Selbstverständlich. Man hatte ja mal geplant, viel mehr Bescheinigungen rein elektronisch durch die Arbeitgeber abgeben zu lassen, als das zuletzt der Fall war. Da aber wohl beide Seiten nicht so schnell waren, wurde dann immer noch viel auf Papier gemacht und da stellte man dann zweierlei Dinge fest:
Erstens, dass die verwendeten Begrifflichkeiten nicht immer die gleichen waren. Also musste man zunächst mal diese Begriffe bestimmen.
Zweitens, dass die Abrechnung zweier quasi gleich entlohnter Personen unterschiedliche Beträge ausweisen konnte, da eben hier etwas ins Nettoentgelt floss, und dort nicht. Vielleicht nicht bei den Standardfällen, aber es gibt eine Vielzahl von Entgeltbestandteilen und wohl so 150-200 verschiedene Entgeltabrechnungsprogramme, sodass ich diese Vereinheitlichung bzw. Vorgabe begrüße.