Autor Thema: von TV-L Universität nach TVöD An-Institut  (Read 1422 times)

kcpb

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Guten Morgen,

bei einem möglichen Wechsel vom TV-L zum TVöD an ein An-Institut einer Universität behält man VBL, Arbeits- und Dienstzeit usw. bei oder wird es wie ein Ausscheiden aus dem öD gesehen?

Danke im Voraus für Eure Antworten
kcpb

Spid

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Antw:von TV-L Universität nach TVöD An-Institut
« Antwort #1 am: 03.08.2020 10:47 »
Die Zugehörigkeit zum öD ist ohnehin unbeachtlich. Es kommt auf den AG-Wechsel an. Ein solcher liegt wohl vor. Davon ab sind die meisten An-Institute privatrechtlich organisiert und somit kein öD.

WasDennNun

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Antw:von TV-L Universität nach TVöD An-Institut
« Antwort #2 am: 04.08.2020 14:31 »
Es gibt an An-Institute, die eben aus dem Grund von den Profs. gegründet wurden, sich vom TV-L und öD Korsett zu befreien.
Andere lehnen sich halt trotzdem an das TV-L was VBL, Arbeits- und Dienstzeit angeht an.
Andere machen ganz eigenen Haustarife und betriebliche Altersversorgung.

Aber im Kern bist du damit raus aus dem öD,
macht aber nichts, ich hatte solche Wechsel mehrfach gemacht (Uni/An-Institute/Industrie/Behörde) alles dabei, VBL kann dann wieder weitergemacht werden etc.
Man muss nur Durchsetzungskraft haben, wenn man dann später wieder im öD landetet, dass man da nicht mit der Stufe 3 abgespeist wird, sondern man förderliche Zeiten etc. anerkannt bekommt.