Rückgruppierung in E13 nach 5 Jahren in E15

Begonnen von jensanders, 04.08.2020 16:24

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jensanders

Hallo,
nachdem ich bei meinem Arbeitgeber (große Universität) 9.8 Jahre in TVL-E13Ü (am Ende seit 2 Jahren Stufe 4A) gearbeitet habe wurde ich wegen Leitungsaufgaben für 5 Jahre in TVL-E15 (3 Jahre Stufe 3, 2 Jahre Stufe 4) höhergruppiert. Jetzt werde ich wohl in TVL-13 rückgruppiert, vermutlich in Stufe 4 (wie vorgeschrieben).

Meine Frage wäre: kann ich einfordern wieder in E13Ü (statt E13) eingesetzt zu werden? Und, lässt sich die Wartezeit (war ja schon einmal für etwa 2 Jahre in E13Ü Stufe 4 beim gleichen Arbeitgeber) auf den kommenden Aufstieg nach Stufe 5 anrechnen? Die Anstellung war jeweils lückenlos.

Besten Dank!


jensanders

Danke für die kurze und knackige Antwort  ;D . Ist eine Anrechnung der Beschäftigungszeiten generell unmöglich, oder Ermessensfrage des Arbeitgebers?

Spid

Inwiefern ginge es um Beschäftigungszeit? Die wird doch überhaupt nicht berührt.

WasDennNun

Wurde dir die Tätigkeiten nur vorübergehend übertragen oder dauerhaft?