Eingruppierung bei Übertragung Amtsleiterstelle

Begonnen von missy4star, 10.08.2020 14:22

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Organisator

Zitat von: missy4star in 11.08.2020 07:19

Hallo Börnie, ich bin seit 2011 bei der Gemeinde in Sachsen angestellt. Seit 2003 bin ich im öD. 'Leider' bin ich erst 35 ;)

Ich wollte mich einfach mal absichern, da meine AL von heute auf morgen weg ist und sie ja für Personal zuständig war. Da sie ausgefallen ist, ist meine Bürgermeisterin zu einer anderen Verwaltung, die das dann für sie ausgearbeitet hat. Mir war eigentlich klar, dass ich nur die E9a kriegen werde, jedoch finde ich es amüsant, da ich ja dieselben Tätigkeiten ausübe werde, wie meine AL, aber trotzdem weniger erhalte, mit der Begründung des fehlenden Studiums.

LG
und danke für eure Rückmeldungen

btw. Tariflich ist zwar nicht mehr herauszuholen, aber vielleicht an anderer Stelle? So könnten aus der Übernahme höherwertiger Tätigkeiten Personalentwicklungsmöglichkeiten entstehen, die mit der Bürgermeisterin verhandelt werden könnten....

missy4star

Ich habe vorhin noch einmal mit meiner BM gesprochen. Die Begründung warum ich nur eine E9a erhalte statt einer E10 liegt darin, dass mir langjährige Erfahrung in der Führung von Mitarbeitern fehlt. Fakt ist auch, dass ich die Aufgaben 1:1 übernehme.

Spid

Die vorgebrachte Begründung trägt nicht.

Pseudonym

Zitat von: missy4star in 11.08.2020 11:20
Ich habe vorhin noch einmal mit meiner BM gesprochen. Die Begründung warum ich nur eine E9a erhalte statt einer E10 liegt darin, dass mir langjährige Erfahrung in der Führung von Mitarbeitern fehlt. Fakt ist auch, dass ich die Aufgaben 1:1 übernehme.

Wenn die Gemeinde niemand anderen findet und Du pokern kannst, bitte um übertarifliche Zulage bis zum Erreichen der EG10 in entsprechender Stufe.

Das kann der BM mit Gemeinderat doch sicherlich absegnen, wenn tarifliche Möglichkeiten nicht funktionieren.

Spid

Die vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit ist grundsätzlich vom Direktionsrecht des AG gedeckt und bedarf nicht der Zustimmung des AN.

Pseudonym

Und wenn diese außerhalb der eigenen Qualifikation liegt?

Spid

Das muß schon sehr deutlich sein, um es unzumutbar zu machen. Derlei ist hier nicht im Ansatz erkennbar.

Organisator

Nicht?
gvFK vs. guFK + sL + bes. verantwortungsvoll + bes. Schwierigkeit / Bedeutung

Wo würdest du ansonsten einen sehr deutlichen Unterschied sehen?

Spid

Also reden wir auf der Qualifikationsseite gerade mal über den Unterschied zwischen einer Berufsausbildung und einer Berufsausbildung mit einer Fortbildung.

Organisator

Das stimmt hinischtlich der Qualifikation.

Sollten bei der Prüfung der Zumutbarkeit der vorübergehend übertragenen Tätigkeiten nicht auch noch die Tätigkeitsmerkmale (der höherwertigen Aufgaben) berücksichtigt werden?

Spid

Es wäre darzulegen, inwiefern der konkrete AN in einem solchen Maße von seiner tatsächlichen Qualifikation und individuellen Fähigkeiten für die vorübergehend auszuübende höherwertige Tätigkeit ungeeignet wäre, daß deren Übertragung unzumutbar wäre. Das mag im konkreten Einzelfall mal vorkommen.