Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Tarifvertrag 2020 ist eine Lohnkürzung

<< < (4/4)

Spid:
Du solltest Deine Ansprüche gegen den AG geltend machen, damit sie nicht weiter verfallen - was hinsichtlich des Januarentgelts bereits geschehen ist. Eine Eingruppierungsfeststellungsklage rückt dem AG den Kopf gerade, eine Strafanzeige wegen Betruges sollte man - weil aufwandsarm - jedenfalls in Betracht ziehen.

AndreasErzieher:
Danke übrigends für dein Zeit!!!

AndreasErzieher:
Ja das mit dem Januargehalt is blöd, aber die Verdienstabrechnungen inkl. Januar kamen erst Gestern in der KiTa an. Danke für den Tip...und ich hoffe der war nicht der reine Sarkasmus...

JP:
Dazu kommt noch, wenn bei der Überleitung in die neue S-Tariftabelle das Entgelt niedriger ist, so wird ein Vergleichsentgelt bezahlt und man bekommt weiterhin sein altes Gehalt ausbezahlt. Niemand darf weniger verdienen durch die Überleitung. 

Navigation

[0] Message Index

[*] Previous page

Go to full version