Hallo,
ich habe mich jetzt auf einem Gelände aufgehalten, das wegen Corona gesperrt ist.
Nirgendwo habe ich ein Schild gesehen, das das verboten ist.
An der Stelle, wo eins hängen soll, hing tatsächlich keins. Hab da zusammen mit dem Mitarbeiter vom Ordnungsamt geschaut. Da soll ein neues aufgehängt werden.
Klar, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Ich möchte halt gerne wissen, wo sowas steht, dass es ausreicht, wenn die Stadt z. B. im März das einmal verkündet und somit hat sie ihrer Pflicht genüge getan hat, wenn sie eben eine solche Sperre einmal kundgetan hat und sie dann z. B. auch gar nicht verpflichtet ist, das Gebiet abzusperren?
Ich hoffe, ihr wisst, was ich meine. ;-)
Dankeschön.
LG