), der uns da eine Art "Nachhilfe" geben würde. Beim PA wurde uns nur gesagt, wie würden das schon schaffen.

Aber ich glaube, ich lasse das jetzt einfach auf mich zukommen und mache mich erstmal nicht mehr verrückt.

Ich habe nie gesagt, dass du "faul" bist. Das ist deine Wertung des Ganzen. Auch habe ich lediglich gesagt, dass ReFa eine bessere Voraussetzung ist, als ein anderer Beruf. Natürlich ist es nicht das Gleiche.  Genau, und das gehts wieder los: "Die Dozenten", "Andere Kommunen" .... immer die Anderen. Es nervt. Welche Initiative zeigst du?

Ich lerne natürlich viel und mache alte Prüfungen. Mehr bleibt mir ja nicht. Ich denke auch durchaus, dass ich ihn bestehe, nur halt nicht mit Bestnoten... Es sind aber einige andere dabei, die jetzt schon erhebliche Probleme haben. Es ist einfach eine Sache der Fairness... wenn die MA aus der anderen Kommune besser abschneiden, braucht sich unser AG nicht wundern.

Natürlich haben wir mehr Kenntnisse als ein Maurer oder Ähnliches. Wie gesagt, ist es trotzdem nicht ddas gleiche und unter derzeitigen Bedingungen erschwert.

Und was hast du so in deinem ersten Jahr in der Verwaltung gemacht bzw. gelernt ?  Hat dich dein AG nur Kaffee kochen lassen oder wie?

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Antw:BL 1 - Kündigung bei Nichtbestehen
« Antwort #24 am: 04.08.2020 11:48 »
Gegenüber der ursprünglichen Zielgruppe hast Du doch bereits eine um Längen bessere Ausgangslage, da von Fristberechnung über Gebührenordnung bis hin zu Rechtsbegriffen ja bereits viel Grundwissen verfügbar sein sollte.

Mein Reden ....

Kat

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Antw:BL 1 - Kündigung bei Nichtbestehen
« Antwort #25 am: 04.08.2020 11:49 »
Als ReFa hat man schonmal einen entscheidenden Vorteil, man kann Gesetze lesen und verstehen. Ich war auch ursprünglich Refa und habe später den AI gemacht und hatte durchaus Vorteile gegenüber anderen, die vorher nicht schon mit Gesetzestexten gearbeitet haben. Gerade in Fächern wie BGB und Rechtanwendung habe ich immer gute Klausuren geschrieben, wärend die anderen erheblich schlechter waren.

MiJa

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« Antwort #26 am: 04.08.2020 12:01 »
Und was hast du so in deinem ersten Jahr in der Verwaltung gemacht bzw. gelernt ?  Hat dich dein AG nur Kaffee kochen lassen oder wie?
[/quote]

Ich bin jetzt sieben Monate da, kein ganzes Jahr. Und am Anfang war es so, dass ich die Dienststelle alls zwei Monate gewechselt habe, quasi wie ein Azubi. Und man bekommt dann halt auch nur Azubi-Aufgaben, weil auch keiner Lust hat, sich mit einem beschäftigen und Sachen zu zeigen.

Als ReFa hat man schonmal einen entscheidenden Vorteil, man kann Gesetze lesen und verstehen. Ich war auch ursprünglich Refa und habe später den AI gemacht und hatte durchaus Vorteile gegenüber anderen, die vorher nicht schon mit Gesetzestexten gearbeitet haben. Gerade in Fächern wie BGB und Rechtanwendung habe ich immer gute Klausuren geschrieben, wärend die anderen erheblich schlechter waren.

Ja das ist schon richtig, wie gesagt, wir sind fast ausschließlich ReFas. Wir finden das Ganze nur aufgrund der Corona-Situation und den damit verbundenen sehr wenigen Unterrichtstagen nicht fair. Nur darum geht es hier. Dass wir den Lehrgang wahrscheinlich trotzdem (fast) alle irgendwie bestehen, davon gehen wir mal aus. Es geht uns nur darum, dass wir gegenüber den anderen Lehrgängen einen erheblichen Nachteil haben.

Ich danke auf jeden Fall für die Antworten und werde es einfach so kommen lassen wie es halt kommt. Macht ja doch keinen Sinn sich darüber aufzuregen.

Spid

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« Antwort #27 am: 04.08.2020 12:04 »
Fairness ist unbeachtlich und hat mit der Lebenswirklichkeit nichts zu tun.

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« Antwort #28 am: 04.08.2020 12:16 »

Ich stelle mal anheim, dass man durch Corona vllt. auch einen Vorteil haben könnte. Dass ggf. vieles (genau aufgrund der Probleme) nicht so eng gesehen wird im Kontext von Prüfungen usw.

Achso: Wenn du Fairness willst, dann bist du im ÖD falsch! :-)

Muenchner82

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Antw:BL 1 - Kündigung bei Nichtbestehen
« Antwort #29 am: 04.08.2020 12:17 »
Für jemanden mit rechtlicher Ausbildung (Rechtsanwalt) sollte, selbst wenn diese schon sehr lange zurückliegt, der BL1 ein Spaziergang sein. Also wo liegt das Problem?