Autor Thema: [TV-A] Stellenwertigkeit und Eingruppierung  (Read 17485 times)

Organisator

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Antw:[TV-A] Stellenwertigkeit und Eingruppierung
« Antwort #15 am: 05.08.2020 13:57 »
na DAS wäre doch mal was für die Wunschliste Tarifverhandlungen TVöD!
Dann wären wir endlich diese blöden "sonstigen" los (die eh keiner nutzt) und der Tarif würde sich endlich mal auch de fakto vom Laufbahnprinzip verabschieden.... naja, zumindest ein bischen.

WasDennNun

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Antw:[TV-A] Stellenwertigkeit und Eingruppierung
« Antwort #16 am: 05.08.2020 13:59 »
Gell  :P

Einfach mal praktisch und mehr Durchlässigkeit für die, die was können.
Leider auch mehr Missbrauch und Günzling Beförderung für die anderen.

buerocratix

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Antw:[TV-A] Stellenwertigkeit und Eingruppierung
« Antwort #17 am: 05.08.2020 14:09 »
worauf du hinaus willst.
Du hast das Merkmal "sonstige Beschäftigte" eingebracht.
Das findet aber nur bei den wiss. hochschultätigkeiten Anwendung.

Für diejenigen, die bei Eignung die Tätigkeiten aus diesen Abschnitt übertragen bekommen, existiert dieser Begriff nicht, die sind einfach - bei entsprechender Eignung - entsprechend eingruppiert (Hast du ja selbst ausgeführt).
Egal ob sie Schulabbrecher oder sonstwas sind (eben auch Egal ob und welches Bsc FH.Diplom oder Ausbildung, alle gleichwertig bei Eignung). Nix mit starker Einschränkung sB.

Also einfach Eignung haben (wie auch immer erworben) und Tätigkeiten übertragen bekommen und dann bist du ohne Abschläge in der EG der Tätigkeit.

Ok, danke. Jetzt habe ich es kapiert. Hätte mir den TV gründlicher anschauen sollen.

Eine Einschränkung gibt es aber: falls nicht die besonderen, sondern die allgemeinen Tätigkeitsmerkmale verwendet werden, taucht der "Sonstige Beschäftigte" wieder auf und zwar nicht nur für Tätigkeiten für die man eine wissenschaftliche Hochschulbildung braucht.

Zitat
Entgeltgruppe 9b

  • Beschäftigte mit abgeschlossener Hochschulbildung und entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, denen aufgrund ihrer Eignung entsprechende Tätigkeiten übertragen wurden.
  • Beschäftigte, deren Tätigkeit gründliche, umfassende Fachkenntnisse und selbstständige Leistungen erfordert.

WasDennNun

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Antw:[TV-A] Stellenwertigkeit und Eingruppierung
« Antwort #18 am: 05.08.2020 14:13 »
Richtig.
Das hat mEn den einfachen Grund, dass dort kein Mangel an Bewerber existiert und man im anderen Bereich mehr Flexibilität braucht um Quereinsteigern die Tür zu öffnen.

Spid

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Antw:[TV-A] Stellenwertigkeit und Eingruppierung
« Antwort #19 am: 05.08.2020 14:38 »
Es ist eher so, daß Fg. 2 die gebräuchliche (und wesentlich ältere) Form für das gleiche Tätigkeitsmerkmal wie in Fg. 1 darstellt, nur ohne Voraussetzung in der Person.

WasDennNun

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Antw:[TV-A] Stellenwertigkeit und Eingruppierung
« Antwort #20 am: 05.08.2020 15:19 »
Dein Einwand geht fehl und folgt nicht der Diskussion, bezüglich Organisators Anmerkung, ist aber nicht wertlos.  :-*

Spid

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Antw:[TV-A] Stellenwertigkeit und Eingruppierung
« Antwort #21 am: 05.08.2020 15:41 »
Was interessiert mich Organisators Anmerkung? Im Bereich der allg. Tätigkeitsmerkmale und damit für die absolute Masse der TB gibt es einzig und allein im Bereich der Kommunen, die im räumlichen Geltungsbereich der Ausbildungs- und Prüfungspflicht liegen, überhaupt ein Erfordernis der Eigenschaft des sonstigen Beschäftigten. Im Bereich der IT - und somit für eine Randgruppe der Beschäftigten - wird es witzigerweise ab dem 01.01.2021 so sein, daß die EGO Bund die einzige im öD sein wird, die für die E10 die grundsätzliche Erfordernis eines Hochschulstudiums unter Einschluß der Möglichkeiten des sonstigen Beschäftigten sieht. Dafür ist sie im Bereich <E10 für einen Teil der TB deutlich günstiger, da die Merkmale aufgrund der fehlenden Fg. 2 der E6 leichter erreichbar sind - und für einen anderen Teil nicht, da es in E6 und aufbauenden Fallgruppen wiederum der Voraussetzung in der Person bedarf.

