Meine jetzige Dienststelle ist nun der Ansicht, sie könne mich nicht versetzen, ich müsste kündigen und bei der neuen Dienststelle neu eingestellt werden. Grund wäre ein Wechsel des übergeordneten Ministeriums (Finanz zu Kultus).
Ich denke, dass das falsch ist, da nur der Arbeitgeber entscheidend ist und der in beiden Fällen das Land ist, oder?
Falls ich mich der Einfachheit halber darauf einlassen würde, ein neues Arbeitsverhältnis zu begründen, hätte das Konsequenzen abgesehen von einer erneuten Probezeit?
Für die Entgeltstufe wäre es ja ggfs. sogar hilfreich, da keine Höhergruppierung, sondern Neueinstellung?!
Würde die Jahressonderzahlung gekürzt auf 3/12 bei Beginn am 01.10.20.?
In einem anderen Thread war die Rede von Zeiten beim gleichen Arbeitgeber. Dann wäre der Vertragswechsel unschädlich.