Autor Thema: Eintrag im Führungszeugnis  (Read 7379 times)

Rabar

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Eintrag im Führungszeugnis
« am: 08.08.2020 19:25 »
Grüßt euch.

Ich habe eine Einstellungszusage bei einer Bundesbehörde als Programmierer, muss aber noch ein Führungszeugnis nachreichen.
Darin wird ein Verstoß gegen das AntiDopingGesetz drin stehen.

Wars das für mich? Gibt es da klare Regeln, dass dann eine sofortige Ablehnung erfolgt?

inter omnes

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Antw:Eintrag im Führungszeugnis
« Antwort #1 am: 08.08.2020 21:43 »
Um welche Art Führungszeugnis handelt es sich? War das Vergehen das einzige oder gibt es noch andere? Wie hoch war die Strafe?

RsQ

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Antw:Eintrag im Führungszeugnis
« Antwort #2 am: 08.08.2020 22:40 »
Darin wird ein Verstoß gegen das AntiDopingGesetz drin stehen.

Betrifft das nicht nur Sportler? Mithin gäbe es keinen beruflichen Kontext?!?

Elur

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Antw:Eintrag im Führungszeugnis
« Antwort #3 am: 09.08.2020 00:42 »
Bei einer einzigen Geldstrafe unter 90 Tagessätzen dürfte im Führungszeugnis kein Eintrag sein.

Elur

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Antw:Eintrag im Führungszeugnis
« Antwort #4 am: 09.08.2020 01:19 »
Ich habe gerade zufällig auf der Internetseite "Frag-einen-Anwalt.de" eine Frage gelesen, die du geschrieben haben könntest. Zumindest klingt sie sehr ähnlich. Meiner Meinung nach stimmt die Antwort des Rechtsanwaltes nicht.

In § 32 BZRG ist aufgeführt, was in ein Führungszeugnis aufgenommen wird. In § 32 Abs. 2 Nr. 5 BZRG steht weiterhin, dass Verurteilungen, durch die auf Geldstrafe von nicht mehr als neunzig Tagessätzen erkannt worden ist, nicht in ein Führungszeugnis aufgenommen werden, solange im Register keine weitere Strafe eingetragen ist. Sollte also diese Verurteilung deine einzige sein und unter 90 Tagessätzen liegen, dürfte sie nicht im Führungszeugnis sein.

In § 32 Abs. 3  BZRG sind die Unterschiede zum behördlichen Führungszeugnis aufgeführt. Dort sind also zusätzlich
- freiheitsentziehende Maßnahmen der Besserung und Sicherung,
- Verwaltungsentscheidungen, die nicht länger als 10 Jahre zurückliegen,
- Eintragungen wegen Schuldunfähigkeit, die nicht länger als 5 Jahre zurückliegen und/oder
- abweichende Personendaten
aufzunehmen.

In § 32 Abs. 4 BZRG ist weiterhin aufgeführt, dass auch dann beispielsweise eine Verurteilung mit einer Tagessatzhöhe bis 90 Tagessätzen in ein Behördenführungszeugnis aufgenommen wird, wenn es im Gewerbezusammenhang etc. begangen wurde.

Ich bin also der Meinung, dass dann dein Führungszeugnis "sauber" ist.
« Last Edit: 09.08.2020 01:27 von Elur »

Rabar

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Antw:Eintrag im Führungszeugnis
« Antwort #5 am: 09.08.2020 08:23 »
Hallo,

Danke für die Antworten. Es ist die einzige Strafe. Das AntiDopingGesetz wird auch angewendet an Privatsportlern, und zwar ziemlich hart. Ich habe jedenfalls aus meiner Dummheit gelernt.
Die Strafe steht in keinem Kontext zu meinem Beruf als Programmierer.

Gesetz dem Fall es steht doch etwas drin, wird man dann direkt aussortiert bzw. drückt man eventuell ein Auge zu, weil es in keinem beruflichen Zusammenhang steht?

Danke

Pseudonym

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Antw:Eintrag im Führungszeugnis
« Antwort #6 am: 09.08.2020 12:53 »
Gesetz dem Fall es steht doch etwas drin, wird man dann direkt aussortiert bzw. drückt man eventuell ein Auge zu, weil es in keinem beruflichen Zusammenhang steht?

Kommt drauf an. Aus Vorstrafen können sich charakterliche Züge / Eigenschaften ablesen lassen, wenn man das möchte. Da die Zusage aber bereits besteht, hast Du wohl überzeugt. Auch wenn es schwer fällt: nicht darüber nachdenken, da außerhalb deines Einflussbereichs. Du kannst allenfalls, sofern das Zeugnis nicht leer ist, mit dem Zeugnis und einer Erläuterung vorstellig werden.