WasDennNun

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Antw:[TV-A] Stellenwertigkeit und Eingruppierung
« Antwort #22 am: 05.08.2020 15:44 »
Ach so du wolltest nur dein historisches Wissen kundtun (nächstes mal bitte in einem eigenem Thread), nun da es nichts mit der Diskussion zu tun hat, ist so dann doch wertlos.

Spid

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Antw:[TV-A] Stellenwertigkeit und Eingruppierung
« Antwort #23 am: 05.08.2020 15:57 »
Nein. Mein Beitrag widerlegt Dein aufgrund unzureichender Kenntnisse in der Diskussion geäußertes Erachten.

WasDennNun

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Antw:[TV-A] Stellenwertigkeit und Eingruppierung
« Antwort #24 am: 05.08.2020 16:13 »
Und was dein Exkurs zur Fg. 2 mit Satz 8 der Anmerkung zu tun? Denn darauf bezog es sich. Also nur historisierendes, von dir eben ohne Bezug.
oder mit deinen Worten zu Sprechen: Bla.

Spid

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Antw:[TV-A] Stellenwertigkeit und Eingruppierung
« Antwort #25 am: 05.08.2020 16:22 »
Warum sollte ich mich auf Satz 8 welcher Anmerkung auch immer beziehen? Du hast im Hinblick auf die Ausführungen von @buerocratix behauptet:
Richtig.
Das hat mEn den einfachen Grund, dass dort kein Mangel an Bewerber existiert und man im anderen Bereich mehr Flexibilität braucht um Quereinsteigern die Tür zu öffnen.

Und das ist unzutreffend, da die Flexibilität genau die gleiche ist: keine Anforderung in der Person und kein Erfordernis des sonstigen Beschäftigten.

buerocratix

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Antw:[TV-A] Stellenwertigkeit und Eingruppierung
« Antwort #26 am: 06.08.2020 11:56 »
@Spid, kannst du vielleicht auch noch deine Sicht der Dinge zu meinem Ausgangspost zum Besten geben?

Spid

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Antw:[TV-A] Stellenwertigkeit und Eingruppierung
« Antwort #27 am: 06.08.2020 12:13 »
Maßgeblich für die Beurteilung, ob hier ein ingenieursmäßiger Zuschnitt vorliegt, sind die Kriterien des BAG für Technische Beschäftigte, u.a. festgelegt im Urteil v. 29.08.1984 - 4 AZR 309/82. Da nur ein Arbeitsvorgang vorliegt und die Anwendung im Vordergrund steht, ist eine Verortung im BT Ziff. 7 Unfug. Die zuvor genannten Kriterien sehe ich hingegen erfüllt. Allerdings seheich keine besonderen Leistungen im Tarifsinne. Weitere Heraushebungen sind nicht zu prüfen. E10 dürfte zutreffend sein.

Feidl

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Antw:[TV-A] Stellenwertigkeit und Eingruppierung
« Antwort #28 am: 06.08.2020 15:34 »
Sollte es nur E10 sein (und nur E10 angeboten werden), dann werden sie niemanden finden. E10 ist Minimum, was für jemand mit den genannten Abschlüssen (Geoinformatik, Vermessung, bei Geografie bin ich mir unsicher) in Frage kommt und das ohne Teamleitung.

Vergleichbare Stellen im TVÖD-Bereich sind E11 und das häufig sogar ohne Teamleitung.

WasDennNun

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Antw:[TV-A] Stellenwertigkeit und Eingruppierung
« Antwort #29 am: 06.08.2020 15:38 »
Wenn dort jedoch eine strategische Ausrichtung der Abteilung vorhanden ist, dürfte E13 zutreffend sein.