Es liegt in der Natur der Sache, daß Menschen Tätigkeiten, die in einem mindestens losen Bezug zur eigenen Tätigkeit stehen, maßlos überschätzen. So ist es auch bei Dir. Du verkennst den Rechtsbegriff nicht nur der umfassenden Fachkenntnisse sondern der Fachkenntnisse überhaupt. Komplexitätsgade, Skalierungsproblematiken, Problematiken hinsichtlich historisch vorhandener Beschränkungen in Größe und Übertragung... sind allesamt völlig unbeachtlich. Die TVP wollten derlei nicht abbilden. Sie haben sich für die weitestgehende Übernahme der Tätigkeitsmerkmale aus der EGO Bund entschieden - und bei deren Formulierung hat man mehrere Fallgruppen gestrichen, die Komplexität abbilden sollten, mit der Begründung "Das hatten wir doch im BAT, davon wollten wir doch weg." Auch die Kenntnis bspw. im Bereich mehrerer Programmiersprachen oder ihrer Varianten und Abarten, wie man sie vielleicht, vielleicht auch nicht für die Frontendprogrammierung benötigt, können eine Steigerung in der Tiefe darstellen, da das BAG bereits 1997 entscheiden hat, daß auch die vollständige Kenntnis von Programmiersprachen auf einem Niveau, das deren sichere Anwendung erlaubt, nicht einmal das Niveau gründlicher Fachkenntnisse erreicht. Der Fachkenntnisbegriff der EGO wie auch der vorhergegangenen VergO ist nunmal ein spezieller, der sich nunmal rein auf Kenntnisse und nicht etwa auf deren Verknüpfung, Schwierigkeiten und Umstände bei der Anwendung oder sonstiges bezieht.