@ insider2, im Kern sehe ich dat gar nicht anders.
Aber, so meine Sicht der Dinge, ist es doch einfach dämlich seitens der Kommune 4 "Umschulungen" zu finanzieren, sei es durch Freistellung und Lehrgangsgebühren, und am Ende hab ich dann keinen von denen im Arbeitsverhältnis wg Nichtbestehens? Dann bekommen sie aufgrund der fehlenden Voraussetzung in der Person (sofern Ausbildung- und Prüfungspflicht besteht) halt die niedrigere EG und ich schau mir an wie sie sich bewähren und sie bekommen unmittelbar nach "Kündigung" nen befristeten Vertrag. Ber soll jede Kommune machen wie sie meint/kann (oder muss)
Ja, du hast ja u.U. Recht. Aber überleg doch mal: Der TE ist ReFa, hat schon ein Jahr Praxis in der Verwaltung, der BL1 ist gerade erst gestartet. Warum werden jetzt schon die Pferde scheu gemacht. Vielleicht sollte er erstmal etwas (geistige) Initiative zeigen und sich um das Bestehen bemühen und nicht über ungelegte Eier sprechen. Man kann doch nicht alles dem Arbeitgeber überhelfen. Aber ich denke, die Tugenden wie Fleiß, Verantwortung für sein Handeln über nehmen usw. sind nicht mehr so ausgeprägt. Lieber wird gemeckert, gefordert und gejammert.
Ja, ich finde auch, dass hier die Pferde ein bissl scheu gemacht werden. Ich bleibe aber dabei, dass ich es AG-seitig überaus dämlich finde die Kohle in Fortbildung zu investieren, und dann auf Beending des AV zu beharren.
Ich als AG / Personalamt würde ja unmittelbar nach "Kündigung" nen befristeten Vertrag zwecks Erprobung anbieten...
Darüber hinaus sagt dies ja auch schon einiges über die Qualität des AG aus. Allerdings auch über die Auswahlqulität der/des TE
Ich bin jetzt sieben Monate da, kein ganzes Jahr. Und am Anfang war es so, dass ich die Dienststelle alls zwei Monate gewechselt habe, quasi wie ein Azubi. Und man bekommt dann halt auch nur Azubi-Aufgaben, weil auch keiner Lust hat, sich mit einem beschäftigen und Sachen zu zeigen.