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Eingruppierung Stelle

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Spid:

--- Zitat von: WasDennNun am 11.08.2020 13:01 ---
--- Zitat von: Spid am 11.08.2020 12:16 ---Dein höheres Maß an Vorstellungsvermögen rückt Dich in die Nähe von Dame Rowling.

--- End quote ---
Danke.
Schade das dir das Fachwissen fehlt zu verstehen was die notwendigen Tätigkeiten sind.

--- End quote ---

Es ist mein überragendes Fachwissen, das mich erkennen läßt, daß die notwendigen Tätigkeiten eben keine höhere Entgeltgruppe ergeben - und zwar deshalb, weil im seinerzeitigen Entwurf dieses Abschnitts der EGO Bund, die ja von Kommunen und Ländern weitgehend übernommen wurden, in 4 Entgeltgruppen je zwei Fallgruppen gestrichen wurden, die abgebildet hätten, was Du als höherwertig siehst. Das hat es aber eben nicht in die EGO geschafft. Rechtsfolge ist nun, daß es nicht abgebildet ist - und somit nicht eingruppierungsrelevant. Man hat sich hauptsächlich auf Fachkenntnisse versteift.

Admin:

--- Zitat von: Exekutor am 11.08.2020 13:06 ---
Danke für das Kompliment. Du kannst ja richtig nett sein.

Und jetzt geh zu deinen Laien du XXXXXX

--- End quote ---

Sperrung für ein paar Tage wegen Beleidigung.

WasDennNun:

--- Zitat von: Spid am 11.08.2020 13:22 ---Es ist mein überragendes Fachwissen, das mich erkennen läßt, daß die notwendigen Tätigkeiten eben keine höhere Entgeltgruppe ergeben

--- End quote ---
Tätigkeiten eines BSC Informatikers soso, gestrichen, soso, nicht relevant ah ja.

Das kann nur an deinem laienhaften Verständnis von Informatik liegen.
Zur Info diese von dir benannten AVs :
1) Fachanwendungen
2) Datenbankoberflächen
3) SQL
4) EDV-Querschnittsaufgaben

können alle die Spannweite von E6-E12 haben, je nachdem was wirklich dahinter steht.


Spid:
Nein, Dein laienhaftes Unverständnis der tariflichen Eingruppierungsvoschriften führt dazu, daß Du nicht erkennst, daß ich Deine fachlichen Vorbringungen sehr wohl verstanden habe, ich sie auch schätze, sie jedoch im aktuellen Tarifregime wirkungslos verpuffen.

WasDennNun:

--- Zitat von: Spid am 11.08.2020 14:47 ---Nein, Dein laienhaftes Unverständnis der tariflichen Eingruppierungsvoschriften führt dazu, daß Du nicht erkennst, daß ich Deine fachlichen Vorbringungen sehr wohl verstanden habe, ich sie auch schätze, sie jedoch im aktuellen Tarifregime wirkungslos verpuffen.

--- End quote ---
Wieso? Kommen die Tätigkeiten eines BSC Informatikers nicht zur E10?

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