Allgemein ist man bei Berufen mit Kindern weit, weit härter mit den Zeugnissen als beim Rest. Wer allerdings wegen Unterschlagung und Veruntreuung vorbestraft ist, wäre auf einem Kassenposten eher fehl am Platz.

Egon12

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Antw:Eintrag im Führungszeugnis
« Antwort #7 am: 10.08.2020 06:35 »
Ich bin neugierig, was hast du getan? Wann wird denn ein Freizeitsportler einer Dopingprobe unterzogen?

Kaiser80

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Antw:Eintrag im Führungszeugnis
« Antwort #8 am: 10.08.2020 07:35 »
Wann wird denn ein Freizeitsportler einer Dopingprobe unterzogen?

Muss nicht zwingend der Fall sein um einen Verstoß gg das AntiDopingGesetz zu begehen. Handel/Vertrieb, Erwerb,  Besitz in nicht geringem Umfang etc.

was_guckst_du

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Antw:Eintrag im Führungszeugnis
« Antwort #9 am: 11.08.2020 07:09 »
...in der Muckibude Pillen geschluckt oder verteilt... 8)

...geht zwar auf die Potenz, aber sieht "Hammer" aus... ;D
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Thomber

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Antw:Eintrag im Führungszeugnis
« Antwort #10 am: 11.08.2020 08:17 »
Hallo,

Danke für die Antworten. Es ist die einzige Strafe. Das AntiDopingGesetz wird auch angewendet an Privatsportlern, und zwar ziemlich hart. Ich habe jedenfalls aus meiner Dummheit gelernt.
Die Strafe steht in keinem Kontext zu meinem Beruf als Programmierer.

Gesetz dem Fall es steht doch etwas drin, wird man dann direkt aussortiert bzw. drückt man eventuell ein Auge zu, weil es in keinem beruflichen Zusammenhang steht?

Danke


Moin,
ich denke, dass IMMER nur die konkret verhängte Strafe eine Rolle spielt. Freiheitsstrafen ab 1 Jahr sind da nur von Belang.

Rabar

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Antw:Eintrag im Führungszeugnis
« Antwort #11 am: 11.08.2020 08:45 »
...in der Muckibude Pillen geschluckt oder verteilt... 8)

...geht zwar auf die Potenz, aber sieht "Hammer" aus... ;D

Hallo!

Dann bleibt mir einfach nur abzuwarten. Oben stehendes Zitat kann ich nicht stehen lassen, da es Unwissen verbreitet und Nachgeplapper ist. Testosteron steigert die Potenz, es mag Mittel geben, die Extrem Bodybuilder einnehmen und die Potenz senken, aber das ist nicht die Regel. Nichts desto trotz ist es eine Dummheit das Zeug zu nehmen und strafbar.

Organisator

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Antw:Eintrag im Führungszeugnis
« Antwort #12 am: 11.08.2020 08:49 »
Moin,
ich denke, dass IMMER nur die konkret verhängte Strafe eine Rolle spielt. Freiheitsstrafen ab 1 Jahr sind da nur von Belang.

Ach, und als Arbeitgeber würdest du es ignorieren, wenn jemand zu 120 Tagessätzen wegen Betrug verurteilt wurde und du jemand für die Kasse suchst?

was_guckst_du

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Antw:Eintrag im Führungszeugnis
« Antwort #13 am: 11.08.2020 09:06 »
Testosteron steigert die Potenz...

..ja dann ist das natürlich nachvollziehbar und verzeihbar.. 8) :)
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Thomber

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Antw:Eintrag im Führungszeugnis
« Antwort #14 am: 11.08.2020 09:12 »
Moin,
ich denke, dass IMMER nur die konkret verhängte Strafe eine Rolle spielt. Freiheitsstrafen ab 1 Jahr sind da nur von Belang.

Ach, und als Arbeitgeber würdest du es ignorieren, wenn jemand zu 120 Tagessätzen wegen Betrug verurteilt wurde und du jemand für die Kasse suchst?


Den Griff in die Kasse, vermutlich als Veruntreuung zu bewerten, findet keiner toll. Ich würde z.B. auch Täter von Kindermissbrauch nicht anstellen wollen, aber ob man einen Bewerber ablehnen darf, hängt 1. von der verhängten Strafe ab und 2. dann im Einzelfall sicherlich auch vom Zusammenhang zum beruflichen Tätigkeitsfeld. Insofern ja stimmt, die Art der Tat kann eine Rolle spielen. In diesem Fall hier dürfte das aber nicht gegeben sein.