Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Wechsel beim gleichen Arbeitgeber (Land/West) - Höhergruppierung
KakPuh:
Danke!
Kündigunsfrist könnte ich noch einhalten, wenn ich bis nächste Woche kündige, dann wäre das ja vielleicht gar nicht die schlechteste Möglichkeit, da ich mich nicht rumärgern muss und bei der Einstufung ggfs. sogar Vorteile habe.
Aber erstmal muss ich den neuen Personaler zu greifen kriegen...
LeonL:
@ spid: Mich interessiert dieses Thema auch. Kannst du kurz noch einmal ausführen, was du damit meinst:
"Probezeit bestünde, Wartezeit nach KSchG nicht"
Ich ging bisher davon aus, dass bei einer Kündigung und nahtloser Wiedereinstellung beim selben AG keine erneute Probezeit gilt? Nun habe ich im §2 TVL gelesen, dass sie doch gilt?
Was meinst du mit Wartezeit nach Kündigungsschutzgesetz? Bedeutet dies, dass zwar ohne Angabe von Gründen, aber in der ordentlichen Kündigungsfrist gekündigt werden kann?
Spid:
Die Probezeit hat bei unbefristeten Arbeitsverhältnissen in den Tarifregimen TVÖD/TV-L/TV-H keine Bedeutung, da die Kündigungsfrist unabhängig von der Probezeit geregelt ist - und das ist nunmal die einzige Wirkung einer Probezeit: bei Arbeitsverhältnissen, deren Kündigungsfrist sich nach dem BGB richtet, ist die Kündigungsfrist in der Probezeit zwei Wochen.
Die Wartezeit des KSchG ist jene, die erfüllt sein muß, damit das KSchG gilt.
LeonL:
Ergo, wenn die Frist für den Kündigungsschutz dann nicht gilt, gilt der Kündigungsschutz ab sofort? Das heißt, eine Kündigung ohne Angabe von Gründen ist nicht möglich bei einem zweiten direkt anschließenden Arbeitsvertrag beim selben AG?
KakPuh:
Es läuft auf ein neues Arbeitsverhältnis hinaus.
Ich soll nächste Woche den neuen Vertrag bekommen.
Falls mir nun eine der Dienststellen weis machen möchte , dass mir die JSZ gekürzt werden muss, wo kann ich nachlesen, dass die Begründung des neuen Arbeitsverhältnisses unschädlich ist?
§20 Zielt auf ein Arbeitsverhältnis ab, das wäre bei mir ab 01.11. ein neues. Aber Anspruch auf Entgelt gegen den Arbeitgeber hatte ich ja auch in dem alten Arbeitsverhältnis, dann dann mit Ablauf des 31.10. endet.
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