Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Rückgruppierung in E13 nach 5 Jahren in E15
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jensanders:
Hallo,
nachdem ich bei meinem Arbeitgeber (große Universität) 9.8 Jahre in TVL-E13Ü (am Ende seit 2 Jahren Stufe 4A) gearbeitet habe wurde ich wegen Leitungsaufgaben für 5 Jahre in TVL-E15 (3 Jahre Stufe 3, 2 Jahre Stufe 4) höhergruppiert. Jetzt werde ich wohl in TVL-13 rückgruppiert, vermutlich in Stufe 4 (wie vorgeschrieben).
Meine Frage wäre: kann ich einfordern wieder in E13Ü (statt E13) eingesetzt zu werden? Und, lässt sich die Wartezeit (war ja schon einmal für etwa 2 Jahre in E13Ü Stufe 4 beim gleichen Arbeitgeber) auf den kommenden Aufstieg nach Stufe 5 anrechnen? Die Anstellung war jeweils lückenlos.
Besten Dank!
Spid:
Nein und nein.
jensanders:
Danke für die kurze und knackige Antwort ;D . Ist eine Anrechnung der Beschäftigungszeiten generell unmöglich, oder Ermessensfrage des Arbeitgebers?
Spid:
Inwiefern ginge es um Beschäftigungszeit? Die wird doch überhaupt nicht berührt.
WasDennNun:
Wurde dir die Tätigkeiten nur vorübergehend übertragen oder dauerhaft?
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