Du solltest Deine Ansprüche gegen den AG geltend machen, damit sie nicht weiter verfallen - was hinsichtlich des Januarentgelts bereits geschehen ist. Eine Eingruppierungsfeststellungsklage rückt dem AG den Kopf gerade, eine Strafanzeige wegen Betruges sollte man - weil aufwandsarm - jedenfalls in Betracht ziehen.