Autor Thema: zeitliche Sichtweisen bei Stellenbewertungen  (Read 1884 times)

BenQ5

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Bei uns wurden zahlreiche Anträge nach 29b tvü-vka fristgerecht gestellt. Die Bearbeitung hat sich bis heute hingezogen ist nun aber beendet. Tw. ist auch eine Anhebung der EG´n vorgenommen worden.

Ein Streitpunkt sind aber die verschiedenen zeitlichen Sichtweisen.

Das Personalamt und die Fachdienstleiterin haben sich quasi in den letzten Wochen jeden einzelnen Arbeitsplatz angesehen und dabei festgehalten welche Aufgaben die Fachdienstleitung heute von welchen Kollegen ausüben lässt.

Was kann man anführen, das eben der Stichtag 31.12.16 maßgeblich war und die zu diesem Zeitpunkt unveränderte auszuübene Tätigkeit bewertet werden muss. Die AUfgabenübertragung , die ja dann nochmal weit vor dem Stichtag liegen kann, ist von Personen vorgenommen worden, die alle heute nicht mehr im DIenst sind und somit nicht mehr zur Klärung beitrag können. Die SIchtweisen unterscheiden sich erheblich, weil die heutige Fachdienstleitung nach ihren Vorstellungen Aufgaben gewichtet und somit auch höherwertigere Tätigkeiten anders ausüben lässt wie ursprünglich vor dem 31.12.16 übertragen worden sind. Und das Personalamt nimmt quasi die Wertung vor nach den heutigen tatsächlichen Umständen.

Spid

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Antw:zeitliche Sichtweisen bei Stellenbewertungen
« Antwort #1 am: 07.08.2020 13:24 »
Maßgeblich ist die auszuübende Tätigkeit am 01.01.2017, siehe §29b Abs. 1 Satz 2 TVÜ-VKA.