Mir geht es dabei auch um die Frage, ob das so richtig ist, dass die Beschäftigten der beteiligten Gemeinden nicht im Wählerverzeichnis auftauchen.
In diesem Zusammenhang stellt sich mir auch die Frage, an wen wenden sich diese Beschäftigten, wenn wir als Personalrat der erfüllenden Gemeinde nicht zuständig sind und sie selbst keinen Personalrat haben?