In der Entgeltordnung steht bei den Eingruppierungen für Ingenieure (da gehöre ich zu, deshalb die Frage)
Zitat:
1. Beschäftigte der Entgeltgruppe 10 Fallgruppe 1, deren Tätigkeit sich durch besondere Leistungen aus der Entgeltgruppe 10 Fallgruppe 1 heraushebt. (Hierzu Protokollerklärung Nr. 2)
2. Beschäftigte der Entgeltgruppe 10 Fallgruppe 1, deren Tätigkeit sich mindestens zu einem Drittel durch besondere Leistungen aus der Entgeltgruppe 10 Fallgruppe 1 heraushebt. (Hierzu Protokollerklärung Nr. 2)
3. Beschäftigte der Entgeltgruppe 10 Fallgruppe 2, deren Tätigkeit sich durch besondere Leistungen aus der Entgeltgruppe 10 Fallgruppe 2 heraushebt.
4. Beschäftigte der Entgeltgruppe 10 Fallgruppe 2, deren Tätigkeit sich mindestens zu einem Drittel durch besondere Leistungen aus der Entgeltgruppe 10 Fallgruppe 2 heraushebt.
Meine Frage: Wo finde ich die Protokollerklärung Nr. 2?
Was genau ist der inhaltliche Unterschied zwischen 1. und 2. bis auf, dass nach 1. nur eine heraushebende Tätigkeit vorhanden sein muss und nach 2. mindestens ein Drittel - ist 1. nicht immer erfüllt wenn auch 2. erfüllt ist ?
Man hat mir seitens der Personalabteilung einmal mitgeteilt, dass "Papiere" existieren, nach denen festgelegt ist wann eine Höhergruppierung gegeben ist, bzw. nach welchen Kriterien die Stelle bewertet wird. Sind das diese Protokollerklärungen?
Andersherum gefragt: Welche Tätigkeiten muss meine Stelle aufweisen um von 10 auf 11 gruppiert werden zu können? Die Personalabteilung hält sich hier gefühlt sehr bedeckt und sagt sinngemäß "Ihr Vorgesetzter muss eine aktualisierte Arbeitsplatzbeschreibung einreichen und 'dann schauen wir mal'"