Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Bund
[TV-A] Stellenwertigkeit und Eingruppierung
buerocratix:
--- Zitat von: WasDennNun am 05.08.2020 12:51 ---
--- Zitat von: buerocratix am 05.08.2020 12:05 ---Bezeichnet nicht die Vorbemerkung 8 unter Anlage 1 Punkt 7. Beschäftigte in der Informationstechnik
--- Zitat ---Nach den Tätigkeitsmerkmalen dieses Abschnitts sind auch diejenigen Beschäftigten eingruppiert, denen ohne eine abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung oder eine abgeschlossene einschlägige Hochschulbildung aufgrund ihrer Eignung entsprechende Tätigkeiten übertragen wurden.
--- End quote ---
den "Sonstigen Beschäftigten"?
--- End quote ---
7Für Beschäftigte mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung und entsprechender Tätigkeit sowie für sonstige Beschäftigte, denen aufgrund ihrer Eignung entsprechende Tätigkeiten übertragen wurden,
gelten die allgemeinen Tätigkeitsmerkmale des Teils I.
Also jemand der wH Tätigkeiten übertragen bekommt, z.B. Tätigkeiten eines Diplom Informatikers, der wird nach Teil I eingruppiert. Und dann kann man schauen, ob er sonstiger ist (egal ob Studium oder Schulabbrecher)
--- End quote ---
Wir reden hier doch auch von Hochschulbildung (in der Ausschreibung ist von Dipl.-Ing. (FH) und Bachelor die Rede) und nicht über wissenschaftliche Hochschulbildung? Verstehe grade nicht, worauf du hinaus willst.
WasDennNun:
--- Zitat von: buerocratix am 05.08.2020 13:11 ---worauf du hinaus willst.
--- End quote ---
Du hast das Merkmal "sonstige Beschäftigte" eingebracht.
Das findet aber nur bei den wiss. hochschultätigkeiten Anwendung.
Für diejenigen, die bei Eignung die Tätigkeiten aus diesen Abschnitt übertragen bekommen, existiert dieser Begriff nicht, die sind einfach - bei entsprechender Eignung - entsprechend eingruppiert (Hast du ja selbst ausgeführt).
Egal ob sie Schulabbrecher oder sonstwas sind (eben auch Egal ob und welches Bsc FH.Diplom oder Ausbildung, alle gleichwertig bei Eignung). Nix mit starker Einschränkung sB.
Also einfach Eignung haben (wie auch immer erworben) und Tätigkeiten übertragen bekommen und dann bist du ohne Abschläge in der EG der Tätigkeit.
Organisator:
Verstehe ich da was falsch oder ist der TV-A so anders? EntgO TVöD besagt bei Informatikern für die E 10:
Beschäftigte mit einschlägiger abgeschlossener Hochschulbildung (z. B. in der Fachrichtung Informatik) und entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Be-schäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen ent-sprechende Tätigkeiten ausüben
Ingenieure dito.
Spid:
Ja, die Anlage 2 zum TV EGV Autobahn GmbH unterscheidet sich erheblich von der EGO Bund.
WasDennNun:
Entgeltgruppe 10
1. Beschäftigte mit einschlägiger abgeschlossener Hochschulbildung (z.B. in der Fachrichtung Informatik) und entsprechender Tätigkeit.
2. Beschäftigte der Entgeltgruppe 9b, deren Tätigkeit einen Gestaltungsspielraum erfordert, der über den Gestaltungsspielraum in Entgeltgruppe 8 hinausgeht.
EDIT:
plus den Zusatz in den Vorbemerkung:
8Nach den Tätigkeitsmerkmalen dieses Abschnitts sind auch diejenigen Beschäftigten eingruppiert, denen ohne eine abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung oder eine abgeschlossene einschlägige Hochschulbildung aufgrund ihrer Eignung entsprechende Tätigkeiten übertragen wurden.
EDIT2:
Aber durchaus mit:
6Nicht nach diesen Tätigkeitsmerkmalen eingruppiert sind Beschäftigte, die lediglich
IKT-Systeme anwenden oder Beschäftigte, die lediglich die Rahmenbedingungen für die Informations- und Kommunikationstechnik schaffen und sich die informationstechnischen Spezifikationen von den IKT-Fachleuten zuarbeiten lassen.
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version