Autor Thema: BL 1 - Kündigung bei Nichtbestehen  (Read 9600 times)

Kaiser80

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Antw:BL 1 - Kündigung bei Nichtbestehen
« Antwort #30 am: 04.08.2020 12:19 »
@ insider2, im Kern sehe ich dat gar nicht anders.
Aber, so meine Sicht der Dinge, ist es doch einfach dämlich seitens der Kommune 4 "Umschulungen" zu finanzieren, sei es durch Freistellung und Lehrgangsgebühren, und am Ende hab ich dann keinen von denen im Arbeitsverhältnis wg Nichtbestehens? Dann bekommen sie aufgrund der fehlenden Voraussetzung in der Person (sofern Ausbildung- und Prüfungspflicht besteht) halt die niedrigere EG und ich schau mir an wie sie sich bewähren und sie bekommen unmittelbar nach "Kündigung" nen befristeten Vertrag. Ber soll jede Kommune machen wie sie meint/kann (oder muss)

Ja, du hast ja u.U. Recht. Aber überleg doch mal: Der TE ist ReFa, hat schon ein Jahr Praxis in der Verwaltung, der BL1 ist gerade erst gestartet. Warum werden jetzt schon die Pferde scheu gemacht. Vielleicht sollte er erstmal etwas (geistige) Initiative zeigen und sich um das Bestehen bemühen und nicht über ungelegte Eier sprechen. Man kann doch nicht alles dem Arbeitgeber überhelfen. Aber ich denke, die Tugenden wie Fleiß, Verantwortung für sein Handeln über nehmen usw. sind nicht mehr so ausgeprägt. Lieber wird gemeckert, gefordert und gejammert.
Ja, ich finde auch, dass hier die Pferde ein bissl scheu gemacht werden. Ich bleibe aber dabei, dass ich es AG-seitig überaus dämlich finde die Kohle in Fortbildung zu investieren, und dann auf Beending des AV zu beharren.
Ich als AG / Personalamt würde ja unmittelbar nach "Kündigung" nen befristeten Vertrag zwecks Erprobung anbieten...

Darüber hinaus sagt dies ja auch schon einiges über die Qualität des AG aus. Allerdings auch über die Auswahlqulität der/des TE


Ich bin jetzt sieben Monate da, kein ganzes Jahr. Und am Anfang war es so, dass ich die Dienststelle alls zwei Monate gewechselt habe, quasi wie ein Azubi. Und man bekommt dann halt auch nur Azubi-Aufgaben, weil auch keiner Lust hat, sich mit einem beschäftigen und Sachen zu zeigen.


Kaiser80

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Antw:BL 1 - Kündigung bei Nichtbestehen
« Antwort #31 am: 04.08.2020 12:21 »
Also wo liegt das Problem?
Angst, Mangelndes Selbsvertrauen, Neid o.ä. würde ich aus en Kommentaren schließen. Oder Frust den falschen AG ausgesucht zu haben

MiJa

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Antw:BL 1 - Kündigung bei Nichtbestehen
« Antwort #32 am: 04.08.2020 13:30 »
Fairness ist unbeachtlich und hat mit der Lebenswirklichkeit nichts zu tun.

Das stimmt leider  ::)

MiJa

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Antw:BL 1 - Kündigung bei Nichtbestehen
« Antwort #33 am: 04.08.2020 13:35 »
Also wo liegt das Problem?
Angst, Mangelndes Selbsvertrauen, Neid o.ä. würde ich aus en Kommentaren schließen. Oder Frust den falschen AG ausgesucht zu haben

Glaub mir, alles ist besser, als beim Anwalt zu arbeiten  ;)

Und neidisch bin ich nun wirklich nicht. Und wie gesagt - eine Refa-Ausbildung kann man damit einfach nicht vergleichen.

Organisator

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Antw:BL 1 - Kündigung bei Nichtbestehen
« Antwort #34 am: 04.08.2020 13:38 »
Welche Eigeninitiativen habt ihr denn schon gestartet und wie hat sich der Arbeitgeber dazu verhalten?

Mehr als evtl. Lerngruppen zu bilden und sich die Sachen im Selbststudium beizubringen bleibt uns ja momentan nicht übrig. Leider gibt es hier niemanden (auch nicht intern), der uns da eine Art "Nachhilfe" geben würde. Beim PA wurde uns nur gesagt, wie würden das schon schaffen.

Echt jetzt? Ihr seid 2.500 Beschäftigte und keiner will euch helfen?
Ich meine, es gibt deutlich mehr als Lerngruppen und Selbststudium. Und kein verständiger Arbeitgeber würde euch Steine in den Weg legen, wenn ihr Vorschläge macht.